Fragen zum Visum "M" Rentista (Rentista de Capital)

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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hd2010
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Fragen zum Visum "M" Rentista (Rentista de Capital)

Beitrag von hd2010 »

Hallöle,

habe Visa "M" Rentista seit Mitte 2019. Zuerst 2 Jahre dann wurde es nochmal verlängert um 3 Jahre. Gültig noch bis Juni 2024. Da ja seit 2022 das neue Gesetz da ist beginne ich gerade mich da etwas einzufuchsen. Jedoch wird mir das zu kompliziert und ich überlege mir eventuell doch anwaltliche Hilfe zu suchen.

Wäre super wenn mir jemand einen Anwalt seines Vertrauens empfehlen könnte.

Mein Visum M Rentista gibts ja so nicht mehr. Also dann das neue "V" oder falls es das noch gibt nach 5 Jahren Visa "M" kann ein Visa "R" beantragt werden... Obs das gab oder noch gibt weiss ich nicht.

Deshalb die Frage nach einem Anwalt der einem da rechtssicher unterstützt.

Vielen Dank und liebe Grüße an Alle
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Eisbaer
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Fragen zum Visum "M" Rentista (Rentista de Capital)

Beitrag von Eisbaer »

@hd2010: Das von Dir erwähnte neue Gesetz betrifft neben dem Resident-Visum nur Visen, die neu ausgestellt werden. (RESOLUCIÓN 5477 DE 2022)
Dein bestehendes Visum ist davon nicht betroffen.

Nach meinem Kenntnisstand bedeutet das, dass Du bei Ablauf Deines Visa "M" Rentista im Juni 2024 einen Antrag auf das Resident-Visum = Visa de Residente Permanente (R) stellen kannst. Auf jeden Fall verliert das jetzige Visum nicht an Gültigkeit. Lass Dir das auf der Webseite des Ministeriums bestätigen. Dort findest Du eine Chatfunktion.

Für den Fall, dass Du lieber einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchtest, findest Du hier die aktuelle Auflistung der von der Deutschen Botschaft zugelassenen Anwälte. Es handelt sich bei dieser Liste nicht um Empfehlungen der Botschaft. Auch bei uns im Forum ist es nicht erwünscht, Anwaltsempfehlungen auszusprechen.
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LosAmantes/Nikolas
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Fragen zum Visum "M" Rentista (Rentista de Capital)

Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

Sei gegrüßt "hd"

Sind in identischer Situation.
Rentista "M" seit 2020, zuerst 2 dann drei Jahre, letzteres gültig bis August 2025. Es hätten dann nach alter Rechtslage nur wenige Tage zu 5 Jahren "Wartezeit auf R" gefehlt.

Nach genauem Studium der neuen "Resulucion" stellt es sich für uns so dar:

Das neue Rentista V ist weitestgehend wertlos, da Visatyp V keinerlei Wartezeit auf das Visa R generiert.

Ungeklärt ist die Frage welchen Wert die - bisherige- Wartezeit also entweder die ganzen 4 Jahre und 11 Monate
oder zumindest die Wartezeit 2019 bzw 2020 bis zur Gesetzesänderung betrifft.
Wie Du weisst waren die Visa Rentista und Pensionado bis 2022 zusammengefasst, wir haben die gleichen Visabezeichnung im Pass, wie Rentner und Pensionäre im Aufkleber.

Haben die Cancillaria angeschrieben, bisher ohne Antwort seit einiger Zeit...
Aus dem Gesetzestext ergibt sich, das es denkbar scheint, das wir die gesamte Wartezeit seit Ausstellung des Rentistavisas verloren haben könnten, denn es wird bei den requistios für den Antrag auf "R" anders als Pensionado nicht erwähnt.
Ein Totalverlust der Wartezeit scheint somit denkbar.

Weiterhin :
Bei den Wartezeiten scheint es bisher immer zulässig gewesen zu sein die (meist) 5 Jahre mit unterschiedlichen Visakategorien des Typs M zu akkumulieren auch wenn dies wohl in der Praxis selten vorkam.

Aktuelle "Vermutung" usererseits :
1) Sollte die Wartezeit verloren sein, hilft beim Streben nach "R" nur der Neuanfang in anderer Kategorie
2) Falls die Wartezeit die wir in "M" hatten nicht verloren sein, benötigen wir zum Erreichen von "R" VOR Ablauf unserer gültigen "M" ohne Lücke ein Anschlussvisa des Typs "M" jedoch einer anderen Kategorie da Rentista nur noch "V" ist
3) In unserem Falle wäre dies nur möglich durch entweder das "socio y propietraio" mit 100facher oder mit "inversionista" mit 350facher salario minimo Investition in eine Firma/bzw Immobilien.

