Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

Das Forum für alle Fragen zum Visum, Arbeits- & Aufenthaltserlaubnisse für Kolumbianer in Europa

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vertigo75
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Bezug: La Custodia = Sorgerecht / Patria Potestad = Erziehungsverantwortung der Eltern

Etwas schlauer bin ich nun, aber das ganze wird immer verzwickter und habe den Eindruck, dass die deutsche Botschaft selbst Probleme hat das ganze mit Patria Potestad und Cuidado auseinander zu halten und komme jetzt wirklich nicht mehr ohne den kolumbianischen Anwalt aus.

Also da meine Frau mit dem Kolumbianer keine separate Vereinbarung geschlossen hat, besitzten die beiden die Custodia unabhängig davon dass der Vater sich fast ausnahmslos 13 Jahr nicht um das Kind gekümmert hat und der Sohn bei der Frau lebt. Das heisst für die Ausreise bei der Migracion muss er die Erklärung beim Notar abgeben und für den permanenten Aufenthalt seines Sohns in Deutschland, muss er dann auch nochmal beim Notar ein Erklärung abgeben, dass er einverstanden ist.

Bei den anderen Sohn betreffend tappen wir im Dunkeln, denn so wurde zwar eine Scheidungsvereinbarung getroffen, in der meiner Frau auch die Custodia zugesprochen wurde, aber nach wie vor hat der US-amerikanische Vater auch die Patria Postedad und daher muss auch durch ihn bei der Ausreise des Jungen die Erlaubnis der Migracion vorgelegt werden. Dazu muss er wohl in den USA in das kolumbianischen Konsulat gehen und dies dort unterschreiben. Inwiefern dieser nun aber auch dem VISA/permanenten Aufenthalt in Deutschland zustimmen muss, ist uns unklar.

Die deutsche Botschaft fordert für einen Verzicht auf die Zustimmung eine Nachweis über "Entscheidungen über die alleinige Personensorge" womit für uns die Vereinbarung zur alleinigem Sorgerecht (Custodia) aus der Scheidungsvereinbarung ausreichen würde, die Botschaft gibt aber gleichzeitig zur Antwort "Wenn es hierzu kein explizites Gerichtsurteil oder einen sonstigen Nachweis gibt, so muss davon ausgegangen werden, dass der Vater weiterhin die Sorge, die custodia oder patria potestad, innehat und dem Visumsantrag (notariell beglaubigt) zustimmen muss." Man spricht hier also von Custodia oder Patria Postedad....

Und das verwirrt. Für uns halt ein sehr wichtiger Punkt, weil wir soviele Unterlagen besorgt haben und wenn nun aber der Vater in den USA jetzt hierzu dann für die Auslandsvertretung dann auch noch die Bestätigung geben muss, verkompliziert das alles, denn er ist nicht gerade kooperativ und wir haben aber eigentlich schon die Termine zu den Visananträgen in der Botschaft.

Die Ausreisegenemigung hätte ja noch bis Juni zeit, die andere Genehmigung aber nicht. Muss er nun auch noch die Vollmacht für den Gang zur Botschaft geben, denn auch hier spricht die Botschaft davon, dass für den minderjährigen Sohn unter 12, beide sorgeberechtigte anwesend sein müssen oder aber ansonsten einen Vollmacht desjenigen her muss, der nicht anwesend sein kann. Und hier kommt wieder die Begrifflichkeit Sorgeberchtigter wieder ins Spiel und das scheint der Botschaft selbst überhaupt nicht klar zu sein. Ob für sie nun ein Sorgeberchtiger ist, der die Custodia und/oder Patria Postedad hat. Denn die Merklblätter sind hier nicht eindeutig und klare Antworten dazu gibt es von der Botschaft nicht :(

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Ernesto hat geschrieben: Mo 26. Dez 2022, 20:52 Bei alleiniger Sorgeberechtigung des Elternteils, zu dem der Nachzug erfolgt: kolumbianisches Gerichtsurteil über den Entzug der Elternrechte.
Bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Nachzug zu nur einem Elternteil: siehe oben ;-)
Die Frage ist hier was meint die deutsche Auslandsvertretung mit Sorgerecht/Sorgeberechtigung? Nach deinem und meinen Verständnis ist das Sorgerecht gleich der Custodia, aber das ist hier wohl nicht gemeint....
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Ernesto
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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Ernesto »

@vertigo75

Lese, bzw. lass deine Frau folgendes lesen: La Custodia En Colombia https://www.abogadodefamilia.co/la-custodia-en-colombia/

Ich habe das im Netz gesucht, weil es von einem Fachanwalt = "Abogado de familia especialista en casos de custodia de menores de edad" in Barranquilla verfasst wurde. Ihr könnt auch nach dem Betriff: Abogado de familia especialista en casos de custodia de menores de edad+Barranquilla im Netz suchen und dann hören, was die euch empfehlen, denn ohne Fachanwalt sehe ich schwarz.

