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@Scheraa, da du fragst, ob jemand Ratschläge hat, was zu tun ist, erlaube ich mir, meine Meinung zu äussern. Ich stimme @Nico zu und möchte sogar einige Punkte noch einmal hervorheben. Zunächst einmal die Frage der Scheidung. Wenn beide in Kolumbien leben, unterliegen sie uneingeschränkt dem kolumbianischen Familienrecht. Dies gilt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.Soweit ich weiss, richtet sich die kolumbianische Gerichtsbarkeit nach dem Wohnsitz und nicht nach der Staatsangehörigkeit: Wenn der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz in Kolumbien lag oder wenn einer der Ehepartner derzeit im Land wohnt, sind die örtlichen Gerichte für ein Scheidungsverfahren zuständig. Dies setzt jedoch voraus, dass die Ehe in Kolumbien rechtlich anerkannt (eingetragen) ist.
Ist die Ehe in Kolumbien nicht legalisiert, gibt es die „Unión Marital de Hecho“, die – wenn auch in eingeschränkterer Form – bestimmte Rechte begründet. Was die Umzugsfreiheit deiner Freundin betrifft, ist die Sache komplexer. Nicht wegen der ehelichen Bindung oder der „Unión Marital de Hecho“ (auch wenn diese aufgelöst ist), sondern wegen der minderjährigen Kinder. Wenn die Mutter beabsichtigt, mit den Kindern umzuziehen, richtet sich die Situation nach dem Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge und aber vor allem nach dem Wohl der Kinder.
Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Leben der Kinder (wie eben ein Umzug in eine andere Stadt oder Region, der die Beziehungen zum anderen Elternteil erschwert) erfordern die Zustimmung beider Elternteile oder, falls diese fehlt, die Genehmigung eines Richters.
Aus eigener Erfahrung im Familien- und Bekanntenkreis kann ich bestätigen, dass solche Situationen – informelle Trennungen, abgelehnte Scheidungen und ähnliche „Baustellen“ – in Kolumbien, insbesondere in den unteren sozialen Schichten, sehr häufig vorkommen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unwissenheit, fehlende finanzielle Mittel, Machtdemonstrationen, Groll usw.
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern und @Scheraa darauf hinweisen, dass auch eine Scheidung nicht automatisch einen Freibrief für einen Umzug seiner Freundin mit den minderjährigen Kindern bedeutet. Gerade aus den oben genannten Gründen: elterliche Sorge, Umgangsrecht des Vaters und Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen Vater und Kindern. Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Mutter ein mühsames Verfahren vor der „Comisaría de Familia“ und einem Richter durchlaufen musste, manchmal sogar ohne Erfolg.




