Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
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Fabb202
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 17
- Registriert: 14. Dezember 2021, 08:02
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Hallo zusammen,
Ich möchte in Kolumbien eine Immobilie kaufen (non residente fiscal), dies jedoch mit zwei weiteren Parteien. Hierfür haben wir uns überlegt eine Sociedad zu gründen und die Immobilie dann im Namen des Unternehmens zu erwerben. Nun hatte ich gehofft es gibt in der Community Leute die bereits Erfahrungen damit gesammelt haben. Die Frage die sich uns u.a. stellt ist, ob man diese Sociedad besser in Kolumbien gründet oder hier.
Danke für euer Input.
Ich möchte in Kolumbien eine Immobilie kaufen (non residente fiscal), dies jedoch mit zwei weiteren Parteien. Hierfür haben wir uns überlegt eine Sociedad zu gründen und die Immobilie dann im Namen des Unternehmens zu erwerben. Nun hatte ich gehofft es gibt in der Community Leute die bereits Erfahrungen damit gesammelt haben. Die Frage die sich uns u.a. stellt ist, ob man diese Sociedad besser in Kolumbien gründet oder hier.
Danke für euer Input.
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Eisbaer
- Moderator(in)

- Beiträge: 10259
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Es ist möglich, eine Immobilie in Kolumbien gemeinsam mit zwei anderen Personen zu kaufen, auch wenn diese nicht in Kolumbien ansässig sind. In diesem Fall muss ein gemeinsamer Kaufvertrag unterzeichnet werden, in dem die Anteile der einzelnen Käufer an der Immobilie festgelegt sind. Auch der Grundbucheintrag erfolgt gemeinsam.
Es ist auch möglich, eine Immobilie in Kolumbien im Namen einer kolumbianischen Gesellschaft zu kaufen. Sobald die Gesellschaft gegründet ist, kann die Immobilie im Namen der Gesellschaft gekauft werden. Auch der Grundbucheintrag erfolgt auf den Namen der Gesellschaft.
Letztendlich hängt die Entscheidung, ob eine Sociedad in Kolumbien oder eine Gesellschaft in Deutschland gegründet werden soll, von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab. Es ist wichtig, diese Entscheidung sorgfältig abzuwägen und sich fachkundig beraten zu lassen.
Es ist auch möglich, eine Immobilie in Kolumbien im Namen einer kolumbianischen Gesellschaft zu kaufen. Sobald die Gesellschaft gegründet ist, kann die Immobilie im Namen der Gesellschaft gekauft werden. Auch der Grundbucheintrag erfolgt auf den Namen der Gesellschaft.
Letztendlich hängt die Entscheidung, ob eine Sociedad in Kolumbien oder eine Gesellschaft in Deutschland gegründet werden soll, von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab. Es ist wichtig, diese Entscheidung sorgfältig abzuwägen und sich fachkundig beraten zu lassen.
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axko
- Kolumbienfan

- Beiträge: 395
- Registriert: 15. Oktober 2013, 08:53
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Zu bedenken ist, wenn ihr eine Gesellschaft in Kolumbien gründet fallen nicht nur einmalige Gebühren an sondern auch monatliche und jährliche. (z.B. Industria y comercio,etc.) Was ist eigentlich die Idee, dasss ihr zusammen eine Immobilie in Kolumbien erwerben wollt? Als Zukunftinvestion? Sehr risikoreich, besonders wenn man nicht im Land lebt. Empfehlenswert ist es auch eine Vertrauensperson vor Ort zu haben. Im Falle, dass etwas zu Regeln ist. Z.B. kleine Reparaturen für die man als Eigentümer verantwortlich ist.
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Fabb202
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 17
- Registriert: 14. Dezember 2021, 08:02
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Vielen Dank für eure Antworten.
@Eisbaer, aktuell sind wir genau an dem Punkt wo wir die grundsätzlichen Optionen zusammen haben. Nun geht's in die Feinabstimmung und ja, da muss jetzt der Experte her. Hatte gehofft das sich hier bereits jemand mit dieser Fragestellung gründlich befasst hat.
@axko, so weit ich informiert bin gibt es die regelmäßigen Gebühren/Kosten auch bei einer Firmengründung in Deutschland. Deswegen ist es wichtig diese miteinander zu vergleichen - was nun der nächste Schritt wäre. In Bezug auf das Risiko, ich habe für eine längere Zeit in Kolumbien gelebt und bereits Immobilien erworben, auch habe ich Vertrauenspersonen die sich um diese kümmern. Die zusätzliche Immobilie soll zwischen mehreren Parteien in der Familie gekauft werden (primär als Investition zum vermieten).
@Eisbaer, aktuell sind wir genau an dem Punkt wo wir die grundsätzlichen Optionen zusammen haben. Nun geht's in die Feinabstimmung und ja, da muss jetzt der Experte her. Hatte gehofft das sich hier bereits jemand mit dieser Fragestellung gründlich befasst hat.
@axko, so weit ich informiert bin gibt es die regelmäßigen Gebühren/Kosten auch bei einer Firmengründung in Deutschland. Deswegen ist es wichtig diese miteinander zu vergleichen - was nun der nächste Schritt wäre. In Bezug auf das Risiko, ich habe für eine längere Zeit in Kolumbien gelebt und bereits Immobilien erworben, auch habe ich Vertrauenspersonen die sich um diese kümmern. Die zusätzliche Immobilie soll zwischen mehreren Parteien in der Familie gekauft werden (primär als Investition zum vermieten).
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axko
- Kolumbienfan

