Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erlangung der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft:
Deutsche Staatsangehörige, die die kolumbianische Staatsangehörigkeit beantragen möchten, müssen beachten, dass sie gemäß des geltenden deutschen Staatsangehörigkeitsrechts (StaG) bei Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, sofern ihnen nicht zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde (§ 25 StaG), die beantragt werden muss.