EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren

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Fusagasugeno
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EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren

Beitrag von Fusagasugeno »

Ich bin seit diesem Monat Rentenbezüger. Nun habe ich versucht mich bei der EPS von Independiente auf Rentenbezüger umzustellen was scheinbar unmöglich ist. Dies da die EPS für Kolumbianer direkt von der auszahlenden Rentenkasse beglichen wird. Ich nehme an meinen Status aus Independiente stehen lassen und nur auf 40% der Rente EPS zu bezahlen dürfte nicht der korrekte Weg sein.
Gibt es hier im Forum einen Rentner der das abgeklärt hat und mir weiterhelfen kann?
Besten Dank für die Hilfe.
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Eisbaer
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EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren

Beitrag von Eisbaer »

Leider weiß ich (noch) nicht, wie die gesetzliche Regelung der EPS-Zahlungen in Kolumbien für Ausländer mit Rentenbezügen aus dem Heimatland sind.

Die mir bekannten Regelungen sind: Ein Rentner (Kolumbianer), der als selbständiger Arbeitnehmer zusätzlich zur Rentenleistung Einkünfte bezieht, uss als selbständiger Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge zahlen. In diesem Fall beträgt der Beitrag nicht mehr 12 % oder weniger, je nach Höhe des Rentenfreibetrags, sondern 12,5 % und muss auf 40 % des Einkommens gezahlt werden, solange das Einkommen nicht unter dem Mindestlohn liegt.

Vielleicht hat ja schon jemand der hier mitliest das mit der 40 % Regelung abgeklärt.

Seit 2022 beträgt der Beitrag für Rentner, deren monatliche Rente 1 SMLMV entspricht 4 %.
Beträgt die Rente mehr als 1 und bis zu 2 SMMLV, beträgt der Beitrag 10 %.

Quelle: Parágrafo 5 del Artículo 204 de la Ley 100 de 1993 adicionado por el Artículo 142 de la Ley 2010 de 2019 - Ley del Crecimiento Económico

Wenn die Rente höher als 2 SMMLV ist, gilt dieses Gesetz nicht und der Beitrag liegt bei 12 %.

Der nationale Entwicklungsplan, ein Leitfaden, der die Politiken, Projekte und Umsetzungspläne für die nächsten Jahre der Regierung von Gustavo Petro festlegt, wurde am Freitag, dem 5. Mai verabschiedet. Nach der Verabschiedung des Plans und einer vom Präsidenten genehmigten Änderung des Ministerkabinetts wird erwartet, dass einige Projekte wie die Gesundheits-, Renten- und Arbeitsreformen, die drei Flaggschiffe der Regierung, den Weg durch die Legislative fortsetzen werden.

Der von Rentnern, die zwischen zwei und drei Mindestlöhnen verdienen, zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag wird von 12 % auf 10 % gesenkt, was ab 2024 nach einer Verordnung der Regierung in Kraft treten wird, die Teil der Sozialagenda ist, die dem Kongress der Republik vorgelegt werden soll.
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Don Maximo
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EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren

Beitrag von Don Maximo »

@Fusagasugeno, wie hast du die Frage der EPS-Beiträge gelöst? Bei uns herrscht Chaos. Vor einigen Jahren hatte ein befreundeter Anwalt meiner Frau uns diese 40 % erwähnt, wie ich hier berichtet hatte.

Bevor wir unseren Wohnsitz nach Kolumbien verlegten, zahlte meine Frau freiwillig Beiträge, um bestimmte Privilegien nicht zu verlieren. Ich war formell als Begünstigter in ihrer Police eingetragen. Sie zahlte auf der Grundlage eines Mindestlohns. Nachdem wir unseren Wohnsitz hierher verlegt hatten, haben wir die EPS mehrmals wegen der Beitragsfrage kontaktiert.
Aber uns wurde wiederholt versichert (von derselben EPS), dass wir, da wir beide die Renten aus dem Ausland beziehen, weiterhin den Beitrag auf der Grundlage eines Mindestlohns zahlen und, dass ich weiterhin als Begünstigter eingetragen bleibe. Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu dem, was uns vor einigen Jahren gesagt wurde. Den befreundeten Anwalt, der in dieser Materie sattelfest war, können wir leider nicht mehr fragen, da er nicht mehr unter uns weilt.
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Bogotano
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EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren

