Hallo liebe Forummitglieder,
benötige dringend eure Hilfe.
Es geht darum, dass ein Antrag von meiner Freundin auf ein Besuchsvisum (Schengenvisum Typ C, Besuch für 15 Tage in Deutschland) abgelehnt wurde, mit den Gründen, dass keine Rückreiseabsicht festgestellt werden kann, was absoluter Quatsch ist (aber das kennt man ja auch schon von anderen Fällen). Wir haben alles erforderliche nachgewiesen und alle Papiere sind Ordnung.
Wann kann meine Freundin nochmal einen Antrag stellen und werden sie es überhaupt mal genehmigen, da ja schon der Stempel jetzt im Reisepass ist.
wie wurde die Rückkehrwilligkeit nachgewiesen? Hat sie schon länger einen Arbeitsplatz und jetz Urlaub? Hat sie Vermögen in Kolumbien? Ist sie mit der Familie besonders verbandelt? Kinder, die von der Großmutter betreut werden sind eher ein Hindernis, da man dann doch annimmt, dass die Mutter die Zukunft ihres Kindes sichern will.
Den Antrag kannst Du sofort stellen. Besser wäre es du unterhältst dich mit der Botschaft, waru sie so und nicht anders entschieden haben.
Gruss
Irrsinnde
It´s nice to be a Preiss but it´s higher to be a Bayer
Hallo Vulkan,
wie du bestimmt mitbekommen hast war bei mir die selbe Situation. Hat deine Freundin einen festen Job bzw. auch finanzielle Rücklagen? Das war bei mir u.a. ein Knackpunkt da meine Verlobte KEINE Arbeit hatte und ich ihr quasi jeden Monat Geld überwiesen habe. Der beste Weg ist jetzt schriftlich (in deutsch!) eine Remonstration einzulegen und zu erklären dass das Visum rein zu Besuchszwecken dienen soll und keinerlei Hochzeitsabsichten dahinter stecken. Entweder es klappt und ihr könnt die Botschaft davon überzeugen oder ihr stellt später den Antrag nochmal komplett neu. Das mit dem Stempel stellt übrigens kein Problem dar.
Danke erstmals für eure mühe
meine Freundin steht in Arbeit und hat nur 15 Tage Urlaub, diese wollte sie hier verbringen. Ich hatte schon mehrfach bei der Botschaft in Bogata angerufen aber die Leitung ist immer besetzt. Dann habe ich schon zweimal eine -mail geschrieben aber auch keine bis heute Antwort. Sie hat leider kein vermögen aber wer hat das schon in diesem land der arbeitet sie wohnt mit ihrer Familie in einem Haus zusammen.
Wie meine Vorredner es schon sagten, Du solltest so schnell wie möglich bei der Deutschen Botschaft in Bogota eine sogenannte Remonstration einlegen. Wenn Du nicht so genau weisst was damit gemeint ist, lies bitte einmal hier: Remonstration. Gut wäre es wenn der Arbeitgeber Deiner Freundin bescheinigen könnte, dass sie nach dem Urlaub wieder dort arbeitet. So viel wie nur möglich an Unterlagen beschaffen, die die Rückkehrbereitschaft zeigen. Ich drücke Dir mal ganz fest die Daumen.
Liebe Grüße Eisbaer
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Wurde ein Visum zu touristischen Zwecken beantragt, so ist eine ablehnende Entscheidung unanfechtbar. Insofern kann hiergegen weder remonstriert werden, noch Klage am Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden.
Stimmt das? Wer kann was dazu sagen?
Eisbaer
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Es gibt keinen Rechtsanspruch für ein Besuchs- oder Touristenvisum. Das soll sich in Kürze ändern. Aber das ist doch gar nicht das Problem. Wenn die Botschaft die Rückkehrwilligkeit bezweifelt, dann ist es das einfachste sich mit der Botschaft zu unterhalten und nachzufragen, welche Unterlagen sie erwarten, damit die Rückkehrwilligkeit bewiesen wird. Eine Urlaubsbescheinigung der Firma ist schon mal eine sehr gute Sache. Da sie nur 15 Tage reisen will passt das doch auch sehr gut in die kolumbianische Berufswelt.
Also nochmals telefonieren oder schreiben und vor allem betonen, dass nicht geheiratet werden soll in der Urlaubszeit.
Irrsinnde
It´s nice to be a Preiss but it´s higher to be a Bayer
Mittlerweile sind zwei e-mail von der deutschen Botschaft bei mir eingegangen, das nur sie Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen könnte. Das haben wir jetzt auch getan ( Remonstration) und schriftlich an die Botschaft in Bogata gesendet. Ich werde falls sie kein Visa jetzt bekommt zu ihr reisen und dann werde ich persönlich bei der Botschaft in bogata vorsprechen mit ihr und wir werden dann mal sehen was passiert! das ist echt nicht normal was bei dieser Botschaft passiert, verstehe schon das es Vorschriften gibt. Aber wenn ich eine Verpflichtungserklärung hier unterschreiben muss und im Falle einer nicht einreise mich bereit erklären muss das die Kosten des Verfahrens mir zu last gelegt werden, wieso solch eine Entscheidung ?
Die entstandene Diskussion wurden nach hier: [Diskussion] Ablehnung vom Schengen Visumviewtopic.php?f=98&t=2693 abgetrennt. Eisbaer - Moderator Hoffentlich hält uns Vulkan hier weiter auf dem laufenden.
Hallo liebe Forummitglieder,
hier das neuste zum Visa Antrag. Nach unserem Remonstrationantrag wurde das Visa genehmigt für einen Monat
meine Freundin kommt jetzt ich danke euch hier im Forum ohne eure Tipps hätten wir es nicht geschafft.
jetzt noch eine Frage kann ich oder sie wenn sie hier ist das Visa evtl. verlängern ?
@ Vulkan, warum wilst du das Visum verlängern? Das wurde nach Einreise in D ungültig. Die Polizei sieht jetzt nur noch nach ob deine Freundin mit gültigem Visum eingereist ist. Was du möchtest ist, dass deine Freundin eine verlängerte Aufenthaltsgenehmigung erhält. Dazu musst du zum Ausländeramt. Je nach dem wie du auftrittst und wie gut die/der SachbearbeiterIn aufgelegt ist, kann das glücken.
Genau dieses nichtrechtzeitige Ausreisen ist es, das anderen Antragstellern soviel Schwierigkeiten macht.
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irrsinnde » 12 Sep 2010, 23:15 hat geschrieben: Genau dieses nichtrechtzeitige Ausreisen ist es, das anderen Antragstellern soviel Schwierigkeiten macht.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Schwierigkeiten machen in jedem Fall die Behörden nicht die andern Antragssteller. Aber ich stimme insofern zu: es ist besser sich an solche schwachsinnigen Bestimmungen zu halten, man verliert nämlich immer und das ist es dann echt nicht wert.
Während des Aufenthalts mit Touristenvisum kann nur in Einzelfällen ein anderer Aufenthaltsstatus erreicht werden. Eigentlich ist es nicht erlaubt mit Touristenvisum einzureisen und dann z.B. Aufenthalt auf Grund von Familiennachzug zu beantragen. Falls das Touristenvisum für die vollen 3 Monate ausgestellt wurde und der Antrag in dieser Zeit durchgeht, darf man bleiben, ansonsten müssen auch direkte Angehörige wie Ehegatten oder Kinder wieder ausreisen und dürfen erst wieder einreisen wenn der Antrag positiv durch ist. (das gilt jedenfalls für Österreich)