Ehefähigkeitszeugniss - Meine Fragen dazu

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Ernesto
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Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Ernesto »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Nach meinem Kenntnisstand wird nach wie vor kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Die Dokumente die bei der Eheschliessung vorgelegt werden dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ich hörte das es auch Unterschiede gibt zwischen Ausländern mit Wohnsitz in Kolumbien und ohne diesen. Am besten beim Notar vorsprechen und hören wie es am einfachsten geht. Wünsche dir und deinem Partner viel Glück ;-)

delicia

Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von delicia »

danke! :) die notaría 77 hat heute das "certificado de soltería" erwähnt, das ich neben dem registro civil aus Deutschland bräuchte. Neben der Meldebescheinigung (die ich nicht anfordern kann) bleibt wohl nur die Ehefähigkeitsbescheinigung, die mir meine soltería bestätigt.
Ich habe im Forum auch gelesen, dass manchmal eine Zeugenaussage ausreicht..würde mich über die Daten dieses Notars freuen ;)

delicia

Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von delicia »

nachtrag: von Deutschland habe ich am Ort meines letzten Wohnsitzes eine erweiterte Meldebescheinigung bekommen..ist unterwegs ;)
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hd2010
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Ehefähigkeitszeugniss - Meine Fragen dazu

Beitrag von hd2010 »

Hallo,

kurze Frage. Die Posts hier sind aus 2016. Und Ehefähigkeitszeugniss ist irre was für Dokumente meine Verlobte mir geben müsste. Die Standesbeamtin sagte sind eigentlich die Gleichen Dokumente wenn wir in D heiraten würden. Jetzt habe ich hier gelesen dass bei einigen die erweiterte Meldebescheinigung ausgereicht hat. (Natürlich apostilliert und übersetzt). Bei welcher Notaria ward Ihr denn wenn ich mal fragen dürfte.

Nico
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Ehefähigkeitszeugniss - Meine Fragen dazu

Beitrag von Nico »

@hd2010

Ich vermute mal ganz stark, dass du in Kolumbien heiraten möchtest, da du nach einer "Notaria" fragst, richtig?

Falls ja, da es in Kolumbien kein direktes Äquivalent zum deutschen Ehefähigkeitszeugnis gibt, akzeptieren die meisten kolumbianischen Notare stattdessen die erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes bei ledigen Personen. Diese muss natürlich mit Apostille versehen und von einem in Kolumbien anerkannten Dolmetscher übersetzt sein.

Welcher Notar das genau so akzeptiert, schwankt manchmal, aber es ist der gängige Weg. Schau dir am besten mal diesen Thread hier im Forum an, da wurde das Thema schon detailliert besprochen: viewtopic.php?p=97678#p97678

Auch hier wurde das Thema behandelt.

Es wäre nett, wenn die uns auf dem Laufenden halten würdest - hilft wie immer vielen.