EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren
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Fusagasugeno
ThemenstarterVerified - Kolumbien-Experte

- Beiträge: 1013
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- Alter: 67
EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren
Ich bin seit diesem Monat Rentenbezüger. Nun habe ich versucht mich bei der EPS von Independiente auf Rentenbezüger umzustellen was scheinbar unmöglich ist. Dies da die EPS für Kolumbianer direkt von der auszahlenden Rentenkasse beglichen wird. Ich nehme an meinen Status aus Independiente stehen lassen und nur auf 40% der Rente EPS zu bezahlen dürfte nicht der korrekte Weg sein.
Gibt es hier im Forum einen Rentner der das abgeklärt hat und mir weiterhelfen kann?
Besten Dank für die Hilfe.
Gibt es hier im Forum einen Rentner der das abgeklärt hat und mir weiterhelfen kann?
Besten Dank für die Hilfe.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
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Eisbaer
- Moderator(in)

- Beiträge: 10455
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren
Leider weiß ich (noch) nicht, wie die gesetzliche Regelung der EPS-Zahlungen in Kolumbien für Ausländer mit Rentenbezügen aus dem Heimatland sind.
Die mir bekannten Regelungen sind: Ein Rentner (Kolumbianer), der als selbständiger Arbeitnehmer zusätzlich zur Rentenleistung Einkünfte bezieht, uss als selbständiger Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge zahlen. In diesem Fall beträgt der Beitrag nicht mehr 12 % oder weniger, je nach Höhe des Rentenfreibetrags, sondern 12,5 % und muss auf 40 % des Einkommens gezahlt werden, solange das Einkommen nicht unter dem Mindestlohn liegt.
Vielleicht hat ja schon jemand der hier mitliest das mit der 40 % Regelung abgeklärt.
Seit 2022 beträgt der Beitrag für Rentner, deren monatliche Rente 1 SMLMV entspricht 4 %.
Beträgt die Rente mehr als 1 und bis zu 2 SMMLV*, beträgt der Beitrag 10 %.
Quelle: Parágrafo 5 del Artículo 204 de la Ley 100 de 1993 adicionado por el Artículo 142 de la Ley 2010 de 2019 - Ley del Crecimiento Económico
Wenn die Rente höher als 2 SMMLV ist, gilt dieses Gesetz nicht und der Beitrag liegt bei 12 %.
Der nationale Entwicklungsplan, ein Leitfaden, der die Politiken, Projekte und Umsetzungspläne für die nächsten Jahre der Regierung von Gustavo Petro festlegt, wurde am Freitag, dem 5. Mai verabschiedet. Nach der Verabschiedung des Plans und einer vom Präsidenten genehmigten Änderung des Ministerkabinetts wird erwartet, dass einige Projekte wie die Gesundheits-, Renten- und Arbeitsreformen, die drei Flaggschiffe der Regierung, den Weg durch die Legislative fortsetzen werden.
Der von Rentnern, die zwischen zwei und drei Mindestlöhnen verdienen, zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag wird von 12 % auf 10 % gesenkt, was ab 2024 nach einer Verordnung der Regierung in Kraft treten wird, die Teil der Sozialagenda ist, die dem Kongress der Republik vorgelegt werden soll.
Die mir bekannten Regelungen sind: Ein Rentner (Kolumbianer), der als selbständiger Arbeitnehmer zusätzlich zur Rentenleistung Einkünfte bezieht, uss als selbständiger Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge zahlen. In diesem Fall beträgt der Beitrag nicht mehr 12 % oder weniger, je nach Höhe des Rentenfreibetrags, sondern 12,5 % und muss auf 40 % des Einkommens gezahlt werden, solange das Einkommen nicht unter dem Mindestlohn liegt.
Vielleicht hat ja schon jemand der hier mitliest das mit der 40 % Regelung abgeklärt.
Seit 2022 beträgt der Beitrag für Rentner, deren monatliche Rente 1 SMLMV entspricht 4 %.
Beträgt die Rente mehr als 1 und bis zu 2 SMMLV*, beträgt der Beitrag 10 %.
Quelle: Parágrafo 5 del Artículo 204 de la Ley 100 de 1993 adicionado por el Artículo 142 de la Ley 2010 de 2019 - Ley del Crecimiento Económico
Wenn die Rente höher als 2 SMMLV ist, gilt dieses Gesetz nicht und der Beitrag liegt bei 12 %.
Der nationale Entwicklungsplan, ein Leitfaden, der die Politiken, Projekte und Umsetzungspläne für die nächsten Jahre der Regierung von Gustavo Petro festlegt, wurde am Freitag, dem 5. Mai verabschiedet. Nach der Verabschiedung des Plans und einer vom Präsidenten genehmigten Änderung des Ministerkabinetts wird erwartet, dass einige Projekte wie die Gesundheits-, Renten- und Arbeitsreformen, die drei Flaggschiffe der Regierung, den Weg durch die Legislative fortsetzen werden.
Der von Rentnern, die zwischen zwei und drei Mindestlöhnen verdienen, zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag wird von 12 % auf 10 % gesenkt, was ab 2024 nach einer Verordnung der Regierung in Kraft treten wird, die Teil der Sozialagenda ist, die dem Kongress der Republik vorgelegt werden soll.
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Don Maximo
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 592
- Registriert: 2. Mai 2015, 01:51
EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren
@Fusagasugeno, wie hast du die Frage der EPS-Beiträge gelöst? Bei uns herrscht Chaos. Vor einigen Jahren hatte ein befreundeter Anwalt meiner Frau uns diese 40 % erwähnt, wie ich hier berichtet hatte.
Bevor wir unseren Wohnsitz nach Kolumbien verlegten, zahlte meine Frau freiwillig Beiträge, um bestimmte Privilegien nicht zu verlieren. Ich war formell als Begünstigter in ihrer Police eingetragen. Sie zahlte auf der Grundlage eines Mindestlohns. Nachdem wir unseren Wohnsitz hierher verlegt hatten, haben wir die EPS mehrmals wegen der Beitragsfrage kontaktiert.
Aber uns wurde wiederholt versichert (von derselben EPS), dass wir, da wir beide die Renten aus dem Ausland beziehen, weiterhin den Beitrag auf der Grundlage eines Mindestlohns zahlen und, dass ich weiterhin als Begünstigter eingetragen bleibe. Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu dem, was uns vor einigen Jahren gesagt wurde. Den befreundeten Anwalt, der in dieser Materie sattelfest war, können wir leider nicht mehr fragen, da er nicht mehr unter uns weilt.
Bevor wir unseren Wohnsitz nach Kolumbien verlegten, zahlte meine Frau freiwillig Beiträge, um bestimmte Privilegien nicht zu verlieren. Ich war formell als Begünstigter in ihrer Police eingetragen. Sie zahlte auf der Grundlage eines Mindestlohns. Nachdem wir unseren Wohnsitz hierher verlegt hatten, haben wir die EPS mehrmals wegen der Beitragsfrage kontaktiert.
Aber uns wurde wiederholt versichert (von derselben EPS), dass wir, da wir beide die Renten aus dem Ausland beziehen, weiterhin den Beitrag auf der Grundlage eines Mindestlohns zahlen und, dass ich weiterhin als Begünstigter eingetragen bleibe. Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu dem, was uns vor einigen Jahren gesagt wurde. Den befreundeten Anwalt, der in dieser Materie sattelfest war, können wir leider nicht mehr fragen, da er nicht mehr unter uns weilt.
Virtus Junxit Mors Non Separabit


