Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
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Barkeeper82
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

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Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand mit eigenen Erfahrungen oder rechtlichen Kenntnissen weiterhelfen kann.
Am 29. April 2026 erhielt ich für mich völlig unerwartet ein Schreiben einer kolumbianischen Comisaría de Familia, in dem verschiedene Vorwürfe gegen mich erhoben wurden. Auf die Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht näher eingehen, da das Verfahren noch läuft.
Die ursprünglich für den 6. Mai angesetzte Anhörung fand jedoch nicht statt. Eine vorherige Absage oder eine konkrete Begründung gab es nicht. Zum Glück hatte ich bereits einen Anwalt beauftragt und war nicht persönlich vor Ort beziehungsweise nicht extra für diesen Termin angereist.
Bereits im ersten Schreiben fielen mehrere Fehler auf. Meine Passnummer war falsch, mein Name wurde durchgehend nicht richtig geschrieben, und bei der Anordnung eines psychologischen Termins wurde offenbar mein Name eingesetzt, obwohl eigentlich meine ehemalige Partnerin gemeint war.
Da ich zwar etwas Spanisch verstehe, aber gerade bei juristischen und behördlichen Texten nicht ausreichend sicher bin, habe ich von Anfang an darum gebeten, die gegen mich erhobenen Vorwürfe und die behördliche Verfügung auch in deutscher Sprache zu erhalten.
Mein Anwalt stellte daraufhin eine formelle schriftliche Anfrage an die Comisaría, für deren Beantwortung nach seiner Aussage eine Frist von 15 Arbeitstagen gilt. Unter anderem wurde gefragt, weshalb die Anhörung am 6. Mai ohne vorherige Mitteilung nicht durchgeführt wurde.
Als Antwort wurde auf eine E-Mail von mir verwiesen, in der ich wegen der kurzfristigen Zustellung und der fehlenden Übersetzung darum gebeten hatte, den Termin um mindestens vier Wochen zu verschieben. Auf diese und andere E-Mails erhielt ich jedoch zuvor keine inhaltliche Antwort, sondern lediglich Empfangsbestätigungen. Daher wusste ich nicht, ob meinem Antrag tatsächlich entsprochen worden war.
Außerdem wurde angefragt, ob mir für die Anhörung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird und ob die relevanten Unterlagen beziehungsweise Beweise auf Deutsch bereitgestellt werden können. Die Antwort lautete sinngemäß, dass dies nicht Aufgabe der Comisaría sei. Zusätzlich wurde argumentiert, dass man davon ausgegangen sei, dass ich Spanisch beherrsche, weil meine E-Mails auf Spanisch verfasst waren. Ich hatte jedoch ausdrücklich erklärt, dass ich für die Schreiben Übersetzungshilfen nutze und die spanische Sprache gerade in rechtlichen Angelegenheiten nicht ausreichend beherrsche.
In dem Antwortschreiben wurde außerdem mitgeteilt, dass die Unterlagen und Beweise jederzeit im Büro eingesehen und gegen Erstattung der Kopierkosten mitgenommen werden könnten. Mein Anwalt schickte daraufhin eine Mitarbeiterin zur Comisaría. Dort wurden ihr die Unterlagen jedoch nicht ausgehändigt. Als Begründung hieß es, die Akteneinsicht beziehungsweise Herausgabe müsse zunächst schriftlich beantragt werden.
Auch im nächsten Schreiben war mein Name erneut falsch geschrieben. Das empfand ich inzwischen fast schon als Nebensache. Allerdings wurde dort auch der Vorname meiner ehemaligen Partnerin im gesamten Dokument fünf- oder sechsmal falsch angegeben. Das irritiert mich besonders, weil aus dem Dokument hervorgeht, dass es von einer Person erstellt und anschließend von weiteren Personen geprüft beziehungsweise genehmigt wurde.
Soweit ich es bisher verstanden habe, muss auch eine Comisaría de Familia als Verwaltungsbehörde ein faires Verfahren und eine tatsächliche Beteiligung der betroffenen Personen gewährleisten. Dazu könnte bei einer Person, die nicht ausreichend Spanisch spricht, möglicherweise auch die Bereitstellung eines Dolmetschers gehören. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie genau dies in Kolumbien geregelt ist und ob zwischen einem gerichtlichen Verfahren und einem Verwaltungsverfahren bei einer Comisaría Unterschiede bestehen.
Daher meine Fragen:
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia gemacht?
Hat eine ausländische Person, die nicht ausreichend Spanisch spricht, Anspruch auf einen Dolmetscher bei der Anhörung?
Müssen die Vorwürfe, Beweise oder behördlichen Entscheidungen übersetzt werden, damit man sich angemessen verteidigen kann?
Wie funktioniert die Akteneinsicht normalerweise? Muss sie immer vorher schriftlich beantragt werden, auch wenn die Behörde zuvor ausdrücklich schreibt, dass die Unterlagen jederzeit abgeholt oder eingesehen werden können?
Welche Bedeutung haben derart viele Namens-, Passnummern- und Zuordnungsfehler in offiziellen Dokumenten? Können solche Fehler später für die Rechtmäßigkeit oder Verlässlichkeit des Verfahrens relevant sein?
Mir geht es nicht darum, Kolumbien oder die dortigen Behörden pauschal zu kritisieren. Ich möchte lediglich verstehen, welche Rechte ich habe und wie ich sicherstellen kann, dass das Verfahren trotz der sprachlichen Schwierigkeiten fair und nachvollziehbar abläuft.
Über sachliche Hinweise, Erfahrungen, Gesetzesverweise oder Empfehlungen zu geeigneten Anlaufstellen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Steffen
ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand mit eigenen Erfahrungen oder rechtlichen Kenntnissen weiterhelfen kann.
