Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Das Forum zu allen Fragen zur Visumfreien Einreise von Kolumbianern nach Europa.

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Gordi_K
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Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Beitrag von Gordi_K »

Hallo,

mein Schwigervater ist sicher mit weniger als 1000€ nach Europa gereist, er hat nur seine Bankomat- und Kreditkarten mit.

Da er bei uns wohnen sollte, hat er kein Hotel gehabt. Deswegen hat er bei der Ausreise Probleme gehabt - wir haben einfach über booking das erste stornierbare Angebot gebucht, das hat er vorgelegt, nach der einreise haben wir die Unterkunft abgesagt und fertig. Er ist über Spanien eingereist.

Ich habe nur "positives" über die Einreise von Kolumbianer gehört - also auch wenn es zum Problemen gekommen ist, hat man relativ schnell eine Lösung gefunden. Dass jemand nach dem Vermögen/Reisemitteln gefragt wurde, habe ich nie gehört, alle reisen meist nur mit Kreditkarte - da man auch Euro in Kol. schwer bekommt, ist einfacher in Europa abzuheben. Wenn man als Tourist Versicherung und Hotel vorweisen kann, dann ist alles OK.

Lange Rede kurzer Sinn - hat jemand erlebt, dass am Flughafen nach den Reisemitteln gefragt wurde und man diese Vorweisen musste? Wie läuft es dann ab, wenn man nur Kreditkarte hat?
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schweizer
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Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Beitrag von schweizer »

Um solche Vorfälle zu vermeiden sollte dem Reisenden einfach, wie im anderen Thema mehrfach gesagt, eine formlose Einladung in Verbindung mit der formlosen Verpflichtungserklärung zugestellt werden.
Das eine Hotelreservierung kein Granat für eine problemlose Einreise ist habe ich gerade => hier gelesen. Kolumbianische Kreditkarten haben meist ein sehr geringes Limit. Kann die Bundespolizei bei der Einreise das abfragen? Die Frage von Gordi_K ist gut, wie prüft die Bundespolizei die Vermögensverhältnisse?

Die Bundespolizei selbst schreibt zu diesem Thema sehr wenig.
Bundespolizei hat geschrieben:Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige für einen geplanten Besuchsaufenthalt den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.
--------------------

Noch etwas passendes zum Thema.
El Tiempo hat geschrieben: Solvencia económica. Como parte de los requisitos para viajar a España que tendrás que presentar al llegar al país, deberás comprobar que tienes los suficientes recursos económicos para pagar todos los gastos de tu viaje, entre hoteles, tours, desplazamientos, comidas, bebidas y demás. Entonces, lleva contigo un extracto de tu cuenta bancaria actualizado del último mes, muestra tus tarjetas de crédito (si las tienes) y algunos euros en efectivo. En promedio, por persona, deberás probar que puedes gastar entre 90 y 120 euros por cada día de estadía. Seguramente el oficial de migración no va a sacar la calculadora para sumar si tu presupuesto cumple con esta cifra, así que con que le des una cifra redonda como 5 mil o 10 mil euros, y muestres extractos bancarios y tarjetas de crédito, habrás cumplido este requisito.
Kreditkarte alleine scheint nicht zu reichen wenn es zu einer Kontrolle kommt!


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Gordi_K
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Beitrag von Gordi_K »

Ich glaube hier werden zwei Sachen vermischt.

Wenn jemand mehr als 90 Tage (zumindest in AT) bleiben will, braucht einen Aufenthaltstitel (Visum). Es ist möglich, ein Visum auf Einladung eines EU-Bürgers zu bekommen => oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/visum_fuer_oesterreich/1/Seite.3550100.html

Wenn jemand als Tourist nach Europa reist, dann habe ich noch nie davon gehört, dass man bei der Einreise Geldmittel vorlegen müsste. Die Familie "meiner" Tante (5 Personen) hat einmonatiges Urlaub in Europa gemacht - die haben keine zwei drei Tausend Euro bar gehabt...

Basierend auf Erfahrungen von mir und meinen Arbeitskollegen - wenn man schon ein paar Visa im Reisepass hat, dann prüfen die Grenzpolizisten in der Regel gar nichts - da man als vertrauenswürdige Person eingestuft wird. D.h. ich habe nie gehört, dass man Geldmittel vorlegen müsste, aber die Personen reisen relativ viel, haben teilweise US Visa.

Was jedoch sehr wohl sein kann - wenn man im Reisepass noch kein Stempel hat, nicht Englisch spricht und nervös ist, dann werden die Grenzpolizisten vermutlich aufmerksam und beginnen nachzufragen. Wenn man den Pokerface nicht bewährt und z.B. die Unterkunft nicht weiß, dann wird es verdächtigt. Aber wie gesagt - aus der Familie oder Bekanntenkreis habe ich nie über Probleme bie der Einreise in die EU gehört.
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spitfire88
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Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Beitrag von spitfire88 »

Es gibt diesbezüglich klare Verfahrensregelungen in der EU / Schengen-Raum:
FINANZIERUNGSNACHWEISE
- Bargeld, Reiseschecks oder Kreditkarten in Höhe von 45 €, - für jeden Tag des Aufenthalts oder eine Verpflichtungserklärung.
REISEKRANKENVERSICHERUNG
- mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten.
HIN- UND RÜCKFLUGTICKET
- innerhalb von 90 Tagen.
Das ist die Theorie. Inwieweit dies im Einzelfall überprüft wird, ist halt so wie beim Autofahren in der Stadt, wo nur 50km/h erlaubt sind. Ich habe aber gehört, dass es Leute gegeben haben soll, die schneller gefahren sind, ohne dass sie bestraft wurden ...

