Fragen und Antworten zum Rentnervisum für Kolumbien

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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Ernesto
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Fragen und Antworten zum Rentnervisum für Kolumbien

Beitrag von Ernesto »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

@Fusagasugeno

Bist du dir wirklich sicher?
In deinem Fall war das vor 14 Jahren, da konnte man als Tourist in Kolumbien eine EPS (normale Krankenversicherung) abschliessen, was heute nicht mehr geht!

Nach meinem Kenntnisstand sieht es heutzutage folgendermassen aus:

Para afiliarte a cualquier medicina prepagada debes contar con el servicio del Plan de Beneficios en Salud en régimen contributivo (o sea, tener EPS), o contar con la afiliación a un régimen de excepción.
Los documentos de identidad son: cédulas nacionales y de extranjería, tarjetas de identidad, registros civiles de nacimiento.

Ohne EPS = ENTIDAD PROMOTORA DE SALUD keine MEDICINA PREPAGADA.

Jetzt habe ich mir nochmal die Zeit genommen und die Resolution Nr. 544 vom 22. Juli 2022 in aller Ruhe angesehen.

Der Artikel 77 der genannten Resolution sagt im Absatz 4 folgendes:

Nachweis, dass er/sie in Kolumbien krankenversichert ist oder über eine Krankenversicherung verfügt, die ihn/sie in Kolumbien gegen alle Risiken im Falle von Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Krankenhausaufenthalt, Tod oder Rückführung für die vorgesehene Dauer seines/ihres Aufenthalts im Lande absichert. [...] Dieses Visum berechtigt seinen Inhaber nicht zum Beitritt zum kolumbianischen Sozialversicherungssystem, es sei denn, dies ist in bilateralen oder multilateralen Abkommen zu diesem Thema vorgesehen.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Heisst aber du brauchst dauerhaft eine Krankenversicherung, da das Visum auch nicht den Beitritt in die eps erlaubt. Irgendwie klever gemacht, höhere Risikofaktoren draussen halten. Eine dauerhafte Auslandsversicherung z.b in D oder Ch abschliessen, dürfte sehr teuer werden.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Stimmt @Fusagasugeno, je nach Alter kann das verdammt teuer werden. Mir ist es erst aufgefallen, nachdem ich mich ausgiebig mit den Bestimmungen des Rentnervisums befasst hatte, um @BBColonia bei weiteren Fragen schneller und vor allem richtig antworten zu können.

BBColonia
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Beitrag von BBColonia »

Ich habe jetzt per Chat erfahren, ich soll den Visa-Antrag stellen mit der deutschen Rentenbescheinigung und dann die Apostille und die Übersetzung mit Apostille nachreichen. Das wäre möglich, denn ich hätte dreißig Tage Zeit, wenn ich es richtig verstanden habe. Und so werde ich es jetzt wohl probieren.

Also mit der doppelten Apostille reicht es bis Freitag unmöglich. Ich lass jetzt die Rentenbeschneinigung ins Spanische übersetzen und füge es dem Antrag bei. Die Apostillen werde ich dann wenn es möglich ist nachreichen. Hat mir die Dame im Chat gesagt, dass wäre möglich innerhalb 30 Tage (wenn ich es denn richtig verstanden habe). Ich versuche einfach mein Glück und werde berichten.

Mirella
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Beitrag von Mirella »

Ich hoffe, dass es sich nochmal ändert, bis ich in Rente gehe. Ne dauerhafte Auslandskrankenversicherung wird sicher teuer werden, vor allem, weil ich mich dann in D abmelden möchte (damit sich hier in D die gesetzl. KV nicht an meiner Betriebsrenter vergreift, denn das wäre auch sehr teuer, reicht schon, dass ich Steuern darauf zahlen muss).