Am 29. April 2026 erhielt ich für mich völlig unerwartet ein Schreiben einer kolumbianischen Comisaría de Familia, in dem verschiedene Vorwürfe gegen mich erhoben wurden. Auf die Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht näher eingehen, da das Verfahren noch läuft.
Die ursprünglich für den 6. Mai angesetzte Anhörung fand jedoch nicht statt. Eine vorherige Absage oder eine konkrete Begründung gab es nicht. Zum Glück hatte ich bereits einen Anwalt beauftragt und war nicht persönlich vor Ort beziehungsweise nicht extra für diesen Termin angereist.
Bereits im ersten Schreiben fielen mehrere Fehler auf. Meine Passnummer war falsch, mein Name wurde durchgehend nicht richtig geschrieben, und bei der Anordnung eines psychologischen Termins wurde offenbar mein Name eingesetzt, obwohl eigentlich meine ehemalige Partnerin gemeint war.
Da ich zwar etwas Spanisch verstehe, aber gerade bei juristischen und behördlichen Texten nicht ausreichend sicher bin, habe ich von Anfang an darum gebeten, die gegen mich erhobenen Vorwürfe und die behördliche Verfügung auch in deutscher Sprache zu erhalten.
Mein Anwalt stellte daraufhin eine formelle schriftliche Anfrage an die Comisaría, für deren Beantwortung nach seiner Aussage eine Frist von 15 Arbeitstagen gilt. Unter anderem wurde gefragt, weshalb die Anhörung am 6. Mai ohne vorherige Mitteilung nicht durchgeführt wurde.
Als Antwort wurde auf eine E-Mail von mir verwiesen, in der ich wegen der kurzfristigen Zustellung und der fehlenden Übersetzung darum gebeten hatte, den Termin um mindestens vier Wochen zu verschieben. Auf diese und andere E-Mails erhielt ich jedoch zuvor keine inhaltliche Antwort, sondern lediglich Empfangsbestätigungen. Daher wusste ich nicht, ob meinem Antrag tatsächlich entsprochen worden war.
Außerdem wurde angefragt, ob mir für die Anhörung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird und ob die relevanten Unterlagen beziehungsweise Beweise auf Deutsch bereitgestellt werden können. Die Antwort lautete sinngemäß, dass dies nicht Aufgabe der Comisaría sei. Zusätzlich wurde argumentiert, dass man davon ausgegangen sei, dass ich Spanisch beherrsche, weil meine E-Mails auf Spanisch verfasst waren. Ich hatte jedoch ausdrücklich erklärt, dass ich für die Schreiben Übersetzungshilfen nutze und die spanische Sprache gerade in rechtlichen Angelegenheiten nicht ausreichend beherrsche.
In dem Antwortschreiben wurde außerdem mitgeteilt, dass die Unterlagen und Beweise jederzeit im Büro eingesehen und gegen Erstattung der Kopierkosten mitgenommen werden könnten. Mein Anwalt schickte daraufhin eine Mitarbeiterin zur Comisaría. Dort wurden ihr die Unterlagen jedoch nicht ausgehändigt. Als Begründung hieß es, die Akteneinsicht beziehungsweise Herausgabe müsse zunächst schriftlich beantragt werden.
Auch im nächsten Schreiben war mein Name erneut falsch geschrieben. Das empfand ich inzwischen fast schon als Nebensache. Allerdings wurde dort auch der Vorname meiner ehemaligen Partnerin im gesamten Dokument fünf- oder sechsmal falsch angegeben. Das irritiert mich besonders, weil aus dem Dokument hervorgeht, dass es von einer Person erstellt und anschließend von weiteren Personen geprüft beziehungsweise genehmigt wurde.
Soweit ich es bisher verstanden habe, muss auch eine Comisaría de Familia als Verwaltungsbehörde ein faires Verfahren und eine tatsächliche Beteiligung der betroffenen Personen gewährleisten. Dazu könnte bei einer Person, die nicht ausreichend Spanisch spricht, möglicherweise auch die Bereitstellung eines Dolmetschers gehören. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie genau dies in Kolumbien geregelt ist und ob zwischen einem gerichtlichen Verfahren und einem Verwaltungsverfahren bei einer Comisaría Unterschiede bestehen.
Daher meine Fragen:
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia gemacht?
Hat eine ausländische Person, die nicht ausreichend Spanisch spricht, Anspruch auf einen Dolmetscher bei der Anhörung?
Müssen die Vorwürfe, Beweise oder behördlichen Entscheidungen übersetzt werden, damit man sich angemessen verteidigen kann?
Wie funktioniert die Akteneinsicht normalerweise? Muss sie immer vorher schriftlich beantragt werden, auch wenn die Behörde zuvor ausdrücklich schreibt, dass die Unterlagen jederzeit abgeholt oder eingesehen werden können?
Welche Bedeutung haben derart viele Namens-, Passnummern- und Zuordnungsfehler in offiziellen Dokumenten? Können solche Fehler später für die Rechtmäßigkeit oder Verlässlichkeit des Verfahrens relevant sein?
Mir geht es nicht darum, Kolumbien oder die dortigen Behörden pauschal zu kritisieren. Ich möchte lediglich verstehen, welche Rechte ich habe und wie ich sicherstellen kann, dass das Verfahren trotz der sprachlichen Schwierigkeiten fair und nachvollziehbar abläuft.
Über sachliche Hinweise, Erfahrungen, Gesetzesverweise oder Empfehlungen zu geeigneten Anlaufstellen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Steffen
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Nico
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- Registriert: 21. Juli 2014, 20:43
Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
Hallo Steffen,
da sich noch niemand gemeldet hat, hier eine realistische Einschätzung zum Alltag mit kolumbianischen Behörden.