Beitrag von Bogotano »

Das Thema EPS für Auslandsrentner ist ein Paradebeispiel für die Lücke zwischen den offiziellen Gesetzestexten und der praktischen Umsetzung durch die Sachbearbeiter vor Ort. Rechtlich gesehen ist die Lage eigentlich so definiert, dass Rentner Beiträge auf Basis ihrer Bezüge leisten müssen, wobei die Sätze je nach Rentenhöhe gestaffelt sind. Da es für Renten aus dem Ausland jedoch keine kolumbianische Zahlstelle gibt, die diese Beiträge automatisch abführen könnte, landen viele Expats in der Kategorie der Independientes.

Dass die EPS euch versichert hat, ihr könntet beide über einen Mindestlohn und mit einer gegenseitigen Begünstigung versichert bleiben, ist eine Praxis, die man in Kolumbien häufig antrifft. Oft wählen die Mitarbeiter in den Büros diesen Weg, weil das System für internationale Rentenbezüge keine passgenaue technische Maske bietet. Solange die monatlichen Zahlungen über die PILA-Plattform pünktlich eingehen, stellt die EPS die Leistung meist klaglos bereit.

@Fusagasugeno: Da du die Dinge meist sehr genau nimmst, würde mich brennend interessieren, wie du diesen Prozess letztlich abgeschlossen hast. Wurde dein Status bei der EPS tatsächlich auf Rentner umgestellt, oder bist du am Ende doch den Weg als Independiente gegangen, um die bürokratische Blockade zu lösen? Deine Erfahrung wäre für uns alle hier eine wertvolle Orientierungshilfe.
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Fusagasugeno
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EPS als Rentenbezüger richtig deklarieren

Beitrag von Fusagasugeno »

Ja die liebe EPS, die wollen einfach den Kunden. War bei uns auch so, vor allem da noch die Prepago daran hing. Vor Jahren wollte ich dann einen Traspaso des Visums machen und habe dann aufgrund von Fragen der Migration bemerkt, dass da etwas nicht stimmen kann. Ich habe dann versucht mich und meine Frau bei meiner Zahlstelle (nicht EPS) "Apportes en Linia" auf Rentner umzustellen, was aber nicht gingt. Die Auskunft war dann, dass Rentner direkt von der Rentenkasse abgerechnet werden, darum können sie nicht Privat bezahlt werden. Nach X Stunden Dr. Googel bin ich dann auf einen Artikel eines Versicherungsanwalts gestossen der für einen Kunden genau diese Frage abklären musste. Er hat dann bei dem zuständigen Ministerium nachgefragt. Antwort war; Da es fuer Ausländische Renten kein Gesetz gibt, gilt die Selbstständiger Regel. Also 40 Prozent der Rente als Grundlage für die Bemessung. Auch wenn ich es seltsam finde das von mir nur 40% genommen werden, aber von jedem Kolumbianer 100% mache ich das seither so.
Zur Beguenstigterregel: Du kannst nur begünstigter sein, wenn Du kein Einkommen hast. Also, wenn Du eine Rente hast und Deine Frau eine unter dem Mindestlohn kann sie begünstigte sein. Ansonsten muessen beide einzeln versichert sein.
Wie gesagt, ich bin bei einem versuchten Traspaso darauf gekommen, der gleichbehandelt wurde wie eine Visa Verlängerung. Frage nach Einkommensnachweis und EPS Auszug. Darum empfehle ich, nicht EPS konform, sondern Gesetzeskonform. Die Begründung, wurde mir von der EPS so gesagt dürfte dann nicht helfen.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)