Fritzchen
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Beitrag von Fritzchen »

hmm. wäre auch eine Reise Auslandskrankenversicherung von z.B. Hanse Merkur die für 5 Jahre abgeschlossen werden kann möglich?
Habe mal gegoogelt. Bis 74 Jahre abschließbar Selbstbeteiligung 25€.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Fritzchen

Danke für den Tipp. Sollte gehen.
Wenn das Visum für drei Jahre ausgestellt wird, kann man diese Versicherung auch für drei Jahre abschliessen.
Enthalten sind:
  • Über­nah­me der Kos­ten für die not­wen­di­ge me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung im Aus­land und für den me­di­zi­nisch sinn­vol­len Rück­trans­port zum Hei­mat­ort mit Selbst­be­halt.
  • Ber­gungs­kos­ten bis zu 5.000,00 EUR
  • Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen nach 6 Mo­na­ten War­te­zeit zur Früh­er­ken­nung von Krebs­er­kran­kun­gen je Ver­si­che­rungs­jahr 200,00 EUR
  • Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen für Kin­der pro Ver­si­che­rungs­jahr 100 %
  • Psy­cho­ana­ly­ti­sche und the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lun­gen bis 10 Sit­zun­gen je Ver­si­che­rungs­jahr 2.000,00 EUR
  • Kran­ken­be­such bis 10 Ho­tel­über­nach­tun­gen 2.500,00 EUR
  • Ho­tel­über­nach­tun­gen Mit­rei­sen­der für max. 10 Tage 1.000,00 EUR
  • Erst­an­schaf­fung von Hilfs­mit­teln 100 %
  • Zahn­er­satz nach 6 Mo­na­ten War­te­zeit mit 80% des er­stat­tungs­fä­hi­gen Rech­nungs­be­tra­ges in den ers­ten bei­den Ver­si­che­rungs­jah­ren, ins­ge­samt für bei­de Ver­si­che­rungs­jah­re 1.000,00 EUR
  • in je­dem wei­te­ren Ver­si­che­rungs­jahr 1.500,00 EUR
  • Er­stat­tung der Kos­ten für ärzt­lich ver­ord­ne­te Hilfs­mit­tel in­fol­ge ei­nes Un­fal­les
  • Er­stat­tung der Kos­ten für Zahn­er­satz auf­grund ei­nes Un­fal­les (max. 2.000,00 EUR)
  • Auf­wands­ent­schä­di­gung bei sta­tio­nä­rer Be­hand­lung max. 14 Tage, pro Tag 50,00 EUR
  • Auf­wands­ent­schä­di­gung bei am­bu­lan­ter Be­hand­lung ein­ma­lig 25,00 EUR
  • Er­satz­wei­se Kran­ken­haus­ta­ge­geld max. 30 Tage, pro Tag 75,00 EUR
  • Re­pa­ra­tu­ren von vor­han­de­nen Hilfs­mit­teln pro Ver­si­che­rungs­jahr 500,00 EUR
  • Seh­hil­fen 200,00 EUR
  • Der ge­ne­rel­le Selbst­be­halt be­trägt 25,00 EUR
Der Preis dieser Rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung beläuft sich für Personen ab dem 60. bis zum 75. Geburtstag auf 13.934,70 Euro für den Gesamtaufenthalt. Das entspricht etwa 388 Euro im Monat. ;-)

Neben den Auslandsreiseversicherungen gibt es noch internationale Krankenversicherungen. Einfach danach mit der Suchmaschine des Vertrauens suchen. Die BDAE Versicherung bietet EXPAT INFINITY an. Scheint auf den ersten Blick um einiges günstiger zu sein.

Rolisuizo
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Beitrag von Rolisuizo »

Beim Neuen Rentnervisum muss nun ein Gesundheitsattest, eine Krankenkassenbescheinigung und ein polizeiliches Attest beigefügt sein. Dazu folgende Fragen:

1. wie wieviele Monate alt dürfen diese Bescheinigungen sein?
2. müssen die Bescheinigungen von einer Amtstelle beglaubigt werden (apostilla)?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Rolisuizo

Die Antworten auf deine Fragen findest du in der RESOLUCIÓN 5477 DE 2022, die alle Bestimmungen der Visavergabe beinhaltet.

1. Erforderliche Gültigkeit der Dokumente. Die zur Unterstützung des Visumantrags vorgelegten Dokumente, mit Ausnahme von gültigen und aktuellen Reisepässen oder Reisedokumenten, dürfen nicht älter als drei (3) Monate vor der Registrierung des Antrags sein. (Artikel 20)

2. Formvorschriften für Dokumente aus dem Ausland. [...] muss jedes im Ausland erstellte oder ausgestellte Dokument je nach ausstellender oder beglaubigender Behörde mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen sein und eine offizielle Übersetzung ins Spanische aufweisen, wenn es nicht in dieser Sprache abgefasst ist. (Artikel 22)

