Darf / kann man als Au-Pair in Österreich heiraten?
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McMerry01
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 1
- Registriert: 23. April 2024, 00:38
Darf / kann man als Au-Pair in Österreich heiraten?
Hallo,
Ich wohne in Österreich, ich bin Au-Pair, meine Freundin ist Österreicherin.
Meine Au-Pair Aufenthaltserlaubnis ist noch gültig für 4 Monate, es ist möglich, und erlaubt zu heiraten?
Als Drittstaatsangehöriger, alles ist kompliziert und teuer, ich habe noch keine Arbeitserlaubnis, als Au-Pair das Gehalt ist niedrig, die Universität koste €800/Semester für uns, der Nachweis der Mittel steht um €15.000 pro Jahr. Sie hat gesagt sie möchte mir eine Haftungserklärung schreiben, aber sie spricht oft über heiraten zu werden.
Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Hat jemand von euch mit der Au-Pair Erlaubnis geheiratet?
Danke
Ich wohne in Österreich, ich bin Au-Pair, meine Freundin ist Österreicherin.
Meine Au-Pair Aufenthaltserlaubnis ist noch gültig für 4 Monate, es ist möglich, und erlaubt zu heiraten?
Als Drittstaatsangehöriger, alles ist kompliziert und teuer, ich habe noch keine Arbeitserlaubnis, als Au-Pair das Gehalt ist niedrig, die Universität koste €800/Semester für uns, der Nachweis der Mittel steht um €15.000 pro Jahr. Sie hat gesagt sie möchte mir eine Haftungserklärung schreiben, aber sie spricht oft über heiraten zu werden.
Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Hat jemand von euch mit der Au-Pair Erlaubnis geheiratet?
Danke
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Nico
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 703
- Registriert: 21. Juli 2014, 20:43
Darf / kann man als Au-Pair in Österreich heiraten?
Leider kenne ich die österreichischen Bestimmungen nicht. Geht doch gemeinsam zum zuständigen Standesamt und tragt euer Anliegen vor. Ich hoffe, es meldet sich noch jemand, der euch mehr sagen kann als ich.
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Genuasd
- Kolumbien-Experte

- Beiträge: 1180
- Registriert: 27. Dezember 2015, 12:46
Darf / kann man als Au-Pair in Österreich heiraten?
dein Aufenthalt wird soweit ich weiß nicht gecheckt bei der Eheschließung selbst.
Verheiratet allein gibt einem per se kein Aufenthaltsrecht.
Das größte Problem ist alle Unterlagen vollständig zu haben.
mit anderen Worten: ja sollte klappen, egal ob Au-Pair, Tourist, etc.
außer Österreich weicht stark von den deutschen Bestimmungen ab.
Dänemark ist bei der Eheschließung selbst etwas unbürokratischer.
Verheiratet allein gibt einem per se kein Aufenthaltsrecht.
Das größte Problem ist alle Unterlagen vollständig zu haben.
mit anderen Worten: ja sollte klappen, egal ob Au-Pair, Tourist, etc.
außer Österreich weicht stark von den deutschen Bestimmungen ab.
Dänemark ist bei der Eheschließung selbst etwas unbürokratischer.


