Fragen zum Ablauf Visa de Beneficiario

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.

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desertfox
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Fragen zum Ablauf Visa de Beneficiario

Beitrag von desertfox »

So langsam wird es wohl ernst..., im Januar/Februar 2020 wollte ich mit meiner Frau dann mal nach Kolumbien um unsere Wohnung einzurichten und dann mal ca. 6 Monate bleiben.

Zu den Visa Arten wurde hier ja schon so viel geschrieben, auch so sooo viel gesetzlich geändert worden, da blickt man ja kaum mehr durch und bevor ich nach Frankfurt zum Konsulat fahre und nachfragen wollte ich mich hier erst mal vorab informieren.

Fakt scheint zu sein:
1: Ich werde über meine Frau ein Visa de Beneficiario beantragen Das geht ja nur online und wird dann so wie ich glaube im Konsulat in Frankfurt ausgestellt.
Frage: Stimmt das?
HInweis: Meine Frau hat sein vielen Jahrne die deutsche Nationalität und seit ca. 2 Jahren eine Cedula Extranjeria.

2: Nach ausstellen des Visa Beneficario, innerhalb welcher Zeit nach dem Ausstellen muss ich nach Kolumbien einreisen????
Frage: Kann ich evtl. zunächst alleine (Ohne Ehefrau nach Kolumbien reisen (ca. 4 Wochen früher)) oder muss die Ehefrau bei der Einreise dabei sein?

3: Innerhalb welcher Frist muss ich dann die Aufenthaltserlaubnis /Visa Residente (RE) (5 Jahre) beantragen, und wieder die Frage, muss die Ehefrau da dabei sein?

4: Nach dem Erhalt des Visa Residente gehts es an die Cedula Extranjeria, und dann wieder die Frage, alleine oder mit Frau.

Sollte der Zeitraum von der ersten Einreise mit dem Visa Beneficario größer als 4 Wochen oder so sein dann ist meiner Frau vor-Ort, ansonsten müssen wir uns was anderes überlegen und gemeinsam nach Kolumbien reisen.
Und, falls das von Wichtigkeit ist, wir werden in Bogota leben.

Dass die Visas, Cedulas etc. Geld kosten ist uns klar, daran soll es nicht scheitern.
Jegliche Hinweise werden dankend angenommen.

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desertfox
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Beitrag von desertfox »

Gestern waren wir im n Konsulat in Frankfurt um uns mal vor-Ort wegen dem Visa zu informieren, der Consul war schnell wie immer, er meinte ich brauche kein Visa de Beneficario sonder da wir ja verheiratet sind nur ein Visa M - Cónyuge o compañero permanente de nacional colombiano.

Nur, die Formalitäten dazu sagen:

M - Cónyuge o compañero permanente de nacional colombiano
Requisitos específicos
1: Copia autentica del Registro Civil de Matrimonio colombiano, o de la Escritura Pública, Providencia Judicial o Acta de Conciliación.
2: Carta de solicitud de la visa firmada por el cónyuge o compañero permanente colombiano acompañada de fotocopia de la cédula de ciudadanía y poder especial otorgado por este al extranjero para solicitar dicha visa.

Nota: Cuando la solicitud de visa en calidad de compañero permanente de nacional colombiano se presente ante una Oficina Consular se aceptará el documento válido que compruebe la unión marital de hecho de acuerdo con las leyes del lugar de solicitud.

La visa tipo “M” tendrá vigencia de tres años.
Nur,
1: Unsere Ehe ist nicht in Kolumbien registriert, ergo haben wir keine Kolumbianische Heiratsurkunde
2: Meine Frau hat keine cédula de ciudadanía sondern nur eine Cedula de Extranjeria.

Hat jemand schon mal ein Visa Type M beantragt und kann da evtl. was dazu sagen?
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Karibikotto
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Beitrag von Karibikotto »

Wenn du schon beim Konsulat in Frankfurt warst, warum hast du dich da nicht besser erkundigt?

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Beitrag von desertfox »

Weil der Konsul das Ganze nur hektisch und arrogant im Warteraum abhandelte und kein Interesse an Fragen hatte ..., leider nicht unüblich im Konsulat ...

Ich vergass zu erwähnen das jegliche Fragen an den Konsul bzgl. den Formalitten mit dem Kommentar abgeschmettert wurden "Steht alles im Internet" ...
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Beitrag von elviejito »

@desertfox

Asi es ...

Registro de Matrimonio - Registraduría Nacional del Estado Civil - Colombia
=> registraduria.gov.co/-Registro-de-Matrimonio-.html

Visa tipo M Cónyuge o compañero permanente de nacional colombiano
=> cancilleria.gov.co/tramites_servicios/visa/m-conyuge

Saludos,
El Viejito
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Gilberto
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Beitrag von Gilberto »

@desertfox

verstehe ich das jetzt richtig, das du mit einer in Kolumbien geboren Frau verheiratet bist, die lediglich die Deutsche Staatsangehörigkeit hat? Also bist du mit einer Deutschen verheiratet die in Kolumbien wie ein Ausländer behandelt wird. Daher wohl die Cedulá de Extranjería,

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Beitrag von desertfox »

Gilberto,

ja, Meine Frau ist gebürtige Kolumbianerin, hat aber seit vielen vielen Jahren die deutsche Nationalität und seit ca. 2 Jahren eine Cedula Extranjeria. Mal sehen wie es weitergeht...