Da du uns keine weiteren Informationen zu dem Vorfall gegeben hast, auch nicht zu deinem Aufenthaltsstatus in Kolumbien und ob du Kinder mit deiner Ex-Partnerin hast, gehe ich davon aus, dass sich der Vorwurf auf häusliche Gewalt (Violencia Intrafamiliar) bezieht. Das ist neben dem Kinderschutz nämlich das absolute Hauptaufgabengebiet einer Comisaría.
Wir sind in Kolumbien, die Amtssprache ist Spanisch. Keine lokale Comisaría hat das Budget oder die Pflicht, dir deutsche Akten oder einen kostenlosen Dolmetscher zu stellen. Dein Recht auf ein faires Verfahren bedeutet in der Praxis: Du darfst und solltest einen zertifizierten Dolmetscher zur Anhörung mitbringen – musst ihn aber selbst bezahlen.
Dass die Gehilfin deines Anwalts ohne Akten weggeschickt wurde, wundert hier niemanden. Bei kolumbianischen Behörden läuft auf Zuruf absolut nichts. Dein Anwalt sollte eigentlich wissen, dass er dafür zwingend einen formellen, schriftlichen Antrag inklusive Vollmacht einreichen muss. Dass er sie einfach auf gut Glück dorthin schickt, spricht nicht unbedingt für seine Erfahrung mit diesen Ämtern.
Falsch geschriebene Namen oder vertauschte Passnummern sind durch Copy-Paste aus alten Akten an der Tagesordnung. Das ist ärgerlich, führt aber fast nie zur Nichtigkeit des Verfahrens. Dein Anwalt muss diese formalen Fehler ganz einfach offiziell rügen und korrigieren lassen.
Nimm die Sache ernst, auch aus der Distanz in Deutschland. Die Comisaría kann bei familiären Konflikten sehr schnell weitreichende Schutzmaßnahmen beschließen. Hake bei deinem Anwalt nach, er muss da behördlich und juristisch deutlich sauberer auftreten.
da sich noch niemand gemeldet hat, hier eine realistische Einschätzung zum Alltag mit kolumbianischen Behörden.
Da du uns keine weiteren Informationen zu dem Vorfall gegeben hast, auch nicht zu deinem Aufenthaltsstatus in Kolumbien und ob du Kinder mit deiner Ex-Partnerin hast, gehe ich davon aus, dass sich der Vorwurf auf häusliche Gewalt (Violencia Intrafamiliar) bezieht. Das ist neben dem Kinderschutz nämlich das absolute Hauptaufgabengebiet einer Comisaría.
Wir sind in Kolumbien, die Amtssprache ist Spanisch. Keine lokale Comisaría hat das Budget oder die Pflicht, dir deutsche Akten oder einen kostenlosen Dolmetscher zu stellen. Dein Recht auf ein faires Verfahren bedeutet in der Praxis: Du darfst und solltest einen zertifizierten Dolmetscher zur Anhörung mitbringen – musst ihn aber selbst bezahlen.
Dass die Gehilfin deines Anwalts ohne Akten weggeschickt wurde, wundert hier niemanden. Bei kolumbianischen Behörden läuft auf Zuruf absolut nichts. Dein Anwalt sollte eigentlich wissen, dass er dafür zwingend einen formellen, schriftlichen Antrag inklusive Vollmacht einreichen muss. Dass er sie einfach auf gut Glück dorthin schickt, spricht nicht unbedingt für seine Erfahrung mit diesen Ämtern.
Falsch geschriebene Namen oder vertauschte Passnummern sind durch Copy-Paste aus alten Akten an der Tagesordnung. Das ist ärgerlich, führt aber fast nie zur Nichtigkeit des Verfahrens. Dein Anwalt muss diese formalen Fehler ganz einfach offiziell rügen und korrigieren lassen.
Nimm die Sache ernst, auch aus der Distanz in Deutschland. Die Comisaría kann bei familiären Konflikten sehr schnell weitreichende Schutzmaßnahmen beschließen. Hake bei deinem Anwalt nach, er muss da behördlich und juristisch deutlich sauberer auftreten.
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Barkeeper82
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

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- Registriert: 6. Juni 2019, 06:47
Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
Ich hatte eine Fernbeziehung mit einer Kolumbianerin. Am 29. April 2026 habe ich "Post" per WhatsApp und eMail erhalten von der Comisaría. Meine Ex Freundin, wirft mir das ich sie bei meinem letzten Aufenthalt geschlagen hätte, bzw. gestoßen. Ich weiß auch nicht wieso sie auf die Absurde Idee kommt so etwas zu behaupten, und dann auch noch ein halbes Jahr später. Es gibt wohl eine 30 Tage Regelung, bis dahin muss man es wohl zur Anzeige gebracht haben, von daher verstehe ich auch nicht wieso sie es aufgenommen haben, und ich hatte auch das Gefühl beim lesen das meine Ex Freundin gar nicht erzählt hat das ich eigentlich in Deutschland lebe.... Wegen den Beweisen, die Comisaría hat meinem Anwalt geschrieben, dass er die Beweise im Büro abholen kann. Daraufhin hat er seine Angestellte geschickt es zu kopieren und zur Kanzlei zu bringen. Aber als sie danach fragte, wusste man plötzlich nichts mehr davon und verwies auf einen schriftlichen Antrag.
Bezüglich des Dolmetschers, dieser muss nach Kolumbianischen Grundrecht gestellt werden oder die Comisaría muss eine adäquate Alternative anbieten das ich ohne Einschränkung der kolumbianischen Grundrechte an der Audiencia teilnehmen kann.
Aber wie sieht es mit der Einreise nach Kolumbien aus? Wird so etwas vermerkt, auch wenn ich unschuldig bin und die Anklage fallen gelassen wird?!
Bezüglich des Dolmetschers, dieser muss nach Kolumbianischen Grundrecht gestellt werden oder die Comisaría muss eine adäquate Alternative anbieten das ich ohne Einschränkung der kolumbianischen Grundrechte an der Audiencia teilnehmen kann.
