Selbstverständlich gibt es in Kolumbien ein Visum für Rentner. Lese dazu einmal hier: viewtopic.php?f=61&t=1306 (etwa in der Mitte der Seite)
Bis vor etwa 2 Jahren gab es keine großen Voraussetzungen an die Höhe der Rente. Das soll sich geändert haben. Hier empfehle ich bei der Kolumbianischen Botschaft nachzufragen, ob eine Mindestrente und in welcher Höhe verlangt wird.
Liebe Grüsse Eisbaer
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Ich habe mich nochmal auf der Seite der Kolumbianischen Botschaft in Berlin umgeschaut. Dort steht der Text unverändert. Die Seite scheint nicht regelmäßig gepflegt zu werden, denn dort wird u.a. auf eine Kolumbianische Behörde verwiesen die es unter dem Namen schon seit geraumer Zeit nicht mehr gibt. Ohne schlecht über Kolumbien sprechen zu wollen, würde ich hier sagen, das ist typisch Kolumbianisch. In jedem Fall habe ich die Botschaft mal angeschrieben. Wenn eine Antwort kommt, veröffentliche ich diese gerne hier.
Eisbaer
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diese Visumsart werde ich auch versuchen zu beantragen diesen winter, was mich noch interessieren wuerde dazu - ob und wie hoch diese rente aus dem ausland besteuert wird wenn man wohnsitz hat in kolumbien.
Wenn Du in Deutschland eine Rente (oder sonstige Einkünfte) aus dem Ausland beziehst mußt Du die prinizipiell versteuern (es sei denn ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt das anders).
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Kolumbien? Oder muß man in Kolumbien generell keine ausländischen Einkünfte versteuern (es gibt Länder, das ist das so)?
In Kolumbien gibt es Freibeträge, habe ich gerade erst woanders geschrieben. Liegt die Rente über 35 millones 185 mil pesos im Jahr (2012) dann wird man Einkommenssteuerpflichtig. rosario will ja einen Steuerberater oder Fachanwalt unter anderem auch dazu konsultieren, bestimmt kann er bald etwas mehr dazu sagen.
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meine erfahrungen in diesem bereich sind folgende, in brasilien wie auch in italien werden renten die vom einem staat ausgerichtet werden nicht besteuert, aber renten von privatinstutionen sehrwohl. (es wird in der schweiz eine quellensteuer von der rente abgezogen, wenn man wohnsitz hat im ausland)
das wuerde dann den unterschied machen was zu dieses 35 mio. freigrenze angerechnet wird und was nicht - wuerde ich nicht das rentner visum beantragen wuerde das natuerlich niemanden interessieren.
aber ich kann ja kein rentnervisum beantragen und dann keine deklarieren
ich habe mal auf einer fachseite gelesen das auslaender aber dem 6 lebensjahr in kolumbien alles versteuern muessen auch was sie im ausland haben - aber eben da fehlen die details...