Tanja Nijmeijer bekommt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sie jederzeit in die Kolumbianische Nationalität umwandeln kann.
Sie war illegal im Land als sie sich der Guerilla FARC anschloss.
Übersieht ein einfacher Touri ein paar Tage seine legale Zeit drohen im hohe Strafen oder sogar die Ausweisung!
2010 war Tanja Nijmeijer für die Entführung von drei Agenten der US-Antidrogenbhörde DEA verantwortlich. Daraufhin wurde gegen sie ein Auslieferungsantrag gestellt.
Unbeliebte schiebt Santos sofort ab, Tanja darf bleiben!
Wenn Tanja Nijmeijer aus Kolumbien ausgeliefert würde, müsste sie mit der Höchststrafe von 60 Jahren rechnen. Zu Grunde liegt der Auslieferungsvertrag - unterzeichnet im Jahr 1978 zwischen den Regierungen von Washington und Bogota.
Renato hat geschrieben: 15. Dezember 2010, 22:28
Ausserdem ist sie ja holländische Staatsbürgerin, von dem her kann sie sowieso nie an die USA ausgeliefert werden.
Auch die Niederlande haben seit 1980 ein Auslieferungsabkommen mit den USA.
Dieser Auslieferungsantrag der USA, mit der Absicht, Tanja Nijmeijer vor Gericht zu bringen, bleibt immer wirksam, unabhängig von der Vereinbarung zwischen Santos und der FARC.
Viva Colombia!