Aber wie sieht es mit der Einreise nach Kolumbien aus? Wird so etwas vermerkt, auch wenn ich unschuldig bin und die Anklage fallen gelassen wird?!
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Nico
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

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- Registriert: 21. Juli 2014, 20:43
Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
Hallo Steffen,
danke für die Klarstellung.
Zu deiner Annahme mit dem Dolmetscher muss ich dich leider direkt korrigieren, denn da liegt ein gefährlicher Denkfehler vor: Die Comisaría de Familia ist kein Strafgericht, sondern eine kommunale Verwaltungsbehörde. Sie muss dir zwar das Recht gewähren, dich mithilfe eines Übersetzers zu verteidigen – sie muss diesen aber weder suchen noch bezahlen. Wenn du darauf beharrst, blockierst du im schlimmsten Fall nur deine eigene Verteidigung, weil die Behörde das Verfahren dann einfach ohne dich bzw. in Abwesenheit durchzieht.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, halte ich mich ab hier auch lieber raus. Ich kann dir nur dringend empfehlen, deinen Anwalt vor Ort endlich lückenlos zu instruieren. Er muss der Comisaría offiziell und nachweisbar mitteilen, dass du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und das Verfahren von dort aus über ihn führen wirst.
Und noch ein persönlicher Rat unter Forenkollegen: Versuche, über deinen Anwalt oder auf direktem Weg eine außergerichtliche Einigung, eine sogenannte "Conciliación" mit deiner Ex-Partnerin zu suchen. Ein gütlicher Vergleich spart dir am Ende Nerven, Geld und verhindert, dass bei einer eventuellen zukünftigen Einreise nach Kolumbien plötzlich böse Überraschungen auf dich warten.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich das bald klärt.
danke für die Klarstellung.
Zu deiner Annahme mit dem Dolmetscher muss ich dich leider direkt korrigieren, denn da liegt ein gefährlicher Denkfehler vor: Die Comisaría de Familia ist kein Strafgericht, sondern eine kommunale Verwaltungsbehörde. Sie muss dir zwar das Recht gewähren, dich mithilfe eines Übersetzers zu verteidigen – sie muss diesen aber weder suchen noch bezahlen. Wenn du darauf beharrst, blockierst du im schlimmsten Fall nur deine eigene Verteidigung, weil die Behörde das Verfahren dann einfach ohne dich bzw. in Abwesenheit durchzieht.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, halte ich mich ab hier auch lieber raus. Ich kann dir nur dringend empfehlen, deinen Anwalt vor Ort endlich lückenlos zu instruieren. Er muss der Comisaría offiziell und nachweisbar mitteilen, dass du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und das Verfahren von dort aus über ihn führen wirst.
Und noch ein persönlicher Rat unter Forenkollegen: Versuche, über deinen Anwalt oder auf direktem Weg eine außergerichtliche Einigung, eine sogenannte "Conciliación" mit deiner Ex-Partnerin zu suchen. Ein gütlicher Vergleich spart dir am Ende Nerven, Geld und verhindert, dass bei einer eventuellen zukünftigen Einreise nach Kolumbien plötzlich böse Überraschungen auf dich warten.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich das bald klärt.
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Don Maximo
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 618
- Registriert: 2. Mai 2015, 01:51
Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
@Barkeeper82 Es tut mir leid, dass du Opfer einer – wie ich vermute – typischen missbräuchlichen Anzeige geworden bist, wie sie häufig nach einer konfliktreichen oder einseitigen Auflösung von Beziehungen auftauchen.
Dieses Phänomen hat teilweise beunruhigende Ausmasse angenommen.
Falsche Anzeigen tauchen oft auf, wenn es außer der Aussage des Anklägers keine konkreten Beweise gibt. In vielen Fällen werden häusliche Zwischenfälle oder Unfallverletzungen (wie Stürze oder Unfälle beim Spielen zu Hause), die ursprünglich als solche dokumentiert wurden, später als Gewalttaten umgedeutet, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Es lassen sich drei Hauptmotive für falsche oder missbräuchliche Gewaltvorwürfe von Frauen gegen ihre Ex-Partner erkennen:
Persönliche Rache: Der Wunsch, dem Ex-Partner Schaden zuzufügen, als „Strafe“ für das Ende der Beziehung oder wegen ungelöster emotionaler Konflikte.
Finanzielle Erpressung: Der Druck auf den Ex-Partner, um finanzielle Vorteile, Schadensersatz, höhere Unterhaltszahlungen oder günstige Vermögensvereinbarungen zu erlangen.
Sorgerecht für die Kinder: Die Gewaltvorwürfe als strategisches Druckmittel, um das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu erlangen oder das Besuchsrecht des Vaters einzuschränken.
Die Auswirkungen falscher Anschuldigungen sind sowohl für die betroffenen Personen als auch für das Justizsystem insgesamt tiefgreifend.
Der Beschuldigte erleidet, selbst wenn er freigesprochen wird, oft einen irreparablen Rufschaden. Er wird häufig von der Gesellschaft ausgegrenzt, verliert oft seinen Arbeitsplatz und hat Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden, und kann das Vertrauen von Familie und Freunden verlieren.
Die Belastung durch das Verfahren kann nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für sein gesamtes familiäres und soziales Umfeld verheerend sein.
Für die tatsächlichen Opfer trägt die hohe Zahl unbegründeter Fälle zur „sobrecarga“ (Überlastung) des Justizsystems bei – mit den daraus resultierenden negativen Folgen. Außerdem kann dies dazu führen, dass die Behörden systematisch an der Richtigkeit der Anzeigen zweifeln, was den Schutz von Frauen, die tatsächlich Gewalt erleiden, verzögert oder behindert.