Zusammenfassung der Vermutung: Pech gehabt

Es wird nur sehr wenige betreffen, daher sicher auch nur sehr wenige hier wirklich intensiv interessieren.
Für uns ist es in soweit relevant das wir VOR einem Immobilienkauf den wir in VOR Änderungszeiten ersthaft erwogen haben nun in Frage stellen und erstmal abwarten. Nicht tragisch für uns, so ist das Leben ;) es gibt Änderungen

Falls Du "hd" Interresse daran hättest sind wir natürlich gern bereit den "Fortgang unseres Falles" mit Dir zu erörtern Anwalt ist vielleicht keine schlechte Idee, hört sich jedoch relativ teuer an mit völlig ungewisser Perspektive.
Minderheitenschutz als "Vermieter" sollte man weder in DE noch in COL erwarten.
Wir sehen es sportlich und hören sehr gern von Dir und sind bereit Dich zu unterstützen.
Ist ja schon Interessant wie leicht eine Gesetzesänderung einen "Migranten" zum "Visitanten" machen kann.

Bin mal hochgespannt wie sich dieser "Strang" hier weiterentwickelt.
Auch von uns Grüße in die Runde und Dank für neue Erkenntnisse falls es welche geben sollte ;)

Nachtrag:
Lese gerade erst Deinen Beitrag Eisbär
Sollte es stimmen das wir nach 4 Jahren und 11 Monaten wirklich einen Antrag auf Residente stellen können wäre das natürlich ein Grund höchster Freude. Wäre nett wenn wir uns hier über diese Sache noch weiter austauschen.
Rechneten bisher (auch auf Grund ausbleibender Reaktion der cancillaria) mit Totalverlust...
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@LosAmantes: Die Resolution 5477 von 2022 des Außenministeriums sieht vor, die Migrationsströme auf nationale Interessen auszurichten und den Aufenthalt von Migranten im Land strenger zu regeln. Durch die Festlegung der Parameter für Visumanträge legt die neue Norm offen, welche Art von Migranten Kolumbien möchte. Dies macht die Migration selektiver und etwas komplexer für diejenigen, die bereits ins Land eingewandert sind.

In der neuen Bestimmung heißt es, dass alle Visen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit behalten. Nachzulesen im ARTÍCULO 123. RÉGIMEN DE TRANSICIÓN der RESOLUCIÓN 5477 DE 2022. Dort heißt es weiterhin: Die Visa, die nach der vorherigen Regelung eine Anhäufung von Aufenthaltszeiten ermöglichten, werden zur Zeitanrechnung nach der neuen Regelung hinzugerechnet, sofern sie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Aufenthaltsvisums mindestens zwei Jahre effektiven Aufenthalts im Staatsgebiet im Rahmen ihrer vorherigen Visa angesammelt haben.

Nur das Resident-Visum muss innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung neu beantragt werden, da dieses nicht mehr unbegrenzt gültig ist! Es muss alle fünf Jahre neu ausgestellt werden und hat somit für viele den Reiz auf einen unbefristeten Aufenthalt verloren.

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Visa "M" Rentista und "M" Pensionado waren unterschiedlich. Dass es auf dem eingeklebtem Visum so steht, wie Du sagst, ist mir bekannt, warum es so ist, weiß ich nicht.
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Wie ich schon geschrieben habe, hat der Inhaber eines Visa "M" Rentista nach meinem Kenntnisstand nach 5 Jahren Anspruch auf ein Resident Visum = Visa de Residente Permanente (R). Bei Unsicherheiten wendet Euch an Ministerio de Relaciones Exteriores, ⁣um es genau zu wissen.

Die Kommunikation mit dem Ministerium hat bei mir immer gut funktioniert. Versucht es mit einem Video-Anruf, der 24 Stunden zur Verfügung steht. https://www.cancilleria.gov.co/help/contactus

Die neue Kategorie „V“ setzt den Aufenthalt des Ausländers für maximal zwei Jahre ohne die Absicht voraus, sich im Land niederzulassen. Dazu gehört das Visa "V" Rentista. Ist jetzt aber ein anderes Thema. Auch wird kaum noch jemand den Aufwand betreiben, für dieses Visum.
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hd2010
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Beitrag von hd2010 »

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich werde mal bei der Migracion in Cali vorbeischaun. Die waren immer sehr nett. Mir ist der persönliche Kontakt lieber als ein Chat. Klar falls die sich nicht zuständig fühlen dann chat. Die Idee vom Anwalt nur weil ich mich da etwas überfordert fühle mit den ganzen Vorschriften etc.