Eine Krankenkassenbescheinigung im üblichen Sinn brauchst du nicht. Was du brauchst, ist ein Nachweis, dass du in Kolumbien krankenversichert bist oder über eine Krankenversicherung verfügst, die dich in Kolumbien gegen alle Risiken im Falle von Unfall, Krankheit, Invalidität, Krankenhausaufenthalt, Tod oder Rückführung für die vorgesehene Dauer deines Aufenthalts im Lande absichert. (Artikel 77 Absatz 4)

Sehr hoffe ich, dass ich dir helfen konnte. :-)

BBColonia
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Beitrag von BBColonia »

Ich bin der, der das Rentnervisum jetzt bis am Freitag auf den letzten Drücker beantragen will:
Habe zwei Fragen:
1.) Beim Antrag muss ich doch das "Estudio" bezahlen, kann ich das per Kreditkarte am Ende des Antragvorgangs, oder muss ich das über ein kolumbianisches System?
Kann mir jemand sagen, wie das mit dem bezahlen beim Antrag abläuft, bin momentan sehr im Stress.
2.) Habe jetzt die Rentenbescheinigung mit Apostille und ins Spanische übersetzt mit Beglaubigung der Übersetzerin. Am Donnerstag bekomme ich wahrscheinlich die Apostille noch für die Übersetzung vom Landgericht Würzburg. Das wird ziemlich eng bis Freitag.
Meine Frage, soll ich jetzt schon den Antrag stellen mit der Spanischen Übersetzung ohne Apostille und kann ich dann die Apostille, wenn ich sie denn am Donnerstag bekomme nachreichen?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@BBColonia

Freue mich für dich, dass es doch noch klappt. ;-)
Bezahlen kannst du das, soweit ich mich erinnere, mit Kreditkarte.
Ich würde den Zeitunterschied von 7 Stunden nutzen und den Antrag am Donnerstag stellen. Ist bestimmt am besten, wenn alles komplett ist.
Viel Glück. Ist doch gut ab und zu mal bei uns im Forum vorbeizuschauen, denn hier wird einem geholfen.

Habe nochmal nachgeschaut. Ja es geht mit Kreditkarte, VISA und MasterCard.
https://www.cancilleria.gov.co/tramites_servicios/visa/costos-medios-pago-oficinas-atencion
Folge dem Link, dort findest du auch die gesuchte Erklärung zum Zahlungsablauf. Ganz unten auf "Guia de pagos Tarjeta de Crédito" klicken.

BBColonia
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Beitrag von BBColonia »

Ja Danke Ernesto, hier wird einem echt geholfen, jetzt ist demnächst echt mal ne Spende fällig ....

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Beitrag von BBColonia »

Hallo Ernesto, Du hast mir den Kopf gerettet, herzlichen Dank!
VISA RENTISTA APROBADA!!! Hier erstmal die Kurzfassung dieser Woche, später mal mehr wissenswerte Details wenn ich mal zur Ruhe gekommen bin:
Samstag 10.9. hat es die Deutsche Rentenversicherung geschafft mir nach über 2 Monaten die Rentenbezugsbescheinigung zu schicken, natürlich ohne Apostille, wie es mir eine Mitarbeiterin versprochen hätte.
Sonntag 11.9. Ich erfahre hier im Forum, dass ich nur noch bis Freitag 16.9. Zeit habe
Montag 12.9. Anruf Bundesverwaltungsamt und letztendlich nach vielen Diskussionen und der Aussage der Unmöglichkeit einen Termin für Dienstag morgen bekommen. Nachtzug nach Köln.
Dienstag 13.9. BVA öffnet um 9 Uhr, ich stehe vor der Tür und innerhalb von 10 Minuten habe ich die Apostille. Eingescannt und an eine Übersetzerin in der Nähe von Würzburg geschickt, da mir gesagt wurde, dass das Landgericht in Würzburg wohl das schnellste in Deutschland wäre.
Übersetzerin übersetzt und beglaubigt am gleichen Tag und gib es noch auf die Post am selben Tag, und müsste dann am nächsten Tag beim Landgericht in Würzburg ankommen. Sie hat mir die Telefonnummer der Bearbeiterin am Landgericht Würzburg gegeben, mit der ich direkt in Kontakt getreten bin.
Mittwoch 14.9. Habe die Sendungsnummer der Übersetzerin bekommen, Sendung ist am 13.9. im Logistikzentrum angekommen. Leider wurde es am 14.9. nicht ans Landgericht ausgeliefert.
Donnerstag 15.9. Sendungsverfolgung zeigt an, dass die Übersetzung um 10 Uhr beim Landgericht angekommen ist, ich benachrichtige die Mitarbeiterin, sie meinte sie geht auf die Suche und muss natürlich auch noch den Präsidenten zu fassen bekommen zum unterschreiben.
13.50 Mitarbeiterin ruft mich an und sagt Bescheid, dass ich die Apostille abholen kann, da ich schon vor der Tür stehe, habe ich sie fünf Minuten später.
Eingescannt zurück zum Hotel und Antrag stellen. Inklusive Bezahlung, was ebenfalls ein Abenteuer war, habe ich es geschafft um 15.30 Uhr den Antrag zu stellen.
Freitag 16.9. II Uhr ich sitze im Zug in die Heimat in den Schwarzwald und erhalte per Mail die Nachricht.
VISA APROBADA