Das System der „Comisarías de Familia“ und die ordentliche Justiz stehen zweifellos vor einer Glaubwürdigkeitskrise (aus verschiedenen Gründen) und einer Krise der Handlungsfähigkeit. Die Schwierigkeit und oft auch die Unfähigkeit, schnell zwischen echtem Missbrauch und rechtlicher Instrumentalisierung zu unterscheiden, schafft ein Umfeld, in dem die Justiz ausgebremst wird und an Effizienz verliert. Seit langem fordern Fachleute eine gründlichere Voruntersuchung der Anzeigen sowie strengere und besser durchsetzbare Strafen für diejenigen, die falsche Anschuldigungen erheben, um den Missbrauch rechtlicher Mittel zu verhindern.
Das kolumbianische Strafgesetzbuch sieht Strafen für diejenigen vor, die das Delikt der „falschen Anschuldigung und Anzeige“ begehen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere der fälschlicherweise vorgeworfenen Straftat. Die Durchsetzung dieser Strafen bleibt jedoch eine große Herausforderung.
Zu deine Fragen
Leider ja, ich habe ich Erfahrung. Nicht ich selbst, sondern ein Neffe und Patenkind meiner Frau sowie ein Freund der Familie mussten diese „Tortur“ durchmachen. Ich habe beide Fälle aus nächster Nähe verfolgt und stand dem Neffen anfangs beratend zur Seite. Ich hatte die Sache hier im Forum bereits am Rande erwähnt.
Was das Recht auf einen Dolmetscher und das Argument der Sprachbarriere als Hindernis für eine faire Verteidigung betrifft, sehe die Frage nach dem Übersetzer differenzierter als @Nico, und möchte meine Argumentation und Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften darlegen, die dir möglicherweise wiederum dabei helfen kann, auf dieser Leistung zu beharren.
Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es sich lediglich um meinen Standpunkt und meine Meinung handelt, die auf folgenden Punkten beruhen:
- In Kolumbien ist das Recht auf einen Dolmetscher für Ausländer, die kein Spanisch verstehen, ein durch die Verfassung und die Verfahrensgesetze garantiertes Grundrecht, das meiner Ansicht nach auch in den Verfahren der „Comisarías de Familia“ geltend gemacht werden kann.
- Die kolumbianische Verfassung von 1991. Artikel 29 legt das Recht auf ein ordnungsgemässes Verfahren fest und bestimmt, dass jeder das Recht auf ein öffentliches Verfahren ohne formelle Verstöße und unter Einhaltung aller für Gerichtsverfahren geltenden Garantien hat.
Die Verfassung anerkennt und schützt die ethnische und kulturelle Vielfalt der Nation, ein Grundsatz, der sich auch auf den sprachlichen Schutz erstreckt. Da wären einige Gesetze die dieses Recht unterstreichen, die deinen Anwalt kennen müsste und allenfalls heranziehen könnte.
- Die „Comisarías de Familia“ sind spezielle Verwaltungsbehörden mit rechtlichen Befugnissen zum Schutz der Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen. Obwohl es sich nicht um ordentliche Strafgerichte handelt, haben ihre Entscheidungen den Charakter eines Urteils und können Rechte einschränken sowie Pflichten auferlegen, wobei meiner Ansicht nach die Garantien eines fairen Verfahrens zum Tragen kommen.
Wenn eine ausländische Person, die in ein Ermittlungsverfahren verwickelt ist (beispielsweise wegen Schutzmassnahmen, Sorgerechtsfragen oder häuslicher Gewalt), die spanische Sprache nicht beherrscht, hat die Behörde meiner Ansicht nach ergo die Pflicht, sicherzustellen, dass die betroffene Person die Vorwürfe, die Fragen und den Inhalt der Akten versteht. Liegt kein sprachliches Verständnis vor, ist die materielle Verteidigung als nichtig anzusehen.
In Verfahren, die Grundrechte betreffen, sowie bei Volksklagen oder Schutzklagen sollte die sprachliche Unterstützung im Einklang mit den Grundsätzen des Zugangs zur Justiz unentgeltlich gewährt werden.
Für spezifische familienrechtliche „trámites“ (Schutzmanahmen, Sorgerecht, Unterhalt, häusliche Gewalt) legen das Gesetz 1098 von 2006 und das Gesetz 2126 von 2021 fest, dass alle Dienstleistungen kostenlos sind bzw. vom Staat getragen werden.
- Jede Aussage oder jede zugestellte Verfügung ohne die erforderliche Unterstützung durch einen Dolmetscher sofern diese erforderlich ist, - wie es in deinem Fall offenbar zutrifft – kann wegen Nichtigkeit aufgrund einer Verletzung des Verteidigungsrechts zumindest angefochten werden.
Es ist notwendig, das Sprachproblem zu Beginn des Verfahrens, resp. der Verhandlung oder der Vernehmung unverzüglich anzusprechen und formell die Anwesenheit eines Dolmetschers zu beantragen, bevor du auf irgendeine Frage antwortest. kannst du dich mit deinem Anwalt sprachlich angemessen austauschen?
In diesem Sinne würde ich jedenfalls zumindest nochmals versuchen bezüglich der Stellung eines Übersetzers nachzuhaken.
Ich würde dir unbedingt empfehlen, dich in dieser Angelegenheit auch baldmöglichst an die deutsche Botschaft in Bogotá zu wenden, dort deine Situation zu schildern und um Rat und Unterstützung zu bitten. Dies in der Hoffnung, dass dort Anhörung findest. Zumindest hast du nichts zu verlieren.
Im Idealfall könnte die Botschaft einen ersten formellen Kontakt mit der betreffenden „Comisaría de Familia“ aufnehmen. Ein Aufwand, der gering ist, aber grosse Wirkung haben kann.
