Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

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juanferro
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Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von juanferro »

Hallo liebe Gemeinde,
habe hier im Forum schon einiges über das Thema "Einladung eine kolumbianischen Staatsbürger in das Schengenland".
Nun kurz zu meinem vorhaben:
ich bin seit 17 Jahren glücklich mit einer Kolumbianerin verheiratet, wir waren vergangenen August in Kolumbien und dort ihre Familie besucht, damals habe ich der Stiefschwester meiner Frau versprochen ich werde sie eines Tages nach Deutschland einladen, nun ist es so weit. Den Gang zur Ausländerbehörde habe ich schon hinter mir, der Beamte meinte aber, da die Einladung erst Ende Mai 2011 stattfinden soll sei es deutlich zufrüh jetzt schon die Verpflichtungserklärung zu machen, da dann die deutsche Botschaft in Bogotá dies als Altpapier ansehen würde.
Warum habe ich das Datum Ende Mai 2011 ausgewählt ?? Denn da habe ich ein billiges Ticket mit LH ergattert BOG-FRA-MUC-FRA-BOG.
So nun habe ich ein wenig Besorgnis, wie ich hier gelesen habe ist es wohl nicht so einfach das Besuchervisum für 3 Monate zu erhalten.
Ein wenig zur einladenden Person vielleicht:
die Dame ist 45 Jahre jung, hat ein eigenes Haus erwachsene Kinder, war aber nie verheiratet (hat aber absolut kein Interesse in der EU zu bleiben), hat kein Bankkonto, hat keine feste Arbeit, warum ich dies hier so einfach preisgebe ??
Diese Dame erhält vom Vater der Kinder monatlich eine Überweisung aus Ecuador (er hat dort ein eiges Restaurant), desweiteren erhält sie von uns eine monatliche Stütze, da ihre Mutter im Rollstuhl sitzt (Pflegefall) und keine Einnahmen hat, dies kann man hier in der Bundesrepublik beim Fiskus geltend machen (ist ja auch die Mutter meiner Frau) mit sämtlichen ärztlichen Atests.
Nun meine Frage an Euch, glaubt Ihr, dass es schwierig wird ein Besuchervisum zu erhalten ??

Anonymous

Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von Anonymous »

@juanferro:

Soweit mir bekannt, sollte zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklaerung und der Visumerteilung nicht mehr als 6 Monate liegen. Nach einer Visumerteilung ist ein Ruecktritt ds Verpflichtenden von der Verpflichtung nicht mehr moeglich.

Von daher gehe ich aufgrund deiner Schilderung einmal davon aus, dass sich das Auslaenderamt in deinem Fall geirrt und dir folglich eine verkehrte Auskunft erteilt hat.
Es ist in jedem Fall besser, moeglichst frueh die Verpflichtungserklaerung, im Original (erforderlich!), nach Kolumbien zu verschicken, da der Postweg erfahrungsgemaess schon einige Wochen in Anspruch nehmen kann und bis Ende Mai sind es eh nur noch etwa 4 1/2 Monate! Ich wuerde einfach erneut beim Auslaenderamt vorsprechen und darauf hinweisen, zumal die Visumerteilung, nach der Beantragung bei der deutschen Botschaft in Bogota, dann auch noch einmal 4 - 6 Wochen dauern kann.

Falls sich der Beamte der Auslaenderbehoerde dann, wider Erwarten, weiterhin ablehnend zu dieser Angelegenheit verhalten sollte, einfach einmal bei der Deutschen Botschaft in Bogota per Mail anfragen, denn die sind dort nach meiner persoenlichen Erfahrung sehr kompetent und hilfsbereit.

Ich wuensche dir schon einmal viel Erfolg bei deiner fuer Ende Mai geplanten Einladung!

