EuGH: Urteil in der Rs. C-34/09 "Zambrano" vom 08.03.2011

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EuGH: Urteil in der Rs. C-34/09 "Zambrano" vom 08.03.2011

Beitrag von News Robot »

Das kolumbianische Ehepaar Zambrano lebt in Belgien. Nach erfolglosem Asylverfahren bestanden Abschiebungshindernisse nach Kolumbien. In der Folgezeit wurden zwei Kinder in Belgien geboren. Der Vater machte geltend, die Geburt eines Kindes, das belgischer Staatsangehöriger sei, verleihe ihm einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung.

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Quelle: Migrationsrecht
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Re: EuGH: Urteil in der Rs. C-34/09 "Zambrano" vom 08.03.201

Beitrag von News Robot »

Minderjähriges Kind besitzt EU-Staatsbürgerschaft: Mitgliedsstaat muss auch Eltern als Staatsangehörigen eines Drittlandes Aufenthalt gewähren.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es Staatsangehörigen eines Drittlands, deren minderjähriges Kind jedoch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt, durch diesen Mitgliedsstaat nicht verwehrt werden darf, sich in diesem Staat aufzuhalten und dort zu arbeiten.

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Quelle: kostenlose Urteile
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Re: EuGH: Urteil in der Rs. C-34/09 "Zambrano" vom 08.03.201

Beitrag von News Robot »

Mehr Rechte für Eltern ohne EU-Staatsbürgerschaft

Würde man den Eltern dieses Recht verweigern, schade dies den Kindern, so die Richter in ihrem Urteil vom Dienstag (8. März). Denn die Kinder wären dann nach Ansicht der Richter gezwungen, gemeinsam mit ihren Eltern die EU zu verlassen und könnten ihre Rechte als Unionsbürger nicht nutzen ( Rechtssache C-34/09 ). Das Aufenthaltsrecht gelte auch dann, wenn die Kinder nie von dem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hätten.

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Quelle: ka news
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