Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

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Anonymous

Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Anonymous »

Könnte mal jemand posten, welche Unterlagen er vorlegen musste? Von mir verlangt jetzt das Standesamt Hamburg:
1. Reisepass
2. bei Wohnsitz in Deutschland: aktuelle* Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt: mit
Angabe des Familienstands – KEINE gewöhnliche Meldebestätigung! (nicht älter als 6 Monate z. Anm. d. E.)
3. neue* Geburtsurkunde vom zuständigen Heimatstandesamt – MIT APOSTILLE UND MIT ÜBERSETZUNG
4. aktuelle* notarielle „Zwei-Zeugen-Erklärung“ (von volljährigen Personen, die Sie längere Zeit gut kennen) über den aktuellen Familienstand und ggf. die Zahl der früheren Ehen – MIT APOSTILLE UND MIT ÜBERSETZUNG (sofern dieses Dokument aus Kolumbien käme). – Sollte es geeignete Zeugen am derzeitigen Aufenthaltsort geben, dann ist auch denkbar, dass diese eine Versicherung an Eides statt vor dem örtlich zuständigen deutschen Standesbeamten oder Konsularbeamten (im Ausland) abgeben.
5. ggf. Scheidungsurteil + Apostille + Übersetzung – und das Urteil muss erkennbar rechtskräftig sein
(in der Regel durch das Gericht selbst noch mal extra bescheinigt)
6. ggf. Anerkennung zu Nr. 5 – die dann nicht im Rahmen des unten beschriebenen Befreiungsverfahrens durch unser Oberlandesgericht mit erfolgen dürfte, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich für beide früheren Ehegatten um eine so genannte „Heimatstaat-Entscheidung“ handelte. Vgl. ggf. das Merkblatt der Justizbehörde in Hamburg.
7. ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, ggf. wiederum mit Apostille + Übersetzung
8. ggf. Vermögens-Inventar (notariell bzw. gerichtlich) für Kinder aus einer früheren Ehe, ggf. Apostille, Übersetzung
URKUNDEN AUS KOLUMBIEN MÜSSEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE OBERBEHÖRDE MIT EINER APOSTILLE VERSEHEN SEIN. Dabei handelt es sich um eine Echtheitsbescheinigung im internationalen Urkundenverkehr. Die Apostille ist direkt auf der Urkunde (evtl. Rückseite) anzubringen oder aber fest mit ihr zu verbinden und dann an der Verbindungsstelle zu siegeln. – Übersetzungen sollen wiederum mit den Urkunden oder jeweils einer beglaubigten Kopie der Urkunde verbunden sein.

__________________
*Überall, wo es „aktuell“ oder „neu“ heißt, dürfen die betr. Dokumente nicht älter als 6 Monate am Tag d. Anm. d. E. sein.
Kann das sein? Das ist doch mehr, als alles andere, was in Kolumbien gefordert wird. Welche Unterlagen musstet Ihr vorlegen?

Max
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Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Max »

Servus,
das größte Problem was ich kenne ich das das Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis oder so ähnlich verlangt, und das kannst Du vergessen, gibt´s hier in Kol nicht.

Saludos
Max

Themenstarter
Anonymous

Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Anonymous »

Die Notaria in Medellín verlangt das von mir für eine Heirat als Deutscher in Kolumbien. Um das in Deutschland zu bekommen, soll ich Unterlagen gem. der o.g. Liste in Hamburg vorlegen. Ist das normal?

Welche Unterlagen mussten andere bisher vorlegen, um in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat in Kolumbien zu bekommen?

Yves
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Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Yves »

@Chiquis: ich hab auch hier geheiratet. Bei mir reichte die "erweiterte" Meldebescheinigung, die auch den Familienstand ausweist. Die einfache MEldebescheinigung tut das nicht. Das Dokument war von der entsprechenden Stelle beglaubigt (bei mir in MeckPomm war es die Auslaenderbehoerde des Kreises) und dann vom Innenministerium apostuliert. Dann hier in COL noch mal uebersetzt und beglaubigt. Das reichte. Ehefaehigkeitszeugnis brauchte ich nicht.

Themenstarter
Anonymous

Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Anonymous »

Danke Yves. Das hatte ich gehofft, dass die Meldebescheinigung ausreicht. Das Hamburger Standesamt schrieb mir aber:

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deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen, benötigen grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis bescheinigt, dass die rechtliche Prüfung der urkundlichen Unterlagen beider Verlobter ergeben hat, dass nach deutschem Eherecht keine Ehehindernisse vorliegen und eine rechtsgültige Eheschließung erfolgen kann. 
Und dann kommt die obenstehende Liste. Daher bin ich doch etwas verunsichert, aber wenn das bei Dir geklappt hat werde ich in der Notaria nochmal nachfragen.

Yves
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Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Yves »

Ein Ehefaehigkeitszeugnis wird (soweit ich es weiss) nicht funktionieren, weil sie die "Ehefaehigkeit" eines Kolumbianers(-in) nicht gemaess der Vorgaben fuer eben jenes ueberpruefen koennen. Es gibt schlichtweg einige Dokumente bzw. Nachweise in COL nicht oder werden nicht anerkannt.

Ich hab hier in BOgota geheiratet mit meinem Pass, der erw. Meldebescheinigung usw (alles uebersetzt und mit Apostille). Dafuer gab es eine kol. Ehe-Urkunde. Die wurde uebersetzt und mit kol. Apostille in D anerkannt. Meine Ehe ist dort registriert und meine Frau hat eine 3-jaehrige Aufenthaltsgenehmigung bekommen (vorher Visa zur Familienzusammenfuerung fuer die Einreise nach D). Alles OHNE Ehefaehigkeitszeugnis. Mein damaliger Wohnort war Rostock - MeckPomm.

Themenstarter
Anonymous

Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Anonymous »

OK, das klingt gut. Ich werde es so versuchen. Danke nochmals.

Max
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Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von Max »

Chiquis,

die Meldebescheiningung reicht wenn Du in Col heiraten willst, übersetzt und appostilliert und nicht älter als 90 Tage, dort steht nämlich drin das Du ledig bist. das reicht.

Saludos
;Max

ChicaLinda
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Re: Frage zu Unterlagen für´s Deutsche Standesamt

Beitrag von ChicaLinda »

So war es auch bei uns, wir brauchten kein Ehefähigkeitszeugnis, in der notaria wußte man gar nicht was das ist, sie wollten nur ein Dokument wo draufsteht ledig (mit Übersetzung und Apostille), in diesem Fall also meine erweiterte Meldebescheinigung.

Entscheidend ist was die notaria sagt und haben möchte damit sie Euch traut und Ihr hinterher die Urkunde bekommt, also nicht
verunsichern lassen von den deutschen Beamten die rasseln auch nur ihre Standardtexte runter die sie vorgegeben bekommen.
Theorie und Praxis eben.
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