@axko
Das ist ein sehr guter Punkt und eine entscheidende Unterscheidung bei Doppelstaatlern!
Die kolumbianische Wehrpflicht gilt grundsätzlich für alle männlichen kolumbianischen Staatsbürger (Doppelstaatler eingeschlossen).
ABER: Wenn der Sohn von @Spacecake seinen gewöhnlichen Wohnsitz (Wohnort) im Ausland (Deutschland oder den Niederlanden) hat, ist er nach kolumbianischem Gesetz nicht zum aktiven Militärdienst verpflichtet (Artículo 15, Ley 1861 de 2017). Er muss den Dienst nicht leisten. Er muss jedoch trotzdem seinen militärischen Status regeln, um die Libreta Militar zu erhalten. Dies erfolgt in der Regel über die kolumbianischen Konsulate im Ausland, oder er beginnt den Prozess online über das oben genannte System.
Der Aufenthalt im Ausland befreit ihn vom Dienst, aber nicht notwendigerweise von der Zahlung der Cuota de Compensación Militar (der sogenannten "Wehrsteuer"). Diese Zahlung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichszahlung an den kolumbianischen Staat für alle, die keinen aktiven Dienst leisten (entweder durch Freikauf oder durch eine Befreiung). Die Höhe der Zahlung wird individuell berechnet (basierend auf dem Einkommen/Vermögen der Familie und dem Vermögen des Antragstellers). Der Nachweis des Wohnsitzes im Ausland wird zwar für die Befreiung vom aktiven Dienst akzeptiert, aber die Cuota muss meist trotzdem entrichtet werden, es sei denn, es liegt ein weiterer Befreiungsgrund vor (z. B. unzumutbare finanzielle Situation der Eltern).
Fazit für den Doppelstaatler (Wohnsitz in Deutschland):
- Dienstpflicht? Nein, da er im Ausland lebt.
- Libreta Militar notwendig? Ja, um zukünftige Probleme in Kolumbien (z. B. bei der Arbeit, Behördengängen, etc.) zu vermeiden.
- Cuota de Compensación Militar? Höchstwahrscheinlich ja, da der Auslandswohnsitz zwar vom aktiven Dienst befreit, aber normalerweise nicht von der Ausgleichszahlung, die für die Erlangung der Libreta de Segunda Clase erforderlich ist.
@Spacecake
Dein Sohn sollte den Prozess über das Online-System starten und dort seinen Wohnsitz in Deutschland bzw. den Niederlanden angeben. Das System oder das Konsulat wird ihm dann mitteilen, welche Dokumente er einreichen muss und wie die Zahlung zu leisten ist.