Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien tritt in Kraft
Kolumbien hat der Schweiz offiziell mitgeteilt, dass das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen genehmigt wurde. Die Schweiz hatte Kolumbien bereits vorgängig notifiziert, womit das Abkommen in 60 Tagen in Kraft treten wird und ab dem 1. Januar 2012 anwendbar ist.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
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