Visa Familienzusammenfuehrung
-
mika74
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 3
- Registriert: 26. April 2011, 16:47
Visa Familienzusammenfuehrung
Hallo,
ich wohne seit einem Jahr in Bogota und habe auch hier meine kolumbianische Frau geheiratet.
Nun wollen wir nach Deutschland gehen, um dort zu leben.
Fuer ein Visum der FZF muss ich gewaehrleisten, dass meine Frau und ich finanziell abgesichert bin und wir ueber ausreichend Wohnraum in Deutschland verfuegen?
Wie ist das aber moeglich, wenn ich noch hier in Kolumbien bin?
Muss ich ein paar Monate vorher ohne meine Frau nach Deutschland zurueckkehren, um einen Job zu finden?
Mit dem Wohnraum waere es kein Problem, da meine Eltern eine Zweitwohnung besitzen, die wir beziehen koennten.
Ich danke euch fuer eine Qntwort,
liebe Gruesse aus Kolumbien.
Michael
ich wohne seit einem Jahr in Bogota und habe auch hier meine kolumbianische Frau geheiratet.
Nun wollen wir nach Deutschland gehen, um dort zu leben.
Fuer ein Visum der FZF muss ich gewaehrleisten, dass meine Frau und ich finanziell abgesichert bin und wir ueber ausreichend Wohnraum in Deutschland verfuegen?
Wie ist das aber moeglich, wenn ich noch hier in Kolumbien bin?
Muss ich ein paar Monate vorher ohne meine Frau nach Deutschland zurueckkehren, um einen Job zu finden?
Mit dem Wohnraum waere es kein Problem, da meine Eltern eine Zweitwohnung besitzen, die wir beziehen koennten.
Ich danke euch fuer eine Qntwort,
liebe Gruesse aus Kolumbien.
Michael
-
makopp5
- Ehemalige/r
- Beiträge: 1720
- Registriert: 24. März 2010, 02:42
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
mika
hat deine Frau bereits ihren Deutschkurs gemacht?
hat deine Frau bereits ihren Deutschkurs gemacht?
-
mika74
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 3
- Registriert: 26. April 2011, 16:47
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
Wir sind gerade am Deutsch lernen, da ich hier in Bogota privat Deutschkurse gebe, und sie wird dann die A1-Pruefung am Goethe-Institut machen, bevor wir das Visa beantragen.
Wir haben geplant, Anfang naechsten Jahres nach D zu gehen, wenn alles klappt...
Wir haben geplant, Anfang naechsten Jahres nach D zu gehen, wenn alles klappt...
-
Bergfan
- Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 717
- Registriert: 12. Februar 2010, 02:10
- Wohnort: zurückgewandert
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
Frag Riza, die kennt sich damit besser aus. Für Österreich ist es so, dass man ausreichend Einkommen nachweisen muss, dafür gibts genaue Richtlinien und Eurobeträge. Und ja, das heisst man muss eben einen job oder sonstiges Einkommen nachweisen können bevor man beantragen darf. Beim Wohnraum musst du auch aufpassen wie das geregelt ist, da steht für Österreich: Unterkunft
Die Fremde/der Fremde muss bereits bei Antragstellung Anspruch auf eine Unterkunft haben (z.B. aufgrund eines Mietvertrages), die für eine vergleichbar große Familie ortsüblich ist.
Hinweis: Eine unentgeltliche, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit entspricht nicht diesem Erfordernis, da die Fremde/der Fremde dadurch keinen Anspruch auf Gewährung der Unterkunft erhält. Diese Form der Unterkunft kann beispielsweise jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
Das heisst du musst mit deinen Eltern einen richtigen Mietvertrag abschliessen! Quelle: http://help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#all
Die Fremde/der Fremde muss bereits bei Antragstellung Anspruch auf eine Unterkunft haben (z.B. aufgrund eines Mietvertrages), die für eine vergleichbar große Familie ortsüblich ist.
Hinweis: Eine unentgeltliche, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit entspricht nicht diesem Erfordernis, da die Fremde/der Fremde dadurch keinen Anspruch auf Gewährung der Unterkunft erhält. Diese Form der Unterkunft kann beispielsweise jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
Das heisst du musst mit deinen Eltern einen richtigen Mietvertrag abschliessen! Quelle: http://help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#all
-
Riza
- Ehemaliges Teammitglied
- Beiträge: 771
- Registriert: 13. August 2009, 00:52
- Wohnort: Baden-Württemberg (D)
- Alter: 43
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
Hallo mika74,
dass man Wohnraum und Einkommen nachweisen soll, ist mir - was Deutschland betrifft - neu. Darf ich fragen, woher du diese Info hast?
