Also mein Mann wurde damals bei mir mitversichert. Wenn du berufstätig bist oder dich im Alg1-Bezug befinden solltest, wird das kein Problem sein, außer du bist privat versichert. Auch beim H4-Bezug greift die Familienversicherung. Dafür muss sie aber auch mit gemeldet sein, was ja ohnehin dann Pflicht wäre.
Weiter geht es normalerweise mit der Pflicht zum Integrationskurs.
Dieser wird idR bezahlt. Es entsteht ein Eigenanteil, ich glaube, der beträgt monatlich 100,-, entfällt jedoch, wenn das Einkommen zu niedrig ist.
Hat man den Nachweis über das Recht bzw die Pflicht des Besuchs eines Integrationskurses, wendet man sich damit an die nächste VHS. Dort werden die Sprachkenntnisse ausgebaut und Landeskunde vermittelt. Am Ende kann man einen Eingliederungstest ablegen, der ist jedoch keine Pflicht.
Thema aus "Eheschließung in Kolumbien" nach hierher verschoben. Riza - Moderator.