Zur Frage, welche Bedeutung all die Fehler in Bezug auf Namen, Passnummern und Angaben in den amtlichen Dokumenten haben und ob diese Fehler später die Rechtmäßigkeit oder die Zuverlässigkeit des Verfahrens beeinträchtigen können.
Man müsste wissen, woher diese Daten stammen und ob sie möglicherweise falsch angegeben wurden (von deiner Ex-Partnerin oder anderen Quellen wie der Einwanderungsbehörde). Ich vermute jedoch (aufgrund wiederholter bedauerlicher Erfahrungen mit kolumbianischen Behörden und Ämtern, einschliesslich der örtlichen „Comisaría“), dass es sich um Nachlässigkeit und Schlamperei seitens der „Comisaría“ selbst handelt.
Das ist leider die kolumbianische Realität.
Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fehler, Ungenauigkeiten und Schlampereien nicht nur bei den persönlichen Daten auftreten, sondern dass man sie auf der gesamten Bearbeitungsstrecke erwarten muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, Berichte und Protokolle sorgfältig zu lesen, eventuelle Fehler und Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden und keine Dokumente, Berichte oder Erklärungen zu unterzeichnen, deren Inhalt oder Formulierungen man nicht zustimmt (im Extremfall betreffende stellen durchstreichen).
Falls solche Fehler auftreten, können du und dein Anwalt diese zu eurem Vorteil nutzen, falls ihr die Korrektheit und die Sorgfaltspflicht dir gegenüber anfechten müsst.
Den von @Nico angesprochene Vergleich. Ich kenne deine Situation zwar nicht, doch in den beiden Fällen, die ich oben erwähnt habe, strebten die Frauen eben einen solchen Vergleich an, bzw. wollten im Grunde nichts anderes als Geld fordern – im Fall des Neffen eine regelrechte Erpressung unter dem Deckmantel einer Entschädigung für moralische und psychische Schäden aufgrund eines angeblichen Traumas.
Ich wünsche dir jedenfalls einen guten Ausgang und hoffe, dass du diese sicherlich belastende Angelegenheit bald und zum Positiven abschliessen kannst.
Dieses Phänomen hat teilweise beunruhigende Ausmasse angenommen.
Falsche Anzeigen tauchen oft auf, wenn es außer der Aussage des Anklägers keine konkreten Beweise gibt. In vielen Fällen werden häusliche Zwischenfälle oder Unfallverletzungen (wie Stürze oder Unfälle beim Spielen zu Hause), die ursprünglich als solche dokumentiert wurden, später als Gewalttaten umgedeutet, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Es lassen sich drei Hauptmotive für falsche oder missbräuchliche Gewaltvorwürfe von Frauen gegen ihre Ex-Partner erkennen:
Persönliche Rache: Der Wunsch, dem Ex-Partner Schaden zuzufügen, als „Strafe“ für das Ende der Beziehung oder wegen ungelöster emotionaler Konflikte.
Finanzielle Erpressung: Der Druck auf den Ex-Partner, um finanzielle Vorteile, Schadensersatz, höhere Unterhaltszahlungen oder günstige Vermögensvereinbarungen zu erlangen.
Sorgerecht für die Kinder: Die Gewaltvorwürfe als strategisches Druckmittel, um das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu erlangen oder das Besuchsrecht des Vaters einzuschränken.
Die Auswirkungen falscher Anschuldigungen sind sowohl für die betroffenen Personen als auch für das Justizsystem insgesamt tiefgreifend.
Der Beschuldigte erleidet, selbst wenn er freigesprochen wird, oft einen irreparablen Rufschaden. Er wird häufig von der Gesellschaft ausgegrenzt, verliert oft seinen Arbeitsplatz und hat Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden, und kann das Vertrauen von Familie und Freunden verlieren.
Die Belastung durch das Verfahren kann nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für sein gesamtes familiäres und soziales Umfeld verheerend sein.
Für die tatsächlichen Opfer trägt die hohe Zahl unbegründeter Fälle zur „sobrecarga“ (Überlastung) des Justizsystems bei – mit den daraus resultierenden negativen Folgen. Außerdem kann dies dazu führen, dass die Behörden systematisch an der Richtigkeit der Anzeigen zweifeln, was den Schutz von Frauen, die tatsächlich Gewalt erleiden, verzögert oder behindert.
Das System der „Comisarías de Familia“ und die ordentliche Justiz stehen zweifellos vor einer Glaubwürdigkeitskrise (aus verschiedenen Gründen) und einer Krise der Handlungsfähigkeit. Die Schwierigkeit und oft auch die Unfähigkeit, schnell zwischen echtem Missbrauch und rechtlicher Instrumentalisierung zu unterscheiden, schafft ein Umfeld, in dem die Justiz ausgebremst wird und an Effizienz verliert. Seit langem fordern Fachleute eine gründlichere Voruntersuchung der Anzeigen sowie strengere und besser durchsetzbare Strafen für diejenigen, die falsche Anschuldigungen erheben, um den Missbrauch rechtlicher Mittel zu verhindern.
Das kolumbianische Strafgesetzbuch sieht Strafen für diejenigen vor, die das Delikt der „falschen Anschuldigung und Anzeige“ begehen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere der fälschlicherweise vorgeworfenen Straftat. Die Durchsetzung dieser Strafen bleibt jedoch eine große Herausforderung.
Zu deine Fragen
Leider ja, ich habe ich Erfahrung. Nicht ich selbst, sondern ein Neffe und Patenkind meiner Frau sowie ein Freund der Familie mussten diese „Tortur“ durchmachen. Ich habe beide Fälle aus nächster Nähe verfolgt und stand dem Neffen anfangs beratend zur Seite. Ich hatte die Sache hier im Forum bereits am Rande erwähnt.