Trotzdem fände ich es besser, wenn Ihr euch von den beiden Vätern die notarielle Bescheinigung beschaffen würdet. Das sollte einfacher als ein Gerichtsprozess sein, der sich ewig lang hinziehen kann.

Schade, dass die deutsche Botschaft keine Hilfestellung gibt. Ich habe gehört, dass die neue Botschafterin mehr mit dem Motorrad in Kolumbien unterwegs ist, als in ihrem Büro zu sein.

Viel Glück wünsche ich euch vieren und dass die Ehe auf ewig hält. ;-)

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

@ernsto

Vielen lieben Dank für den Link und die Mühe. Sehr vielen interessanten Informationen.

Und natürlich für die lieben Wünsche.

Ja es ist unschön das die Botschaft so wenig hilft. "Bester Kommentar war ... Seinen sie kreativ ...".

Also die Merkblätter sind leider nicht eindeutig und ich habe leider auch einen nicht so einfach Fall.

Zur Hilfe habe ich nun auch mal die Merkblätter im Spanisch angesehen und dort lese ich fast ausschließlich Custodia, was mir zu manchem Punkt, dann doch eine Antwort gibt. Denn so brauche ich dann also für den Kolumbianer keinen Gang zur deutschen AV zwecks Visaantrag und dasselbe gilt für den Gringo.

Dass die Botschaft aber nicht so recht weiss, was sie tut zeigt mich die folgende Formulierung die ich von der Visastelle, ja dann fast 1:1 als Antwort bekommen habe. Denn für das Visum zum Kindernachzug wird gefordert:

Si aplica: documento que acredite la custodia o patria potestad exclusiva (en Alemania lo expide el juzgado de familia, en Colombia lo expide el ICBF (Instituto Colombiano de Bienestar Familiar). Éste documento deberá ser presentado en original y dos copias del mismo.

Custodia oder Patria Postedad? was reicht denn nun aus? Custodia exclusiva hat meine Frau ja zumindest für den Gringo.

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Reisegenehmigung - Salida del menores del pais

Beitrag von vertigo75 »

Hallo zusammen,

In Bezug auf die Ausreise minderjähriger gibt es ja einige Angaben im nachfolgenden Link die zu beachten sind.

https://www.migracioncolombia.gov.co/subdireccion-de-control-migratorio/salida-de-menores-del-pais

Hat einer Erfahrungen dazu wie lange diese Genehmigung seine Gültigkeit haben kann bzw. wie viel Zeit vorher man diese erstellen kann?

Ich würde dei beim Kindesvater so früh wie möglich veranlassen lassen und daher wäre diese information hilfreich. ich kann sie nicht finden.

Hamid
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Beitrag von Hamid »

Laut Quelle "Estado Simple - Colombia agil" 60 Tage.
https://www.colombiaagil.gov.co/tramites/intervenciones/vigencia-de-permisos-de-salida-de-ninos-ninas-y-ad

Auch sagt Quelle https://www.cancilleria.gov.co/sites/default/files/Normograma/docs/directiva_uaemc_0002_2012.htm, dass es im Fall eines ernannten Vormundes 60 Tage sind, ab Ausstellung.

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Beitrag von vertigo75 »

Vielen Dank für die Links. bin nun aber verwirrt denn ich habe heute 2 mal mit der Migracion colombia telefoniert (2 Meinungen besser als andere) und da wurde mir gesagt dass es völlig egal ist wann ich dieses Dokument erstellen lasse. Ob im Januar oder erst im April, es sei wichtig dass es das Ausreisedatum erhalte.

kann es sein dass die 60 Tage sich nur auf die Permiso des icbf beziehen, denn die werden in den Links ja ausschliesslich erwähnt. denn mein verständnis ist dass ich diese in unserem fall doch nicht brauche. papier wird in den usa vom vater unterschrieben, er geht damit zum kolumbianischen Konsulat oder Noteriat, lässt das ganze apostillieren und das war es dann.

Ich hätte gedacht beim Kolumbianischen Vater ist es ähnlich einfach oder brauche ich hier die Zustimmung des icbf zur Ausreise. Mein Verständnis war hier, dass der Kindesvater mit dem auf der migracion colombia runterzuladenden Dokument zum kolumbianischen Notariat geht, dies dort abzeichnen lässt und das wäre es schon. zu diesem Papier habe ich allerdings bei der migracion nichts gefragt.....