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Beitrag von BBColonia »

So, eigentlich hätte ich gedacht, ein paar Tage Ruhe wären jetzt gut, da die Genehmigung eh ein paar Tage dauert, aber so gehts jetzt halt direkt weiter.
Ich möchte eigentlich erst Ende November oder Anfang Dezember nach Kolumbien aus 2-3 Gründen.
1.) Wenn ich länger als ca. 5 Wochen mich dieses Jahr noch in Kolumbien aufhalte bin ich mehr als 183 Tage in Kolumbien gewesen, d.h. ich bin Steuerresident und muss eine Steuererklärung noch für dieses Jahr machen, das möchte ich mir ersparen.
2.) Ich muss meine Eigentumswohnung ab Oktober neu vermieten, außerdem noch um Elternhaus (Verkauf/Vermietung) kümmern.
3.) Am 1. Dezember gibts 300 Euro Energiegeld in Deutschland für Rentner, ich glaube aber nur wenn man seinen Wohnsitz hier noch hat. Wobei das das kleinste Problem wäre....

Als ich hätte noch einiges zu tun hier in Deutschland, bevor ich nach Kolumbien gehe.
Deshalb jetzt noch ein paar Fragen, ich möchte nicht nochmal so auf die Schnauze fallen.
In der Mail der VISA APROBADA steht ja das altbekannte jedoch etwas widersprüchliche:
A efectos de proseguir con el trámite, se sugiere efectuar el pago correspondiente a la brevedad. Recuerde que tiene máximo treinta (30) días calendario para realizar el pago de la visa, de no realizarlo dentro del plazo señalado, la autorización quedará desistida. por lo tanto, deberá realizar una nueva solicitud de visa.
Es importante anotar en virtud del Artículo 5. de la Resolución 1296 se suspende “de forma provisional y hasta tanto permanezca vigente la Emergencia Sanitaria declarada por el Ministerio de Salud, los términos establecidos en el artículo 89 de la Resolución 6045 de 2017, relativos al deber de extranjero de imprimir y estampar en el pasaporte visa con vigencia igual o superior a tres meses, a efectos de adelantar su inscripción en el Registro de Extranjeros. Tal Inscripción podrá ser adelanta con la visa electrónica (e-visa) vigente, cuya autenticidad y condiciones será verificada por la Autoridad Migratoria al momento del respectivo registro. Esto, en consonancia con la política pública en materia de Gobierno Digital y de racionalización de trámites".

Una vez efectuado el pago, para la impresión o estampado de la visa puede acercarse con su pasaporte a la oficina donde haya sido estudiada su solicitud, o cuando se encuentre en Colombia puede acercarse a la Oficina BOGOTÁ. VISAS. Es importante anotar que, por la emergencia sanitaria ocasionada por el COVID-19, la Oficina de Visas en Bogotá no tiene atención al público y que, en el exterior, debe revisar con el respectivo Consulado u Oficina Consular.
Ich habe jetzt also 30 Tage Zeit um das Visa zu bezahlen. Danach bekomme ich das Visa per Mail (e-visa) oder eine Benachrichtigung, dass ich das Visa beim Konsulat in Frankfurt einstempeln lassen kann. Ich hatte am Donnerstag endlich mal beim Konsulat Bremen jemand ans Telefon bekommen, aber wohl nur weil er ein ehrenamtlicher Rentner ist und viel Zeit hat um gerne Fragen zu beantworten. Das Gespräch ging um andere Sachen, aber er meinte es kann sein das man Einstempeln lassen muss, aber man auch nur ein ausgedrucktes Papier (ich nehme an das e-Visa) bekommt, und das dann reicht für die Einreise und für die Registrierung bei der Migracion. Ich rufe ihn am Montag nochmal an. Vielleicht weiß er dann genaueres. Er hat bestimmtes Detail wissen, allerdings von der neuen Gesetzgebung wusste er zum Beispiel überhaupt nichts, ist fast aus allen Wolken gefallen.