Wir haben das FZF zum gemeinsamen Kind damals beantragt und mussten nichts dergleichen nachweisen.
Bisher war ich auch immer der festen Überzeugung, dass bei der FZF zum Ehegatten ebenfalls Wohnraum und Einkommen keine Rolle spielen, sondern - wie bereits erwähnt worden ist - nur der bestandene A1 Deutsch-Test.
Was allerdings noch auf dem Infoblatt steht:
"Kolumbianische Staatsangehörige können bei der Botschaft in Bogotá ein Visum zur Familienzusammenführung
beantragen, wenn ihr Ehepartner seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in
Deutschland geführt werden soll."
http://www.bogota.diplo.de/contentblob/ ... artner.pdf
Dort steht auch, dass eine Meldebescheinigung des in D lebhaften Ehepartners eingereicht werden muss.
Ganz unten findest du die Kontaktdaten.
Wenn es telefonisch nicht klappt, empfehle ich dir, es mit einer E-mail zu versuchen.
Der Kontakt über Mail funktionierte bei uns einwandfrei.
dass man Wohnraum und Einkommen nachweisen soll, ist mir - was Deutschland betrifft - neu. Darf ich fragen, woher du diese Info hast?
Wir haben das FZF zum gemeinsamen Kind damals beantragt und mussten nichts dergleichen nachweisen.
Bisher war ich auch immer der festen Überzeugung, dass bei der FZF zum Ehegatten ebenfalls Wohnraum und Einkommen keine Rolle spielen, sondern - wie bereits erwähnt worden ist - nur der bestandene A1 Deutsch-Test.
Was allerdings noch auf dem Infoblatt steht:
"Kolumbianische Staatsangehörige können bei der Botschaft in Bogotá ein Visum zur Familienzusammenführung
beantragen, wenn ihr Ehepartner seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in
Deutschland geführt werden soll."
http://www.bogota.diplo.de/contentblob/ ... artner.pdf
Dort steht auch, dass eine Meldebescheinigung des in D lebhaften Ehepartners eingereicht werden muss.
Ganz unten findest du die Kontaktdaten.
Wenn es telefonisch nicht klappt, empfehle ich dir, es mit einer E-mail zu versuchen.
Der Kontakt über Mail funktionierte bei uns einwandfrei.
Egal wie dicht du bist, Goethe war Dichter.
-
mika74
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 3
- Registriert: 26. April 2011, 16:47
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
Hallo Riza,
die Info ueber den Nachweis von Wohnraum und Einkommen habe ich aus dem Internet, stand jedoch nicht in einer amtlichen Seite.
Das mit dem Wohnsitz in Deutschland und dem Einreichen der Meldebestaetigung habe ich auch gelesen, heisst also, dass ich zuerst nach Deutschland muss und wir erst dann das Visa beantragen koennen.
Morgen frueh gehe ich persoenlich auf der Botschaft hier in Bogota vorbei, um dann alles genau zu wissen.
Auf jeden Fall vielen Dank fuer deine Antwort.
die Info ueber den Nachweis von Wohnraum und Einkommen habe ich aus dem Internet, stand jedoch nicht in einer amtlichen Seite.
Das mit dem Wohnsitz in Deutschland und dem Einreichen der Meldebestaetigung habe ich auch gelesen, heisst also, dass ich zuerst nach Deutschland muss und wir erst dann das Visa beantragen koennen.
Morgen frueh gehe ich persoenlich auf der Botschaft hier in Bogota vorbei, um dann alles genau zu wissen.
Auf jeden Fall vielen Dank fuer deine Antwort.
-
Yves
- Kolumbienfan

- Beiträge: 113
- Registriert: 28. Januar 2010, 22:34
- Wohnort: Bogota
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
Das es zu Verwirrungen kommt, welche Dokumente fuer das Visa Fzf noetig sind, ist verstaendlich. Denn es wird von der zustaendigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes, in dem der/die Deutsche gemeldet ist, genehmigt. Die Botschaft ist lediglich "Kanal". So wurde es mir von der entsprechenden Stelle (bei mir damals die Auslaenderbehoerde meines Wohnsitzes in Mecklenburg-Vorpommern) bestaetigt.