Das Konsulat in Frankfurt schrieb per Email:

ZITAT
Buenas tardes,

Como se le indicó, toda la información está en la página web -
=> cancilleria.gov.co/tramites_servicios/visa/m-conyuge

La legislación vigente indica que si usted presenta el certificado de matrimonio de Alemania, el documento debe cumplir el mismo requisito de fecha de expedición no inferior a 90 días y apostillado (en el caso de tener el formulario internacional).

Aplicaciones para visas únicamente en línea en
=> tramitesmre.cancilleria.gov.co/tramites/enlinea/solicitarVisa.xhtml

Atentamente,
ZITAT Ende
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@desertfox

du lässt die Eheschliessung in Deutschland für Kolumbien legitimieren, danach stellst du einen Antrag zum Visa M - Cónyuge. Das sollte alles über das Konsulat möglich sein.

Wenn das Visum vom Konsulat in Frankfurt ausgestellt wird, dann musst du es innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise in Kolumbien bei Migración Colombia das Visum registrieren, das machst du dann in Bogotá wo dein neuer Wohnsitz ist. Gleichzeitig beantragst du die Cédula de Extranjeria.

Normalerweise wird das Visum für drei Jahre ausgestellt. Danach kannst du dann das Resident Visum beantragen. Welches alle 5 Jahre neu in den Pass eingeklebt werden muss. Die Cédula ist immer so lange gültig wie das Visum.

Viel Glück, ich sehe keine Probleme - ausser vielleicht etwas Lauferei.

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Beitrag von desertfox »

@Ernesto,

besten Dank, wir werden die nächsten Tage auch mal bei der cancilleria im Chat nachfragen und dann loslegen.
Meine Erwartung wäre halt gewesen dass ich im Konsulat bessere und zielgerichtete Antworten bekomme, die Bewertungen bei Google und das was man so von anderen Besuchern des Konsulates hört zeigen aber dass das Konsulat bzw. die Mitarbeiter dort mehr oder weniger nutzlos sind...

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Beitrag von desertfox »

Nachdem ich eine 3/4 Stunde in der Warteschleife des Chat hing konnte ich dann dem Agenten unser Problem erklären.

Er teilte mir mit das:
1: Ehegatten Visa (Visa M - Cónyuge) ist üfr uns nicht machbar da meine Frau Deutsche ist.
2: Visa de Beneficario geht auch nicht da ich nicht von meiner Frau abhängig bin...

Was tun, sprach Zeus???

Ich denke das beste wird sein wen ich mal jemanden von der Verwandtschaft in Bogota zur Cancillario sende wo die nachfragen..., nur, ob da aber viel herauskommt?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Du musst dich da selbst darum kümmern sonst wird das wohl nichts.

Du hast ja schon mit der Botschaft in Frankfurt Kontakt aufgenommen und die haben dir geschrieben was du tun sollst.
Als du deine Frau geheiratet hat war sie noch Kolumbianerin. Was ihr versäumt habt ist, diese Ehe in Kolumbien zu registrieren.
Jetzt musst du sehen wie du das am schlausten nachholst.

Ich würde in erster Linie nochmal einen Gesprächstermin beim Konsulat vereinbaren und dort klären wie die beste Vorgehensweise ist - ohne auf den Chat von heute hinzuweisen. Oder einfach die Unterlagen eurer damaligen Eheschließung notariell beglaubigen lassen ins Spanische übersetzen und Apostille besorgen. Das ganze bei einem Notar in Bogotá zum registrieren einreichen.

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Beitrag von desertfox »

@Ernesto, das war mir eigentlich schon von vorherein klar dass ich das lebt machen muss..., aber evtl. finde ich ja jemanden der die gleiche Situation hatte.

Habe mal in unserem Familienstammbuch nachgesehen da ich wusste dass wir 1987 nach unserer Heirat in Deutschland im Kolumbianischen Konsulat (damals noch in München) waren. Die Heiratsurkunde trägt einen Stempel des Konsulates, wird aber wohl wenig helfen, aber evtl. bringen wir die mal mit nach Frankfurt wenn wir hinfahren.

1987 das war die vor-Internet Zeit, da war alles noch anders..., unser Leben war damals alles andere als langweilig, damals arbeitete ich im Irak und meine Frau und spätere Tochter war mit mir im Irak, dann kam die Besetzung von Kuwait, Embargo, Grenzen dicht, Frau und Tochter konnte ich ausser Land bringen, ich "durfte" noch 3 Monate länger bleiben bis Willy Brandt kam uns mich mit heimnahm..., dann kam Kuwait, 11 Jahre, 3 mal evakuiert, da denkt man an vieles aber nicht an eine Heiratsurkunde die evtl. in Kolumbien registered werden sollte..., hilft aber nichts, für jedes Problem gibt es auch eine Lösung..., und die gilt es zu finden!

