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Vielen Dank für deine ausführliche nette und hilfreiche Antwort !Was mich jetzt nur verunsichert ist folgendes : Für die Verpflichtungserklärung hatte ich nicht genug (Netto)einkommen.
Mein Vater war dann so nett und hat die gemacht.
Könnte das dann nicht wieder Probleme geben ?
Also ich habe 30.000€ auf dem Konto aber habe halt nicht ausreichend Einkommen.
So wie ich das bei der Übersicht für die erforderlichen Unterlagen für den Ehegattennachzug gesehen habe, wird aber bei diesem Visum keine Prüfung meiner finanziellen Situation durchgeführt. Also zumindest nicht durch die Botschaft. Oder meinst du das wird dann die Ausländerbehörde tun ?
Oder sagen die dann ggf. wieder sie brauchen eine Verpflichtungserklärung ? ( Dann müssten wir halt eine neue machen, die sind glaube ich nur 3 Monate gültig ?!) super kompliziert alles... habe halt ausreichend Wohnraum und wie gesagt einiges Erspartes aber aktuell nicht "ausreichend" Einkommen (mussten irgendwie 2,3 oder 2,4k netto € sein, also um eine Verpflichtungserklärung abschließen zu können.)
Hier noch einmal reinkopiert
- Heiratsurkunde mit Apostille und deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- Offizieller Nachweis (Zeugnis, nicht Kurs-Teilnahmebescheinigung) einfacher Deutschkenntnisse
auf dem Niveau A1 (Goethe/ÖSD/Testdaf/Telc/ ECL). (Original+Kopie)
- Passkopie des in Deutschland lebenden Ehegatten, sowie bei ausländischen Staatsangehörigen
Kopie des Aufenthaltstitels.
- Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des in Deutschland lebenden Ehegatten.
Wenn der Ehegatte kein deutscher Staatsangehöriger ist:
1. Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise)
2. Nachweis der Wohnverhältnisse durch
a) eigenen Mietvertrag (mit Angabe der Größe der Wohnung in Quadratmetern) ODER
b) Buchung in einem Hotel oder Airbnb für mindestens 30 Tage (wenn noch keine Wohnung in
Deutschland besteht). ODER
c) Einladungsschreiben Ihres Gastgebers mit Passkopie, Meldebescheinigung und dem
Mietvertrag (inkl. Angabe Quadratmeter).
Ich könnte natürlich die Ausländerbehörde mal fragen, ob sie das Visum eher genehmigen würden, wenn auch hier eine Verpflichtungserklärung mit abgegeben wird, auch wenn Sie von der Botschaft nicht verlangt wird. (Letztendlich entscheidet ja aber die Ausländerbehörde und nicht die Botschaft)
Denn Sie wird ja natürlich nicht sofort Arbeit haben, allein schon wegen der Fehlenden Sprachkenntnisse (sie kann vllt 1-2 Tage die Woche bei einem Bekannten putzen, Haus und Firma) und ich habe wie gesagt aktuell nicht genug Einkommen. Aber genug Erspartes um mich länger um uns beide finanziell kümmern zu können.
Oder wir geben erstmal nur das ab was verlangt wird und warten ab was dann noch von der Ausländerbehörde kommt. Nur wenn Sie dann schon wieder in Kolumbien ist und die dann doch noch eine Verpflichtungserklärung haben wollen, muss man das auch wieder nach Kolumbien schicken das kostet auch wieder Geld... alles schwierig und nervig und kompliziert...