Und in der Tat musste ich die von mika74 genannten Dinge nachweisen - Mietvertrag, Einkommensnachweis, Meldebescheinig. Riza musste es offensichtlich nicht. Es gibt da also regionale Unterschiede. Nur zur Info: ich musste damals auch zu einem "Interview" in die eben genannte Auslaenderbehoerde und einige Fragen beantworten. Dies diente wohl eher dem Ueberpruefen des Falles (Ausschliessen einer eventuellen Scheinehe usw.) und hat in meinem Fall ca. 5 min gedauert. Ob das Interview nur in meinem Fall oder nur von "meiner" Behoerde durchgefuehrt wird, kann ich nicht sagen. Das Visa inkl. der dann folgenden 3-jaehrigen Aufenthaltsgenehmigung wurden uns dann problemlos erteilt.
Und in der Tat musste ich die von mika74 genannten Dinge nachweisen - Mietvertrag, Einkommensnachweis, Meldebescheinig. Riza musste es offensichtlich nicht. Es gibt da also regionale Unterschiede. Nur zur Info: ich musste damals auch zu einem "Interview" in die eben genannte Auslaenderbehoerde und einige Fragen beantworten. Dies diente wohl eher dem Ueberpruefen des Falles (Ausschliessen einer eventuellen Scheinehe usw.) und hat in meinem Fall ca. 5 min gedauert. Ob das Interview nur in meinem Fall oder nur von "meiner" Behoerde durchgefuehrt wird, kann ich nicht sagen. Das Visa inkl. der dann folgenden 3-jaehrigen Aufenthaltsgenehmigung wurden uns dann problemlos erteilt.
-
Riza
- Ehemaliges Teammitglied
- Beiträge: 771
- Registriert: 13. August 2009, 00:52
- Wohnort: Baden-Württemberg (D)
- Alter: 43
Re: Visa Familienzusammenfuehrung
Ja, das sog. Interview wird öfter mal verlangt bei der FZF zum Ehepartner.
Was die Papiere betrifft, ist mir im Nachhinein noch etwas dazu eingefallen.
Also grundsätzlich fragen die wohl schon danach, doch man muss es nicht vorweisen können.
Um es mal mit einem Bsp. zu verdeutlichen:
Ich habe damals mit meinem Kind bei meinen Eltern gelebt.
War in der Elternzeit und habe somit kein Gehalt, sondern nur Elterngeld und Kindergeld bezogen.
Die Fakten habe ich angegeben, aber das war es auch schon.
Man muss kein Mindesteinkommen nachweisen und auch beim Wohnraum gibt es keine "Mindest-Vorschrift".
Ein anderes Bsp.
(für eine FZF zur Ehefrau):
Die Freundin (nicht aus BW) war Hartz 4 Empfängerin und wollte mit ihrem afrikanischem Ehemann zusammen leben.
Er ist inzwischen hier.
Es gab zwar ein Interview wg. Verdacht auf Scheinehe, doch ein Einkommen musste sie nicht vorweisen.
Was die Papiere betrifft, ist mir im Nachhinein noch etwas dazu eingefallen.
Also grundsätzlich fragen die wohl schon danach, doch man muss es nicht vorweisen können.
Um es mal mit einem Bsp. zu verdeutlichen:
Ich habe damals mit meinem Kind bei meinen Eltern gelebt.
War in der Elternzeit und habe somit kein Gehalt, sondern nur Elterngeld und Kindergeld bezogen.
Die Fakten habe ich angegeben, aber das war es auch schon.
Man muss kein Mindesteinkommen nachweisen und auch beim Wohnraum gibt es keine "Mindest-Vorschrift".
Ein anderes Bsp.
(für eine FZF zur Ehefrau):
Die Freundin (nicht aus BW) war Hartz 4 Empfängerin und wollte mit ihrem afrikanischem Ehemann zusammen leben.
Er ist inzwischen hier.
Es gab zwar ein Interview wg. Verdacht auf Scheinehe, doch ein Einkommen musste sie nicht vorweisen.
Egal wie dicht du bist, Goethe war Dichter.