2 Stiefsöhne. 2 verschiedene Handhaben?

Ich verstehe es bislang eigentlich so, dass die permiso des icbf nur erforderlich ist insofern eine Zustimmung des Vaters nicht möglich ist (nicht auffindbar) oder er sich halt wiedersetzt, ansonsten brauchen wir deren Zustimmung doch gar nicht.
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Ernesto
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Reisegenehmigung - Salida del menores del pais

Beitrag von Ernesto »

@vertigo75

Ich habe mir nur Link 1 angesehen. Da steht: Diese Genehmigungen können auch von zuständigen Stellen wie Familienverteidigern oder Familienrichtern erteilt werden. Die Gültigkeit des Dokuments wird vom Erteilenden (Vater oder Mutter, die nicht mitreisen) in dieser Genehmigung angegeben; bei Bewilligungen des Familienanwalts sind diese 60 Werktage gültig.

Bei dir unterschreibt kein Familienanwalt, sondern der Vater, daher würde ich die Aussage von Migración Colombia als richtig ansehen.
Link 2 habe ich nicht durchgelesen, da sich das auf einen Vormund bezieht, den es bei euch auch nicht gibt.

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Beitrag von vertigo75 »

@Ernesto

Vielen lieben Dank.

Du bestätigst damit meine Einschätzung.

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

ich bin gerade richtig entsetzt.

Nachdem ich nun monatelang den Termin meiner Frau bei der deutschen Botschaft vorbereitet habe, zur Beantragung der Visa meiner Frau sowie der beiden 2 Stiefkinder, zig dokumente (3 riesige Stapel) angelegt habe, dafür extra noch letzte Woche in Barranquilla zur Vorbereitung war, wurden die Dokumente meiner Frau abgelehnt weil sie kein A1 hat.

Aber wie zuvor beschrieben, haben wir eine deutsche Tochter die mit ihr in Kolumbien lebt, mittlerweile auch deutsche Papiere hat und auch in Deutschland registriert ist. Natürlich hatte ich mich vorher erkundigt, was alles zu besorgen ist und das waren unglaublich viele Unterlagen. Inklusive vollmachten des Vaters des Stiefkindes etc. Und dann sowas.

https://bogota.diplo.de/blob/1996352/f1c8972d2e1de119715b7e87a0352aeb/es-mbnachzug-elternteil-zum-dt-kind-data.pdf

Aus dem Merkblatt geht überhaupt nichts von der A1 Erfordernis hervor und so hatte ich nun von mehreren Quellen erfahren, dass aus dem Aufenthaltsgesetz auch klar ersichtlich ist, dass genau wegen der deutschen Tochter meine Frau auch keine A1 Kenntnisse benötigt.

Ich hatte in diesem Forum genau diese Frage gestellt und da wurde mir doch auch die gesetzlichen Grundlagen genannt, die genau das besagen, dass meine Frau keine A1 wegen der Tochter braucht.

Ich bin gerade echt fassungslos, zumal meine Frau extra aus Barranquilla nach Bogota angereist ist.

Was für ein Saftladen, nachdem das pesonal doch gewechselt hat. Ich habe Flüge für 4 Personen im Juni bereits gebucht.

Ich fasse es einfach nicht. Es soll um eine Kolumbianerin bei der Visastelle gehandelt habe. Seit 12 - 14 Uhr ist dort auch niemand telefonisch erreichbar.

Fritzchen
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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Fritzchen »

@vertigo75,

das ist natürlich ärgerlich. hmm. wenn gar nichts geht und du schon den Flug gebucht hast, Tatsachen in Deutschland schaffen und einen Anwalt einschalten. Deine Frau kann nicht mehr nach Kolumbien zurück, weil die Tochter in Deutschland ist.
Ob deine Frau für Deutschland so ihr Visum erhält, kann ich aber nicht nicht mit Bestimmtheit sagen.

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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Sorry für die Aussprache aber was für Axxxxxxx arbeiten denn derzeit in der Botschaft.

Ich habe der Dame nun mal eine Antwort mit dem Gesetzt zitiert, woraus hervor geht, dass meine Frau natürlich keine A1 Braucht und bekomme diese unverschämte antwort

------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Antwort
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Danke für Ihre Nachricht. Ihre Frau hatte beim heutigen Termin weder Kopie Ihres deutschen Reisepasses, noch das vom minderjährigen Deutschen Mädchen da.

Wenn die Dame mit Deutschen Dokumenten des Mädchens wiederkommen möchte, würden wir für sie gerne einen Extra-Termin arrangieren.

Danke für Ihr Verständnis.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Am umverschämtesten ist die Aussage "die Dame"...

Das ist also die Antwort nachdem meine Frau weggeschickt wurde, weil sie keine A1 hatte und da war keine Rede vom Fehlen der anderen Dokumente.