Sehr gerne bleiben wir hier in Kontakt und tauschen uns aus.

Grüße an Alle

kurzer Nachtrag. Lese gerade die Resolucion. Articulo 90. Visa R Por tiempo acumulado. Denke das ist das was Eisbär meint ("...Wie ich schon geschrieben habe, hat der Inhaber eines Visa "M" Rentista nach meinem Kenntnisstand nach 5 Jahren Anspruch auf ein Resident Visum...").

Jedoch sehe ich da nur das Visa M Pensionado.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@hd2010: Im Artikel 90 steht etwas mehr als nur "M" Pensionado. Was da nicht steht, ist das Visum "M" Rentista, da es das nach der neuen Norm nicht mehr gibt. "M" Rentista und "M" Pensionado sind zwei Welten!
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Du hast Dein Visum nach den "alten" Bestimmungen erhalten. Es ist bis zum Ablauf gültig.

Da sich an der Gültigkeit des Visums durch die "neuen" Bestimmungen nichts geändert hat, gehe ich davon aus, dass die 5 Jahre, die Du das Visum hast, nach wie vor zum Erhalt eines Resident-Visums berechtigen, so wie es in den "alten" Bestimmungen festgelegt war.

Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehle ich eine Rücksprache mit dem Ministerio de Relaciones Exteriores, die für die Vergabe von Visen zuständig sind. Selbstverständlich kannst Du auch bei der ortsansässigen Stelle von Migracion Colombia vorsprechen. Einem Mitglied hier im Forum wurden dort Angaben gemacht, die sich später als unrichtig herausgestellt haben. Also Angaben von Migracion Colombia in Bezug Visum eventuell schriftlich bestätigen lassen.
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LosAmantes/Nikolas
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Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

Hallo Eisbär

danke nochmal für Deine Ausführungen.

Ein "Knackpunkt" der wie ich vermute auch auf "hd" zutreffen könnte :

Unsere Rentista "M" 2 plus 3 Jahre ergeben in Summe nicht ganz 5 Jahre sondern es fehlen wegen der "Überlappung" ein paar Tage.

Bei uns zwei Wochen bis zur Fünfjahresschwelle.

Somit rechne ich nach wie vor mit dem "Totalverlust"

Sind jedoch trotzdem nicht enorm enttäuscht, da ein Land das die Migration regelt mehr Respekt verdient als ein Land ohne Grenzen auf dem Wege ins Inferno.

Für die Betroffenen der kolumbianischen Neuregelung bleibt es trotzdem spannend und ich hoffe das niemandem Nachteile entstehen, der Positives für Kolumbien betragen wollte es nun aber nicht mehr kann / oder will.

@ "hd" lass uns in Kontakt bleiben wie es für uns weitergeht.
Beste Grüße
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@LosAmantes: Normalerweise dürften bei den Visen keine Tage fehlen, wenn sie rechtzeitig beantragt wurden. Das erste Visum ist zwei Jahre, das zweite dann drei Jahre gültig. Wer 5 Jahre ununterbrochen Inhaber des kolumbianischen Visa "M" Rentista war, kann das Resident-Visum beantragen. So steht es in der Norm, die bei Ausstellung Deines Visums gültig war.

Wenn jedoch eine Lücke von zwei Wochen zwischen den Visen liegt, hast Du das zweite Visum zu spät beantragt. An der Bearbeitungszeit kann es nicht liegen, die lag seinerzeit bei 5 Werktagen.
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Beitrag von hd2010 »

Ganz klar für mich ist, daß für Migranten ohne kolumbianisches Kind, Ehefrau, Lebenspartner es darauf hinausläuft, künftig ohne Visum in Kolumbien zu sein. Derzeit bin ich leider noch etwas hier gebunden und muss Zeit hier in D verbringen. Wollte halt meinen Lebensabend in Kolumbien verbringen und durch das Rentista Visum an das Resident Visum kommen um dann halt permanent dort zu sein. Stand heute sehe ich da keine große Chancen mehr. Deshalb werde ich mein Häuschen sicherlich nicht verkaufen. Aber der Plan wird sich so nicht mehr durchführen lassen. Ausser es gibt die Möglichkeit doch noch unsere 5 Jahre Visa M in Visa R umzuwandeln.

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