Tja hier wäre dann nochmal ne Frage:
Bisher ist das Visa ja immer nur ein Jahr gültig. Gültig ab dem Zeitpunkt an dem man das e-visa bekommt oder das Visa in den Reisepass eingestempelt bekommt, nehme ich an. Kann mir das jemand bestätigen?

Und eine Frage an Ernesto: Du hast mir in einem früheren Post geschrieben, dass ich 6 Monate Zeit hätte bis zur Einreise nach Kolumbien. Wenn das so wäre, hätte ich überhaupt kein Problem mit der Einreise Ende November, Anfang Dezember. Hast Du dafür eine genaue Quelle?

Dann würde sich die Frage auch erledigen, ob ich mit der Bezahlung des Visas noch ein bischen warten soll, um etwas Zeit zu gewinnen.

Besten Dank
Ich werde demnächst auch interessantes Wissen zu Steuern (habe fundierte Auskunft von meinem Steuerberater bekommen) und Krankenversicherung hier posten.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@BBColonia

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zum Visum. Das passt zu Kolumbien, auf den letzten Drücker mit Erfolg. ;-)
Die Zahlung würde ich so schnell wie möglich vornehmen, damit alles ordnungsgemäss abgeschlossen ist.

Der von dir mitgeteilte Text scheint nicht dem neusten Stand zu entsprechen, denn der darin erwähnte Gesundheitsnotstand ist seit geraumer Zeit aufgehoben. Mach dir darum keine Gedanken.
Wenn du das endgültige Visum erhalten hast, was nach Zahlung sehr schnell gehen sollte, enthält dieses neben dem Ausstellungsdatum auch das Ablaufdatum.

Soweit so gut ... kläre nach Erhalt des Visums, ob es in den Pass eingeklebt werden muss oder nicht, dann stelle die wichtige Frage, wie viel Zeit du hast ab Ausstellungsdatum, um in Kolumbien einzureisen.

Jetzt wo alles so gut geklappt hat, darf es nicht durch eine Fehlinformation von mir gefährdet werden.
Bei meinem Umzug habe ich viele Unterlagen nicht mitgenommen, sodass ich dazu neu recherchieren muss. Kein Problem, mache ich gerne.

In einem mir bekannten Fall wurde das Visum Mitte Dezember in Frankfurt ausgestellt und sofort bezahlt. Die Einreise nach Kolumbien erfolgte Ende Februar. Drei Monate sollte auf jeden Fall OK sein, bitte erkundige dich zusätzlich. Doppelt genäht hält besser. An diesem Wochenende gehe ich die Resolution, die für dein Visum zuständig ist, nochmal durch und sobald ich was gefunden habe, melde ich mich.

Wenn du dann in Kolumbien bist, musst du innerhalb von 15 Tagen das Visum bei Migracíon Colombia deines zukünftigen Wohnorts registrieren lassen und in einem deine Cédula de Extranjeria beantragen. Diese Cédula ist dann das gültige Ausweisdokument für Kolumbien.
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Beitrag von Ernesto »

@BBColonia

Hier im Forum fand ich folgendes Thema: Visum im Ausland erhalten. Wann muss ich spätestens einreisen?

Ein Mitglied zitiert im Beitrag 8 vom 23. August 2020 eine Antwort vom Ministerio de Relaciones Exteriores auf diese Frage:
Pitalito hat geschrieben: So 23. Aug 2020, 22:25Sobre el particular nos permitimos indicar que no hay una fecha límite en la que deba ingresar a territorio colombiano. Podrá ingresar a Colombia, siempre y cuando su visa se encuentre vigente.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es keine Frist gibt, innerhalb derer Sie in kolumbianisches Hoheitsgebiet einreisen müssen. Sie können nach Kolumbien einreisen, solange Ihr Visum gültig ist.
Vorher wurde dies von einem anderen Mitglied im gleichen Thema bestätigt.

Ich wünsche dir ein erholsames Wochenende und geniesse die letzten Tage in Deutschland. :-)
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