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Beitrag von AZNX »

Hey,

ich bin auch mit einer Kolumbianerin verheiratet, wir haben im Ausland geheiratet und es war kein Problem die Hochzeit in Kolumbien anerkennen zu lassen (Apostille, übersetzung, apostille für übersetzung), dann in kolumbien zum Notariat. das hat hier nur 2 tage gedauert.

Nun das Problem bei dir ist aber dass deine Frau defacto deutsche ist und somit die Visa-Conyuge nicht anwendbar ist.

Ich würde ich informieren ob deine Frau die kolumbianische Staatsangehörigkeit nicht aufgrund dessen beantragen kann, da Sie in Kolumbien geboren ist, und früher kolumbianerin war. Soweit ich weiss ist eine doppelte Staatsangehörigkeit in kolumbien möglich.

Wenn Sie die bekommt dann wäre eine Visa-Conyuge möglich.

Ansonsten eine andere Visavariante suchen auf der website der cancilleria gibt es genug Informationen zu den einzelnen Visen.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

desertfox hat geschrieben: Mi 30. Nov 2022, 16:54[...] Visa Beneficiario [...]
Du sprichst nochmal das "Visa de beneficiario" an.
In der neuen Visaverordnung "RESOLUCIÓN 5477 DE 22 DE JULIO DE 2022 / MINISTERIO DE RELACIONES EXTERIORES (MINRELACIONES)" steht dazu im Kapitel 5 folgendes:

Das Visum für Begünstigte und seine Anforderungen

ART. 93 - Begünstigte. Als Begünstigte des Ausländers gelten der Ehegatte, der ständige Lebenspartner und die Kinder unter 25 Jahren, die wirtschaftlich vom Hauptinhaber des Visums abhängig sind, oder die, wenn sie älter als 25 Jahre sind, eine ordnungsgemäß qualifizierte Behinderung aufweisen, die sie an der wirtschaftlichen Unabhängigkeit hindert.

Anforderungen:
  • Kopie des gültigen Visums des Hauptinhabers, dessen Begünstigter er/sie sein möchte;
  • Kopie der Bescheinigung aus dem Standesamt, die die verwandtschaftlichen, ehelichen oder familiären Beziehungen zum Hauptinhaber bestätigt, mit den für ausländische Dokumente vorgesehenen Formalitäten;
  • Schriftliche Mitteilung des Hauptinhabers, in der er das Visum für den Begünstigten beantragt und erklärt, dass er für die mit der Reise und/oder dem Aufenthalt des Begünstigten im Hoheitsgebiet des Landes verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für die medizinische Versorgung, verantwortlich ist;
  • Der Hauptinhaber muss anhand von durchschnittlichen Kontoauszügen der letzten 6 Monate oder einer Arbeitsbescheinigung nachweisen, dass er über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um die wirtschaftliche Verantwortung für seine Begünstigten zu übernehmen.
Gültigkeit des begünstigten Visums: Das als Begünstigter erteilte Visum darf auf keinen Fall länger gültig sein als das dem Hauptinhaber erteilte Visum.

PAR. 1º-Das Visum des Begünstigten erlischt automatisch, wenn das begünstigte Kind das fünfundzwanzigste (25.) Lebensjahr vollendet hat, wenn es vor diesem Alter aufhört, wirtschaftlich vom Inhaber des Hauptvisums abhängig zu sein, oder wenn das Visum des Inhabers des Hauptvisums gemäß den in dieser Entschließung festgelegten Gründen automatisch oder im Voraus annulliert wurde oder seine Gültigkeit verloren hat.

PAR. 2º-Das Visum als Begünstigter erlaubt keine Arbeit

Ich lese es so, dass die finanzielle Abhängigkeit sich nicht auf den Ehepartner, sondern auf die Kinder, falls vorhanden bezieht.
Wenn dem jetzt nicht so sein sollte, ist es immer so eine Sache wie die Behörden es auslegen.

Vielleicht kann noch jemand aus echter persönlicher Erfahrung etwas dazu sagen.

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Beitrag von desertfox »

@Ernesto,

Genau so haben wir das vor und wie man mir aus Kolumbien mitteilte (Eine Anwaltsagentur die sich um solche Sachen kümmert) ist das auch für uns machbar. Schauen wir mal.
Ich halte euch hier auf dem laufenden.
Offtopic
Falls die Frage aufkommt warum wir das nun über einen Anwalt machen. Ich habe aktuell den Kopf voll Arbeit, insbesondere mit meinen Eltern..., das muss jede Menge , hauptsächlich wegen deren Immobilien geregelt werden, das dauert und dauert. Stichwort "Wohnungsabgeschlossenheitsbescheinigung", und das in deren formal 2 Familien Haus das auf 4 Wohnungen ausgebaut wurde, 2 Wohnungen aber formal nicht als Wohnungen deklariert sind und daher gar nicht an einzelne Kinder abgegeben werden können. Hinzukommt dass das Haus und Nebengebäude nicht mehr so ist wie in den Original Bauplänen, da muss vieeel neu gezeichnet werden..., dazu Nutzungsänderungen etc...
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