- Beiträge: 395
- Registriert: 15. Oktober 2013, 08:53
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
@Fabb202 ist richtig bei einer Firmengründung hast du immer Gebühren egal in welchen Land. Mir sind die Tarife in DE nicht mehr geläufig denke aber, dass es in CO günstiger ist eine Firma zu unterhalten . Da du ja bereits in Kolumbien gelebt hast, hast du ja schon einen Wissensvorsprung wie die Sache hier abläuft. Viel Glück
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Fabb202
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 17
- Registriert: 14. Dezember 2021, 08:02
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Danke @axko, werde dann berichten.
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Bogotano
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 560
- Registriert: 26. April 2011, 21:53
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Zwischen Kolumbien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Besteuerung von Einkünften aus unbeweglichem Vermögen regelt. Das Abkommen sieht vor, dass Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen belegen ist, unabhängig davon, ob der Eigentümer im anderen Staat ansässig ist oder nicht. Das bedeutet, dass eine in Deutschland gegründete Gesellschaft, die eine Immobilie in Kolumbien besitzt, die Einkünfte aus dieser Immobilie in Kolumbien versteuern muss. Die Höhe der Steuern hängt von der Art der Einkünfte ab, z.B. Mieteinnahmen, Veräußerungsgewinne oder Kapitalertragsteuer. Die in Deutschland gegründete Gesellschaft muss auch in Deutschland Steuern auf ihr weltweites Einkommen zahlen, kann aber die in Kolumbien gezahlten Steuern als Anrechnung oder Abzug geltend machen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eine in Kolumbien gegründete Gesellschaft, die eine Immobilie in Kolumbien besitzt, muss nur in Kolumbien Steuern auf die Einkünfte aus dieser Immobilie zahlen. Die in Kolumbien gegründete Gesellschaft muss ihr weltweites Einkommen ebenfalls in Kolumbien versteuern, kann aber die in Deutschland gezahlte Steuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anrechnen bzw. abziehen.
Das ist jetzt nur der steuerliche Aspekt. Bin mal gespannt auf den Bericht.
Das ist jetzt nur der steuerliche Aspekt. Bin mal gespannt auf den Bericht.
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Fabb202
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 17
- Registriert: 14. Dezember 2021, 08:02
Immobilienkauf zwischen mehreren Parteien
Servus @Bogotano, danke für die Info. In unserem Fall verkompliziert sich das ganze Thema nochmals ein bisschen mehr da Wohnsitz der Parteien in DE sowie der CH. Dementsprechend wäre das Konstrukt mit einer Gesellschaft in beiden Fällen zu kompliziert und mit sehr viel zusätzlichem Aufwand (Abklärungen, Steuerberater, etc.) verbunden. Da ich eine Möglichkeit kenne, wie man in Kolumbien als non-residente fiscal (persona natural) pauschal mit 20% besteuert werden kann, scheint dies in unserem Fall die einfachste Variante zu sein. Die in CH wohnhaften Personen zahlen nur die pauschalen 20% in COL (aufgrund des DBA mit der Schweiz) und in DE können die in COL bezahlten Steuern dann angerechnet werden.