Anonymous

Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von Anonymous »

Nach den Angaben, die Du zu der Person gemacht hast, sehe ich kein Problem. Die Bindung an Kolumbien kann m.E. eindeutig bewiesen werden. Trotzdem erhöhst Du die Chancen deutlich, wenn Du sie beim Antrag zur deutschen Botschaft begleitest und gemeinsam mit ihr vorsprichst.
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juanferro
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Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von juanferro »

@chiquis,
besten Dank schon Mal vorab,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, der Beamte im Ausländeramt hat mich bloß darauf hingewiesen, dass dies ein zu langer Zeitraum sein könnte zwischen heute und Ende Mai 2011, aber wenn ich trotzdem möchte stellt er mir die Verpflichtungserklaerung sofort aus, das werde ich dann nächste Woche doch machen lassen, das ist nicht das Problem.
Zu Deinem 2. Betrag, leider kann ich nicht mit meiner Schwägerin zur deutschen Botschaft in Bogotá zum vorsprechen ich sitze ja in Bayern, und einer muss Geld verdienen, natürlich wäre ich gerne dabei.

irrsinnde
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Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von irrsinnde »

Hallo,

die Verpflichtungserklärung darf nicht älter als 3 Monate sein bei Antritt der Reise. Schließlich könnte sich deine finanzielle Lage ändern. Die Einladung ist sicher auch ein Dank wegen ihrer Sorge um die Mutter. Vorher konnte sie nicht, weil die Kinder und die Mutter versorgt werden mussten deshalb erst jetzt die Einladung. Je weniger du um die Sache rumeierst, desto sicherer bekommt sie ein Visum. Mir sagte mal ein Botschaftsangehöriger, die Sache muss stimmig sein. Z.B. ist es jedem Klar, dass die Familie wissen will wie die Tochter, Schwester, der Sohn, Bruder wirklich lebt.

Gruss
Irrsinnde
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Anonymous

Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von Anonymous »

@juanferro:

lass dich hier bitte nicht duch falsche Angaben verwirren ... zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklaerung und der Visumerteilung sollen nicht mehr als 6 Monate liegen ... also nicht 3 Monate, wie irrsinnde schrieb!
Siehe auch Aulaenderamt Muenchen:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausl ... index.html
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juanferro
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Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von juanferro »

@CARLO,
danke für EURE starke Mithilfe, bei mir war es vor 17 Jahren ja anders, denn ich hatte eine Cedula estranjeria und ich habe meine Frau in Bogotá geheiratet, desshalb ist dieser Fall hier für mich Neuland und bin über alle Anregungen und Hinweise sehr DANKBAR...

Anonymous

Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von Anonymous »

@juanferro,

noch ein kleiner Tip die Verpflichtungserklaerung betreffend:

also ich habe damals die Verpflichtungserklaerung eingescannt(200 dpi) und die jpg-Datei dann als Mailanhang mitgeschickt. Dann wurde die ausgedruckte jpg.-Datei mit den anderen erforderlichen Unterlagen von der eingeladenen Person ohne Beanstandung beim Konsulat in Cali eingereicht.
Das Original der Verpflichtungserklaerung hingegen schlummert immer noch in meinem Aktenordner in Deutschland. Ob es bei dir klappen wird, das weiss ich natuerlich nicht. Aber zumindest bleibt das Original in deinen Haenden, geht also nicht verloren und es kann gegfs. ja immer noch auf die lange Reie nach Kolumbien gehen.

Anonymous

Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von Anonymous »

Carlo, das halte ich für eine ungewöhnliche Ausnahme, meines Wissens läuft ohne das Original gar nichts.

Anonymous

Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von Anonymous »

Carlo, das halte ich für eine ungewöhnliche Ausnahme, meines Wissens läuft ohne das Original gar nichts.
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juanferro
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Re: Verpflichtungserklärung für kolumbianischen Staatsbürger

Beitrag von juanferro »

@chiquis,
die Verpflichtungserklaerung werde ich natürlich einscannen, aber das Original schicke ich ohne Zweifel nach Bogotá, an dem soll es nicht liegen, meine "Beängstigung" liegt dann nur noch wie oben beschrieben bei der deutschen Botschaft in Bogotá....

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