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Las facturas no deben exceder de seis (6) meses de haber sido expedidas en el caso de los turistas extranjeros y de tres (3) meses tratándose de los visitantes extranjeros, no residentes en Colombia.
Auf Deutsch heisst das: Die Rechnungsstellung darf bei ausländischen Touristen sechs (6) Monate ab Ausstellung und bei ausländischen Besuchern, die nicht in Kolumbien wohnen, drei (3) Monate nicht überschreiten.
Wo der rechtliche Unterschied zwischen ausländischen Touristen und ausländischen Besuchern, die nicht in Kolumbien wohnen - liegt, weiss ich nicht.
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