Loehli
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Frage zur Verpflichtungserklärung

Beitrag von Loehli »

Hallo,

für die Einreise aus Drittstaaten wird laut Botschaft ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel verlangt. Wie soll dieser aussehen? Und kann dieser Nachweis wegfallen, wenn man für die Person eine Verpflichtungserklärung ausgefüllt hat?

desertfox
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Beitrag von desertfox »

Ja, bei einer Verpflichtungserklärung fällt der Nachweis weg.

puravidasuiza
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Beitrag von puravidasuiza »

Die Söhne meiner Frau waren schon mehrmals bei uns zu Besuch und sind über Frankfurt, Madrid oder Amsterdam eingereist. Mit den gemachten Erfahrungen empfehle ich: Verpflichtungserklärung, ist sicher das Wichtigste wo man erklärt das man für Kost und Logis aufkommt, Rückflugticket, Unfall - und Krankenversicherung min. Deckung 30'000 Euro wird empfohlen (sicherlich sinnvoll falls mal etwas passieren sollte)
Anfangs haben sie die Dokumente mehr kontrolliert. Bei den letzten Besuchen weniger oder nur den Pass.
Habe dann meist zur Sicherheit noch Bankauszüge ausgedruckt.
Pura Vida Colombia!!!

Loehli
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Beitrag von Loehli »

Und braucht man das im Original oder reicht eine Kopie?

puravidasuiza
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Beitrag von puravidasuiza »

Kopien haben ausgereicht.
Pura Vida Colombia!!!

MMMatze
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Beitrag von MMMatze »

kann man auch per mail aufs Handy schicken. Krankenversicherung kann sehr wichtig sein!

MarthaLep
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Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Beitrag von MarthaLep »

Mein Freund möchte für einen Sprachkurs nach Deutschland kommen, ich habe aber fast die Befürchtung, dass mein Nettoeinkommen nicht reicht. Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Ist es einfach, einen Härtefallantrag zustellen? Ich wohne im Osten Deutschlands und mit meinem Gehalt kann ich eigentlich gut leben. Nach meinen Berechnungen müssten nur 50 oder 100 Euro fehlen, die ich allerdings mit meinem sonstigen Vermögen ausgleichen könnte.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Ob die Härtefallberücksichtigung bei einem Sprachkurs in Deutschland Berücksichtigung findet, wage ich zu bezweifeln. Am besten erkundigst du dich bei der Institution, wo der Sprachkurs stattfinden soll.
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miro
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Prüfung der ausreichenden Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei Europareise

Beitrag von miro »

@MarthaLep
Hallo MarthaLep. Ich habe im Internet nachgeschaut. Jedes Bundesland bzw. Landkreis scheint eine eigene Regelung zu haben. Ich habe vor ca. 1 Woche auch eine Verpflichtungswrklärung beantragt und bekommen. Allerdings wusste ich bereits, dass meine Einkommen ausreichen wird.
Nun habe ich die Information gefunden, dass sich die Einkommensgrenzen nach der s.g. Pfändungstabelle richtet,
Hier ist ein Link zum Lankreis Darmstadt-Dieburg:
https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufenthalt/verpflichtungserklaerung-fuer-kurzaufenthalte-besuch/voraussetzungen-zur-abgabe-einer-verpflichtungserklaerung-inkl-einkommensgrenzen.html

Dort ist folgende Tabelle abgebildet (Stand 02.2021), in der Du eine Aufstellung findest, wie viel Einkommen Du haben musst (abhängig von der Anzahl im Haushalt lebenden Personen) um eine bestimmte Anzahl der Besucher einladen zu können/dürfen.
Ich kann die Tabelle hier nicht hereinkopieren. Hier ein Beispiel: Alleinstehende Person => 1 Gast => 1.470 EUR

Ich habe auch einen Merkblatt aus der Stadt Offenburg gefunden (Stand November 2019). Dort wurde z.B. angegeben, das eine alleinstehende Person 1.604 EUR verdienen musst um 1 Person einladen zu dürfen.
An Deiner Stelle würde ich die Behörde (ggf. Ausländerbehörde), in der Du die Verpflichtungserklärung beantragen wirst kontaktieren und nach der aktuellen Einkommenstabelle fragen.

So...dass alles betrifft aber die Aufenthalte zu Besuchszwecken bis 90 Tage. Wenn Dein Freund aber ein Sprachvisum beantragen möchte, so sieht es denke ich mal anders aus, weil die Kurskosten auch von jemanden gedeckt werden müssen.
Hierzu schau mal unter folgendem Link nach:
https://www.make-it-in-germany.com/de/
Hier findest Du viele Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten für ein Visum nach Deutschland sowie eine Beratungstelefonnummer, die ich auch schon mal in Anspruch genommen hatte. Die Mitarbeiter am Telefon sind recht nett und freundlich.
Viel Erfolg und viele Grüsse.

Genuasd
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Beitrag von Genuasd »

@ MarthaLep
wie lange bleibt er denn?
Also geht es nur um einen touristischen Aufenthalt?

MarthaLep
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Beitrag von MarthaLep »

Naja, vorgesehen ist ein halbes Jahr. Ich habe auch schon diverse Internetseiten abgegrast, aber gefühlt auf jeder Seite stehen andere Werte bzgl. Mindesteinkommen. Im "schlimmsten" Fall, kann er nur drei Monate bleiben und in der Zeit den Sprachkurs absolvieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde für diese Zeit keine VE benötigt, richtig? Zumindest braucht er ja kein Visum.
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