Was das Recht auf einen Dolmetscher und das Argument der Sprachbarriere als Hindernis für eine faire Verteidigung betrifft, sehe die Frage nach dem Übersetzer differenzierter als @Nico, und möchte meine Argumentation und Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften darlegen, die dir möglicherweise wiederum dabei helfen kann, auf dieser Leistung zu beharren.
Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es sich lediglich um meinen Standpunkt und meine Meinung handelt, die auf folgenden Punkten beruhen:
- In Kolumbien ist das Recht auf einen Dolmetscher für Ausländer, die kein Spanisch verstehen, ein durch die Verfassung und die Verfahrensgesetze garantiertes Grundrecht, das meiner Ansicht nach auch in den Verfahren der „Comisarías de Familia“ geltend gemacht werden kann.
- Die kolumbianische Verfassung von 1991. Artikel 29 legt das Recht auf ein ordnungsgemässes Verfahren fest und bestimmt, dass jeder das Recht auf ein öffentliches Verfahren ohne formelle Verstöße und unter Einhaltung aller für Gerichtsverfahren geltenden Garantien hat.
Die Verfassung anerkennt und schützt die ethnische und kulturelle Vielfalt der Nation, ein Grundsatz, der sich auch auf den sprachlichen Schutz erstreckt. Da wären einige Gesetze die dieses Recht unterstreichen, die deinen Anwalt kennen müsste und allenfalls heranziehen könnte.
- Die „Comisarías de Familia“ sind spezielle Verwaltungsbehörden mit rechtlichen Befugnissen zum Schutz der Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen. Obwohl es sich nicht um ordentliche Strafgerichte handelt, haben ihre Entscheidungen den Charakter eines Urteils und können Rechte einschränken sowie Pflichten auferlegen, wobei meiner Ansicht nach die Garantien eines fairen Verfahrens zum Tragen kommen.
Wenn eine ausländische Person, die in ein Ermittlungsverfahren verwickelt ist (beispielsweise wegen Schutzmassnahmen, Sorgerechtsfragen oder häuslicher Gewalt), die spanische Sprache nicht beherrscht, hat die Behörde meiner Ansicht nach ergo die Pflicht, sicherzustellen, dass die betroffene Person die Vorwürfe, die Fragen und den Inhalt der Akten versteht. Liegt kein sprachliches Verständnis vor, ist die materielle Verteidigung als nichtig anzusehen.
In Verfahren, die Grundrechte betreffen, sowie bei Volksklagen oder Schutzklagen sollte die sprachliche Unterstützung im Einklang mit den Grundsätzen des Zugangs zur Justiz unentgeltlich gewährt werden.
Für spezifische familienrechtliche „trámites“ (Schutzmanahmen, Sorgerecht, Unterhalt, häusliche Gewalt) legen das Gesetz 1098 von 2006 und das Gesetz 2126 von 2021 fest, dass alle Dienstleistungen kostenlos sind bzw. vom Staat getragen werden.
- Jede Aussage oder jede zugestellte Verfügung ohne die erforderliche Unterstützung durch einen Dolmetscher sofern diese erforderlich ist, - wie es in deinem Fall offenbar zutrifft – kann wegen Nichtigkeit aufgrund einer Verletzung des Verteidigungsrechts zumindest angefochten werden.
Es ist notwendig, das Sprachproblem zu Beginn des Verfahrens, resp. der Verhandlung oder der Vernehmung unverzüglich anzusprechen und formell die Anwesenheit eines Dolmetschers zu beantragen, bevor du auf irgendeine Frage antwortest. kannst du dich mit deinem Anwalt sprachlich angemessen austauschen?
In diesem Sinne würde ich jedenfalls zumindest nochmals versuchen bezüglich der Stellung eines Übersetzers nachzuhaken.
Ich würde dir unbedingt empfehlen, dich in dieser Angelegenheit auch baldmöglichst an die deutsche Botschaft in Bogotá zu wenden, dort deine Situation zu schildern und um Rat und Unterstützung zu bitten. Dies in der Hoffnung, dass dort Anhörung findest. Zumindest hast du nichts zu verlieren.
Im Idealfall könnte die Botschaft einen ersten formellen Kontakt mit der betreffenden „Comisaría de Familia“ aufnehmen. Ein Aufwand, der gering ist, aber grosse Wirkung haben kann.
Zur Frage, welche Bedeutung all die Fehler in Bezug auf Namen, Passnummern und Angaben in den amtlichen Dokumenten haben und ob diese Fehler später die Rechtmäßigkeit oder die Zuverlässigkeit des Verfahrens beeinträchtigen können.
Man müsste wissen, woher diese Daten stammen und ob sie möglicherweise falsch angegeben wurden (von deiner Ex-Partnerin oder anderen Quellen wie der Einwanderungsbehörde). Ich vermute jedoch (aufgrund wiederholter bedauerlicher Erfahrungen mit kolumbianischen Behörden und Ämtern, einschliesslich der örtlichen „Comisaría“), dass es sich um Nachlässigkeit und Schlamperei seitens der „Comisaría“ selbst handelt.
Das ist leider die kolumbianische Realität.
Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fehler, Ungenauigkeiten und Schlampereien nicht nur bei den persönlichen Daten auftreten, sondern dass man sie auf der gesamten Bearbeitungsstrecke erwarten muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, Berichte und Protokolle sorgfältig zu lesen, eventuelle Fehler und Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden und keine Dokumente, Berichte oder Erklärungen zu unterzeichnen, deren Inhalt oder Formulierungen man nicht zustimmt (im Extremfall betreffende stellen durchstreichen).
Falls solche Fehler auftreten, können du und dein Anwalt diese zu eurem Vorteil nutzen, falls ihr die Korrektheit und die Sorgfaltspflicht dir gegenüber anfechten müsst.
