Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

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Anonymous

Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Anonymous »

Könnte mal jemand posten, welche Unterlagen er vorlegen musste? Von mir verlangt jetzt das Standesamt Hamburg:
1. Reisepass
2. bei Wohnsitz in Deutschland: aktuelle* Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt: mit
Angabe des Familienstands – KEINE gewöhnliche Meldebestätigung! (nicht älter als 6 Monate z. Anm. d. E.)
3. neue* Geburtsurkunde vom zuständigen Heimatstandesamt – MIT APOSTILLE UND MIT ÜBERSETZUNG
4. aktuelle* notarielle „Zwei-Zeugen-Erklärung“ (von volljährigen Personen, die Sie längere Zeit gut kennen) über den aktuellen Familienstand und ggf. die Zahl der früheren Ehen – MIT APOSTILLE UND MIT ÜBERSETZUNG (sofern dieses Dokument aus Kolumbien käme). – Sollte es geeignete Zeugen am derzeitigen Aufenthaltsort geben, dann ist auch denkbar, dass diese eine Versicherung an Eides statt vor dem örtlich zuständigen deutschen Standesbeamten oder Konsularbeamten (im Ausland) abgeben.
5. ggf. Scheidungsurteil + Apostille + Übersetzung – und das Urteil muss erkennbar rechtskräftig sein
(in der Regel durch das Gericht selbst noch mal extra bescheinigt)
6. ggf. Anerkennung zu Nr. 5 – die dann nicht im Rahmen des unten beschriebenen Befreiungsverfahrens durch unser Oberlandesgericht mit erfolgen dürfte, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich für beide früheren Ehegatten um eine so genannte „Heimatstaat-Entscheidung“ handelte. Vgl. ggf. das Merkblatt der Justizbehörde in Hamburg.
7. ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, ggf. wiederum mit Apostille + Übersetzung
8. ggf. Vermögens-Inventar (notariell bzw. gerichtlich) für Kinder aus einer früheren Ehe, ggf. Apostille, Übersetzung
URKUNDEN AUS KOLUMBIEN MÜSSEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE OBERBEHÖRDE MIT EINER APOSTILLE VERSEHEN SEIN. Dabei handelt es sich um eine Echtheitsbescheinigung im internationalen Urkundenverkehr. Die Apostille ist direkt auf der Urkunde (evtl. Rückseite) anzubringen oder aber fest mit ihr zu verbinden und dann an der Verbindungsstelle zu siegeln. – Übersetzungen sollen wiederum mit den Urkunden oder jeweils einer beglaubigten Kopie der Urkunde verbunden sein.

__________________
*Überall, wo es „aktuell“ oder „neu“ heißt, dürfen die betr. Dokumente nicht älter als 6 Monate am Tag d. Anm. d. E. sein.
Kann das sein? Das ist doch mehr, als alles andere, was in Kolumbien gefordert wird. Welche Unterlagen musstet Ihr vorlegen?

Hier steht mehr!

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