Kleiner Leitfaden zur Mehrwertsteuerrückzahlung für Touristen

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Chanita
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Leitfaden zur Mehrwertsteuerrückzahlung für Touristen

Beitrag von Chanita »

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Hola,
kann ich auch noch Rechnungen von meinem Besuch in Kolumbien vom Oktober u.November 2018 einreichen ?
Bin Februar bis April wieder dort .
Grüße Chanita
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Ernesto
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Leitfaden zur Mehrwertsteuerrückzahlung für Touristen

Beitrag von Ernesto »

Hast du den verlinkten Leitfaden nicht gelesen oder gehörst du denen die kein Wort Spanisch sprechen?
 Las facturas no deben exceder de seis (6) meses de haber sido expedidas en el caso de los turistas extranjeros y de tres (3) meses tratándose de los visitantes extranjeros, no residentes en Colombia.  

Auf Deutsch heisst das: Die Rechnungsstellung darf bei ausländischen Touristen sechs (6) Monate ab Ausstellung und bei ausländischen Besuchern, die nicht in Kolumbien wohnen, drei (3) Monate nicht überschreiten.

Wo der rechtliche Unterschied zwischen ausländischen Touristen und ausländischen Besuchern, die nicht in Kolumbien wohnen - liegt, weiss ich nicht.


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Chévere
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Beitrag von Chévere »

Nein, musst die Ware zeigen bei der Ausreise und dann ist da noch der Ausreisestempel im Pass vom November.
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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

Du kannst die Steuer bis zu 6 Monate nach Kauf nachfordern.
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Beitrag von Chévere »

Gilt nur für Waren, die gekauft wurden während des jeweiligen Aufenthaltes im Land. Verlässt du das Land und kommst wider zurück, dann die Waren deklarieren vom vorgängigen Aufenthalt geht nicht.
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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

https://www.dian.gov.co/tramitesservici ... fault.aspx

Das Leitblatt dazu. Davon das du nicht nachfordern kannst, kann ich dabei nicht nachlesen.
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Chévere
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Beitrag von Chévere »

Beispiel von mir. Einreise Kolumbien, Einkäufe wie beschrieben in der Zeit, nachher Ausreise nach Aruba, nach 5 Tagen erneute Einreise in Kolumbien. Nach einer Woche Ausreise nach Europa. Konnte die Waren nicht deklarieren. Da nützte auch dieses Leitblatt nichts. Ging bis zum Chef, nützte nichts. Mann lernt für die nächsten Reisen. Hätte ich die Deklaration bei Ausreise Aruba gemacht und die Waren mitgenommen, kein Problem......
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Chanita
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Beitrag von Chanita »

möchte bei unserem Haus in Kolumbien ein Dach draufsetzen.
Kann ich die Iva vom Materialkauf zurückbekommen bei der Ausreise .
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Punkt 10 des verlinkten Merkblattes sagt:

Los bienes adquiridos con derecho devolución deben salir efectivamente del país.

Was schliessen wir daraus? Nein es geht nicht. Wäre wohl auch etwas zu viel verlangt.

vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

Nun sind also 2 Monate um bei mir.

Die DIAN beschreibt es ja so, dass die Konditionen wohl so aussehen, dass innerhalb von 3 Monaten eine entsprechende Benachrichtigung kommt und nach Erhalt der Benachrichtigung nochmal mit + 3 Wochen bis das Geld auf dem Konto landet.

Also was habt ihr da für Erfahrungen gemacht? Nehmen die sich tatsächlich die vollen 3 Monate Zeit??

Da gelobe ich mir Euro zumindest Deutschland, du bekommst du das Geld direkt bei der entsprechenden Deklaration.
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Chévere
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Beitrag von Chévere »

Die nehmen sich tatsächlich diese 3 Monate Zeit. Bei mir ging es exakt 3 Monate, dann war das Geld gutgeschrieben auf dem Kreditkartenkonto.
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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

oke danke für die Information

MMMatze
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Beitrag von MMMatze »

kleiner aber vielleicht wichtiger Hinweis dazu.

man muss das vor einchecken des Gepäcks erledigen, dass die Möglichkeit besteht, die Artikel zu sehen. Ob das dann wirklich geprüft wird, weiss ich nicht. Kann mich wer aufklären?

vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

ja, die wollen das vorher sehen
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