Den von @Nico angesprochene Vergleich. Ich kenne deine Situation zwar nicht, doch in den beiden Fällen, die ich oben erwähnt habe, strebten die Frauen eben einen solchen Vergleich an, bzw. wollten im Grunde nichts anderes als Geld fordern – im Fall des Neffen eine regelrechte Erpressung unter dem Deckmantel einer Entschädigung für moralische und psychische Schäden aufgrund eines angeblichen Traumas.
Ich wünsche dir jedenfalls einen guten Ausgang und hoffe, dass du diese sicherlich belastende Angelegenheit bald und zum Positiven abschliessen kannst.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Nico
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Erfahrungen mit einer Comisaría de Familia in Kolumbien – Dolmetscher, Akteneinsicht und fehlerhafte Dokumente
@Don Maximo: Ich schätze deinen ausführlichen rechtlichen Überblick, aber wir müssen an dieser Stelle die verfassungsrechtliche Theorie ganz klar von der kolumbianischen Behördenrealität trennen.
Deine Argumentation, wonach Artikel 29 der Verfassung und die Gesetze 1098/2006 und 2126/2021 einen Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher für den Beschuldigten begründen, ist in der Theorie nachvollziehbar. Allerdings hat die Comisaría de Familia weder das Budget noch die gesetzliche Pflicht, für einen ausländischen Beschuldigten einen privaten Übersetzer zu beschaffen. Das Gesetz 2126 von 2021 regelt den kostenlosen Beistand in erster Linie für die Opfer von Gewalt – das ist der gesetzliche Kernauftrag dieser Behörde. Die Comisaría ist eine administrative Schutzeinrichtung, kein Strafgericht mit einem umfassenden, allein auf den Beschuldigten ausgerichteten Garantienkatalog.
Dein Rat, auf dem Dolmetscher zu beharren und die Mitwirkung zu verweigern, ist in der Praxis hochgefährlich. Wer dort stur fordert: "Ihr müsst mir das bezahlen, vorher sage ich nichts", blockiert nur seine eigene Verteidigung. Die Behörde zieht das Verfahren dann wegen mangelnder Mitwirkung einfach in Abwesenheit (en rebeldía) durch. Das ist keine Theorie, sondern gelebte Verwaltungspraxis.
Mehr als das Recht, auf eigene Kosten einen zertifizierten Übersetzer (Traductor Oficial) mitzubringen, gibt es in der Realität der Comisarías für den Beschuldigten nicht. Das ist die harte, aber realistische Wahrheit.
Deine Ausführungen zu Falschanzeigen sind nicht falsch – das Phänomen existiert. Aber sie sollten nicht als automatische Erklärung für diesen Fall dienen. Nur weil sich jemand unschuldig fühlt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Ex-Partnerin eine falsche Anzeige erstattet oder das System missbraucht. Die Comisaría prüft hier schlicht die vorliegende Anzeige – das ist ihre gesetzliche Pflicht zum Opferschutz und keine böse Absicht gegen den Beschuldigten.
Mein abschließender Rat an den Thread-Ersteller: Überlass das rechtliche Handwerk jetzt bitte komplett deinem Anwalt vor Ort. Er muss die formalen Fehler in den Dokumenten rügen, den ständigen Wohnsitz in Deutschland klarstellen und – wenn möglich – eine außergerichtliche Einigung (Conciliación) mit der Ex-Partnerin anstreben. Das spart am Ende Nerven, Geld und verhindert böse Überraschungen bei der nächsten Einreise nach Kolumbien.
Deine Argumentation, wonach Artikel 29 der Verfassung und die Gesetze 1098/2006 und 2126/2021 einen Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher für den Beschuldigten begründen, ist in der Theorie nachvollziehbar. Allerdings hat die Comisaría de Familia weder das Budget noch die gesetzliche Pflicht, für einen ausländischen Beschuldigten einen privaten Übersetzer zu beschaffen. Das Gesetz 2126 von 2021 regelt den kostenlosen Beistand in erster Linie für die Opfer von Gewalt – das ist der gesetzliche Kernauftrag dieser Behörde. Die Comisaría ist eine administrative Schutzeinrichtung, kein Strafgericht mit einem umfassenden, allein auf den Beschuldigten ausgerichteten Garantienkatalog.
Dein Rat, auf dem Dolmetscher zu beharren und die Mitwirkung zu verweigern, ist in der Praxis hochgefährlich. Wer dort stur fordert: "Ihr müsst mir das bezahlen, vorher sage ich nichts", blockiert nur seine eigene Verteidigung. Die Behörde zieht das Verfahren dann wegen mangelnder Mitwirkung einfach in Abwesenheit (en rebeldía) durch. Das ist keine Theorie, sondern gelebte Verwaltungspraxis.
Mehr als das Recht, auf eigene Kosten einen zertifizierten Übersetzer (Traductor Oficial) mitzubringen, gibt es in der Realität der Comisarías für den Beschuldigten nicht. Das ist die harte, aber realistische Wahrheit.
Deine Ausführungen zu Falschanzeigen sind nicht falsch – das Phänomen existiert. Aber sie sollten nicht als automatische Erklärung für diesen Fall dienen. Nur weil sich jemand unschuldig fühlt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Ex-Partnerin eine falsche Anzeige erstattet oder das System missbraucht. Die Comisaría prüft hier schlicht die vorliegende Anzeige – das ist ihre gesetzliche Pflicht zum Opferschutz und keine böse Absicht gegen den Beschuldigten.
Mein abschließender Rat an den Thread-Ersteller: Überlass das rechtliche Handwerk jetzt bitte komplett deinem Anwalt vor Ort. Er muss die formalen Fehler in den Dokumenten rügen, den ständigen Wohnsitz in Deutschland klarstellen und – wenn möglich – eine außergerichtliche Einigung (Conciliación) mit der Ex-Partnerin anstreben. Das spart am Ende Nerven, Geld und verhindert böse Überraschungen bei der nächsten Einreise nach Kolumbien.