Ausserdem war in keines der 3 Merkblätter etwas von der Vorlage meines Reisepasses gefordert (aber natürlich hat meine Frau die Reisepässe aller 3 Antragsteller in 2-Facher Kopie dabei gehabt die ja auch logischerweise benötigt werden) und der Reisepasse meiner Tochter war auch noch nicht dabei, weil der womöglich noch irgendwo in der Botschaft rumliegt, denn dieser wurde bereits am 10.12. bestellt. Ich bin extra noch hingegangen und habe die Botschaft gebeten mir eine Bestätigung für den Termin auszustellen, dass der PASS bestellt ist, aber das wurde verneint und gesagt, dass meine Frau trotzdem vorbei kommen kann. Dennoch habe ich Zahlungsbeleg des Passes, E-Mail der Botschaftsmitarbeiter und auch die erfolgte E-Mail des Standesamt Hamburgs über die Namenserklärung meiner Tochter an die Botschaft und deutsche Geburtsurkunde beigefügt und das reichte dann immer noch nicht.

Bin mächtig sauer. Wer erstattet mir denn jetzt die unnötigen Reisekosten??

Sowas habe ich noch nie erlebt. Man kann froh sein dass ich nicht vor Ort war. Ich fasse es einfach nicht.

Genuasd
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Visum zum Kindernachzug (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Genuasd »

erinnert mich an diesen Artikel:
Keine Chance auf Rückkehr aus Kolumbien – Familie wartet auf ihren Sohn
Da musste die Frau mit Kind sogar wieder zurück nach Kolumbien, da ist man also grundsätzlich recht streng.

"Ich hatte in diesem Forum genau diese Frage gestellt und da wurde mir doch auch die gesetzlichen Grundlagen genannt, die genau das besagen, dass meine Frau keine A1 wegen der Tochter braucht."
Davon sehe ich gerade nichts von, aber mich hat das jetzt mal interessiert und mir mal das Merkblatt dazu ergoogelt und das ist recht eindeutig:

Zitat:
Gibt es Ausnahmen?
[...]
- Sie ziehen als personensorgeberechtigter Elternteil zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind nach
bzw. mit diesem zusammen nach Deutschland oder sind schwanger mit einem Kind, welches bei
Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird.
[...]
Quelle:
Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten oder
zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland (Stand Januar 2023):
https://germania.diplo.de/blob/1596874/9c263229a4fb50691bb239b6b195c700/ehegatten-sprachnachweis-data.pdf

Offiziell wurde sie aber wegen fehlender Reisepässe/Dokumente weggeschickt und da kann man wohl wenig machen.

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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Das Ding ist aber dass mein Reisepass in keinem Merkblatt gefordert wird, warum auch. Ich stelle keinen Antrag und meine Tochter auch nicht... Ich war letzte Woche in Kolumbien und nun...

Dokumente die ich zuvor abgefragt habe und man nicht als Grund gesehen hat dem Termin zu canceln. stattdessen hat man zum Kommen geraten... der pass ist über die Botschaft bestellt worden und dann ist man nicht in der Lage hier eine Bestätigung abzugeben. Dieser ist 10 Wochen nun unterwegs... Geburtsurkunde in Deutschkand vorhanden und registriert. Das ist nicht deutsch genug?

Das sind nun Ausreden fûr Unkenntnis
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Ernesto
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Ernesto »

@vertigo75

Da machst du so einiges durch in der letzten Zeit. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam und manchmal auch gegen den Wind.
Das Merkblatt der Deutschen Botschaft: Visum zum Ehegattennachzug kennst du?

Darin steht unter anderem: Passkopie des in Deutschland lebenden Ehegatten ...

Viel Glück, wird schon schiefgehen ;-)

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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

@ Ernesto:

Die Mühlen der Bürokratie sind furchtbar und macht mich dann wohl zum Fachmann. Aber hätte nicht gedacht das wir in Deutschland so kompliziert sind. Ich hinterfrage wirklich wie das Leute, die sich nicht so informieren und vielleicht auch nicht das Geld haben, dieses ganze Material bewerkstelligen. Hohe Hürden und dann wunder ich mich um jetzt nicht negativ rüberzukommen, wie einfach es anderen Migranten gemacht wird und da denke ich Flüchtlinge... Hier reden wir von Ehefrau, deutschem Kind und was für ein Theater...

Bei den 3 Visen handelt es sich nicht um ein Visum zum Ehegattenachzug.

Bei meiner Frau handelt es sich um "Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind"

Bei meinen Stiefkindern: Visum zum Kindernachzug (Nachzug zu meiner Frau)

Deshalb kommt die Passkopie auch in beiden Fällen gemäß den Merkbklättern nicht zum Tagen.

Die Geburt des deutschen kindes verändert die ganze Sachlage und dennoch alles verbunden mit verschiedenen Dokumenten wobei ich für alle 3 wohl auf 30 verschiedene Dokumente kommen. Größtenteils zu übersetzen und auch noch zu apostillieren, 2 fach Kopien, Behördengänge etc.

Furchtbar das Ganze.
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