Das ist sehr nett von Dir und würde vielen, die noch vor dem Startblock stehen, helfen und bestimmt auch etwas Nervenflattern nehmen. LSVD ist übrigens eine sehr guter Verein - haben extrem viel Wissen auf ihrer Website, auch juristisches. Ich habe dort vieles gelesen. Die Verlinkung zu Gesetzestexten ist auch gut.
Alles gute für Dich und deinem/r Partner/in - wir lesen von euch
Die Freundin meines Bruders (Kolumbianerin) ist grad hier in Deutschland. Sie haben ein gemeinsames Kind und das hat sogar den deutschen pass. Trotzdem muss sie zurück nach Kolumbien und dort alle beantragen zwecks Familien Zusammenführung und das kann dann wieder Monate dauern
Hallo
Ich bin 2017 mit meiner Familie von Paraguay nach Deutschland Rückgewandert meine Kinder 9 und 12 Jahre hatten noch nicht die Deutsch Staatsbürgerschaft war noch in Arbeit.meine Paraguayische Frau nur Erlaubnis von 90 Tage. Die Einwanderungs Behörde von Stadt Rosenheim sagten uns auch meine Frau muss zurück nach Paraguay den Antrag auf Familie zusammenführen und A 1 Kurs haben.dann sind wir ins Landkreis Rosenheim umgezogen das ist eine andere Einwanderungs Behörde da sagte mann uns sie braucht nich zurück da sonst die kinder mit mir alleine in Deutschland wären, es liegt in ermessen der Behörde, weil die meisten keine Ahnung haben weil sich die Gesetze andauernd ändern, ich hatte damals schon gedacht ein Anwalt für Einwanderung zu nehmen, aber unser neuer Sachbearbeiter hat sich sehr bemüht, das Gesetz sagt mann dürfte nicht die Familie trennen meine Frau hatte 3 Monate Zeit den A1 Kurs zu besuchen und die Familienzusammführung wurde ebenso beantragt. Nicht alles glauben was die Sachbearbeiter sagen.
Das ist meine Erfahrung
LG Andres cali
So ist es! Denn laut deutschem Gesetzt steht die Familie unter besonderem Schutz. Haben Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft braucht der ausländische Elternteil kein A1 als Voraussetzung bei der Familienzusammenführung. Hat nur ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft, Kinder und Partner:in zum Zeitpunkt des Antrages eine ausländische, sollte es eigentlich genauso gehandhabt werden, denn die Mutter / der Vater sind wichtige Bezugsperson, es sei denn, die Kinder sind adoptiert.
Es gibt doch hier ein Thread aus dem letzten Jahr eines Forumsmitgliedes, der mit 3 Adoptivkinder oder 2 rüber machte und es ziemlich schwer hatte.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen und erst einmal 1 Duldung nach der anderen erwirken - Modo Härtefall - weil der Vater in D verbleibt und somit die Mutter auch bleiben muss und will. Man trennt keine Mutter vom Kind, siehe AufenthG § 28 Familiennachzug zu Deutschen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Hier würde ich mir überhaupt keine Kopfschmerzen machen. Die Migrationsbehörde schüchtert oft gerne zuerst ein, damit der Migrant den vorgeschriebenen Weg nimmt, damit die Migration steuerbarer ist, als die vom Migranten selbst geschaffenen Umstände.