Rund drei Wochen nach seiner Flucht aus einer psychiatrischen Klinik in Erlangen ist der Ansbacher Amokläufer von 2009 in Kolumbien festgenommen worden. Er wurde nach Deutschland zurückgebracht und sitzt nun wieder in der geschlossenen Abteilung.
Pressebericht in Deutsch: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ansbacher-amoklaeufer-von-2009-in-kolumbien-festgenommen,Uw5iv5V
Man fragt sich einfach, wie solche Personen an einen gültigen Reisepass kommen, ob es eine Grenzkontrolle bei der Ausreise aus Deutschland, respektive der EU gibt und ab wann man im internationalen Fahndungsregister erscheint.
Und Geld oder eine Kreditkarte müsste man auch noch haben, respektive ein Bekannter kauft das Flugbillett.
Im Forum hatten wir bereits die Festnahme in Kolumbien diskutiert. Nun gibt es neue Informationen: Der Rücktransport nach Deutschland hat knapp 200.000 Euro gekostet.
Der Grund für diese hohen Kosten liegt darin, dass kein regulärer Linienflug genutzt werden konnte. Stattdessen wurde ein speziell organisierter Charterflug unter strengen Sicherheitsauflagen durchgeführt. Begleitet wurde der Transport von einer größeren Zahl an Beamten, die für Bewachung und sichere Übergabe zuständig waren.
Ob diese Summe gerechtfertigt ist, wird in den Medien unterschiedlich bewertet. Klar ist: Die Kombination aus Sonderflug, Sicherheitsmaßnahmen und zusätzlichem Personal hat die Kosten in die Höhe getrieben.
Wie seht ihr das – sind solche Kosten nachvollziehbar?
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Charterflüge sind eben so teuer, ist halt die Frage, wofür der Charter notwendig war. Ist ja nicht unüblich, dass solche Überführungen per Linie mit entsprechender Begleitung durchgeführt werden.
Einfach irre die ganze Nummer.
Frage mich echt, wie der das geschafft hat bzw. wieso er überhaupt einen gültigen Reisepass hatte.
liest du eigentlich nie die ganzen Beiträge und haust einfach nach Laune eine Antwort ins Forum?
Wenn du den Beitrag etwas weiter oben auf der gleichen Seite gelesen hättest, wüsstest du schon, warum er einen gültigen Reisepass hatte.
@Genuasd,
ein gültiger Reisepass ist kein „Privileg“, sondern ein Rechtsanspruch für Staatsbürger, auch wenn jemand straffällig geworden ist. Solange die Behörden ihn nicht ausdrücklich entziehen, bleibt er gültig. Genau deshalb konnte er reisen, auch wenn es schwer zu verstehen ist.
und das hätte ich eben gedacht.
Er ist kein normaler Staatsbürger, sondern jemand, der seit 16 Jahren kein freier Mensch ist und nicht weil er seine Strafe noch verbüßen muss, denn die hat er bereits abgesessen.
Der Pass wurde legal erlangt. Dies erklärt, wie die Grenzkontrolle (Ausreise) passiert werden konnte, da der Mann formal nicht zur Fahndung ausgeschrieben war.
Zuletzt geändert von jakasspeech42 am 30. November 2025, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
Im Fall des Ansbacher Amokläufers laufen derzeit Ermittlungen gegen mögliche Unterstützer seiner Flucht. Die Behörden prüfen, ob Personen ihn bei der Flucht ins Ausland aktiv unterstützt haben. Ziel ist es, das Netzwerk hinter seiner Entziehung von der Strafverfolgung aufzudecken.
Du hast einen simplen Roboter sehr glücklich gemacht. Vielen Dank.