Bedoya klagt wegen Vergewaltigung und Folter gegen Kolumbien

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Bedoya klagt wegen Vergewaltigung und Folter gegen Kolumbien

Beitrag von News Robot »

Journalistin Jineth Bedoya klagt wegen Vergewaltigung und Folter gegen Kolumbien

Die juristisch verantwortliche Mitherausgeberin der Tageszeitung “El Tiempo”, Jineth Bedoya, hat vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) gegen Kolumbien geklagt, berichtet der Blog Periodismo en las Américas. Die Journalistin war vor elf Jahren entführt und vergewaltigt worden. Der Fall blieb bis heute straffrei.

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Fuente: poonal



Link entfernt da nicht mehr existent. Eisbaer - Moderator
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Mauer des Schweigens bei Journalistinnen

Beitrag von News Robot »

Eine der wenigen ist die Kolumbianerin Jineth Bedoya, die im Mai 2000 für den Bogoter "El Espectador" über die Aktionen der Paramilitärs berichtete und bei ihren Recherchen in Villavicencio entführt wurde. Während dieser Zeit wurde sie geschlagen und von mehreren Männern vergewaltigt.



Quelle: die Standard
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Colombia es responsable del secuestro y tortura de Jineth Bedoya: Corte IDH

Beitrag von News Robot »

El caso “Bedoya Lima vs Colombia” tiene punto final. La Corte Interamericana de Derechos Humanos condenó al Estado por la tortura y violencia sexual sufrida por la periodista Jineth Bedoya en mayo de 2000. En concreto, el 25 de mayo, cuando fue secuestrada mientras tramitaba su ingreso a la cárcel Modelo para realizar una entrevista concertada con un emisario del paramilitarismo.

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El Espectador
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Gericht: Kolumbien verantwortlich für Gewalt an Journalistin Jineth Bedoya

Beitrag von News Robot »

Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hat Kolumbien im Fall der kolumbianischen Journalistin Jineth Bedoya wegen Entführung, Folter und sexueller Gewalt für verantwortlich erklärt. Dies geht aus einer Mitteilung des Gerichts mit Sitz in Costa Ricas Hauptstadt San José am Montag (Ortszeit) hervor. Demnach ordnete das Gericht zudem verschiedene Maßnahmen zur Wiedergutmachung an.

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RND
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