Wiederannahme der kolumbianischen Staatsangehörigkeit bei Tätigkeit als Richter oder Beamter in Deutschland

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karen96
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Wiederannahme der kolumbianischen Staatsangehörigkeit bei Tätigkeit als Richter oder Beamter in Deutschland

Beitrag von karen96 »

Hier eine vielleicht sehr spezielle Frage, aber hoffentlich weiß jemand was dazu:
Ich möchte gern in Deutschland Richterin werden und überlege ja, ob ich meine kolumbianische Staatsangehörigkeit wieder annehmen soll, die ich bei der Einbürgerung in D abgeben musste.
Deutschland ist es insoweit egal, ob man eine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Aber wie handhabt es Kolumbien? Dass ich dort ggf. für bestimmte Ämter mit der doppelten Staatsbürgerschaft ausscheide, weiß ich, aber die strebe ich auch (aktuell) nicht an. Könnte ich meine kolumbianische Staatsangehörigkeit aber wieder verlieren, wenn ich hier in D ein Richteramt bekleide?

Danke vorab!
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Eisbaer
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Wiederannahme der kolumbianischen Staatsangehörigkeit bei Tätigkeit als Richter oder Beamter in Deutschland

Beitrag von Eisbaer »

@karen96: Das ist in der Tat eine sehr spezielle und interessante Frage. Meiner Einschätzung nach solltest du hier zwei Ebenen strikt trennen: das deutsche Beamtenrecht und das kolumbianische Staatsangehörigkeitsrecht.

Aus kolumbianischer Sicht verlierst du die Staatsangehörigkeit nicht dadurch, dass du in einem anderen Land ein öffentliches Amt bekleidest. Kolumbien ist bei der doppelten Staatsbürgerschaft seit der Verfassung von 1991 sehr liberal. Wenn du die kolumbianische Staatsangehörigkeit einmal rechtmäßig wiedererlangt hast, bleibt sie bestehen, solange du nicht von dir aus offiziell darauf verzichtest. Die Ausübung eines Richteramts in Deutschland hat auf deinen kolumbianischen Pass keine automatischen Auswirkungen.

Die wichtigere Seite für dich ist jedoch die deutsche Seite. Als Richterin stehst du in einem öffentlich rechtlichen Dienst und Treueverhältnis. In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit für Beamte zwar mittlerweile weitgehend akzeptiert, aber es gibt im deutschen Richtergesetz und in den Landesbeamtengesetzen teils spezifische Regelungen. Während der deutsche Staat die Beibehaltung bei der Einbürgerung oft erlaubt, ist die nachträgliche Wiederannahme einer fremden Staatsangehörigkeit während eines laufenden Richterverhältnisses ein Punkt, den man im Vorfeld diskret mit dem zuständigen Justizministerium oder dem Personalamt klären sollte. Es geht dabei weniger um den Verlust der Staatsangehörigkeit als vielmehr um die dienstrechtliche Eignung und Loyalitätspflicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Kolumbien wird dir den Pass nicht wegnehmen, nur weil du in Deutschland Recht sprichst. Du solltest aber sicherstellen, dass dein Dienstherr in Deutschland keine Einwände gegen die Wiederannahme hat, damit deine Verbeamtung auf Lebenszeit nicht gefährdet wird.

Viel Erfolg bei deinem Weg in die Justiz!
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