Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern
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vertigo75
ThemenstarterVerified - Kolumbien-Süchtige(r)

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- Registriert: 21. Juni 2014, 00:12
Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern
Hallo,
Derzeit habe ich folgendes Problem.
Habe wohl den größten Fehler gemacht, in dem ich meine Frau plus Familie plus Kinder nach Deutschland geholt habe und mit den Konsequenzen muss ich halt nun leben und diese sind der schlimmste Alptraum. Sie hat sich von mir getrennt, auf die Schlimmste Art und Weise (Anzeige mit absurden Vorwürfen) und die Konsequenzen die ich derzeit erlebe, könnte glatt auch einen Spielfilm füllen.
Am liebsten würde sie mir den letzten Penny nehmen und was mir derzeit eigentlich noch bleibt ist das Appartment in Kolumbien, dass ich mir vor der Ehe gekauft habe. Das Problem derzeit ist das ich nicht nach Kolumbien komme und die die meine Schlüssel zur Wohnung hat ist auch noch die Schwiegermutter.
Daher stellt sich für mich das folgende Problem. Ich traue der Frau und Familie alles zu und daher möchte ich mein Eigentum nun schützen. Dies würde eigentlich bedeuten, dass ich am liebsten die Schlösser tauschen würde und dazu hätte ich auch jemanden. Wie kann man das dann aber auch auf ganz legale Weise machen? Ich hatte schon an eine Vollmacht oder ähliches getan, aber das Problem ist ja das ich nicht vor Ort bin und das erstmal auch die nächsten Monate nicht sein werde. Wer sagt mir dass die Schwiergermutter, von der ja alle wissen dass es meine Schwiegermutter ist und es keiner als schlimm ansehen würde, wenn sie dann hingeht und die Schloss wiederum tauscht. Das Apartment ist in einer Großanlage mit Administration.
Was kann ich also tun um hier mein Eigentum zu schützen und der Schwiegermutter und der Familie die Möglichkeit geben damit irgendwas anzustellen. Dieser Familie ist alles zuzutrauen, denn nachdem ich alles für die Familie getan habe, werde ich gerade wie der letzte Dreck behandelt und das was ich alles getan habe interessiert nicht.
Ich musste nach der Anzeige die eigene teure Wohnung in Deutschland verlassen die ich weiterhin bezahlen muss, sehe meine Kinder einmal in die Woche und lebe selber in bescheidensten Verhältnissen weil ich derzeit finanziell kaum über die Runde komme. So kann man auch einen Mensch zermürben.
Ich hätte bezüglich der Wohnung nun aber den Überraschungsmoment auf der Seite, aber wie kann ich das hinbekommen?
Derzeit habe ich folgendes Problem.
Habe wohl den größten Fehler gemacht, in dem ich meine Frau plus Familie plus Kinder nach Deutschland geholt habe und mit den Konsequenzen muss ich halt nun leben und diese sind der schlimmste Alptraum. Sie hat sich von mir getrennt, auf die Schlimmste Art und Weise (Anzeige mit absurden Vorwürfen) und die Konsequenzen die ich derzeit erlebe, könnte glatt auch einen Spielfilm füllen.
Am liebsten würde sie mir den letzten Penny nehmen und was mir derzeit eigentlich noch bleibt ist das Appartment in Kolumbien, dass ich mir vor der Ehe gekauft habe. Das Problem derzeit ist das ich nicht nach Kolumbien komme und die die meine Schlüssel zur Wohnung hat ist auch noch die Schwiegermutter.
Daher stellt sich für mich das folgende Problem. Ich traue der Frau und Familie alles zu und daher möchte ich mein Eigentum nun schützen. Dies würde eigentlich bedeuten, dass ich am liebsten die Schlösser tauschen würde und dazu hätte ich auch jemanden. Wie kann man das dann aber auch auf ganz legale Weise machen? Ich hatte schon an eine Vollmacht oder ähliches getan, aber das Problem ist ja das ich nicht vor Ort bin und das erstmal auch die nächsten Monate nicht sein werde. Wer sagt mir dass die Schwiergermutter, von der ja alle wissen dass es meine Schwiegermutter ist und es keiner als schlimm ansehen würde, wenn sie dann hingeht und die Schloss wiederum tauscht. Das Apartment ist in einer Großanlage mit Administration.
Was kann ich also tun um hier mein Eigentum zu schützen und der Schwiegermutter und der Familie die Möglichkeit geben damit irgendwas anzustellen. Dieser Familie ist alles zuzutrauen, denn nachdem ich alles für die Familie getan habe, werde ich gerade wie der letzte Dreck behandelt und das was ich alles getan habe interessiert nicht.
Ich musste nach der Anzeige die eigene teure Wohnung in Deutschland verlassen die ich weiterhin bezahlen muss, sehe meine Kinder einmal in die Woche und lebe selber in bescheidensten Verhältnissen weil ich derzeit finanziell kaum über die Runde komme. So kann man auch einen Mensch zermürben.
Ich hätte bezüglich der Wohnung nun aber den Überraschungsmoment auf der Seite, aber wie kann ich das hinbekommen?
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Eisbaer
- Moderator(in)

- Beiträge: 10379
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern
Da bist du wirklich in einer emotional und finanziell extrem belastenden Situation. Ich möchte hier keine juristische Beratung im klassischen Sinne geben, aber wenn ich in deiner Haut stecken würde, wäre mein Fahrplan folgender:
Zuerst würde ich mir ein ganz aktuelles Certificado de Tradición y Libertad ziehen. Damit lässt sich prüfen, ob bereits ein Embargo (Beschlagnahmung/Sperre) vorliegt oder ob die Wohnung als Patrimonio Familiar oder Afectación a Vivienda Familiar registriert ist. Letzteres würde einen Verkauf ohne Zustimmung der Partnerin unmöglich machen.
Wäre die Wohnung frei und mein uneingeschränktes Eigentum, würde ich über eine Eigentumsübertragung an eine absolute Vertrauensperson nachdenken. Mir wäre klar, dass dies Notar- und Registerkosten verursacht.
Ein wichtiger Hinweis dazu: In Kolumbien gibt es die sogenannte Acción de Simulación. Wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass kein echtes Geld geflossen ist und der Verkauf nur dem Entzug von Vermögenswerten diente, kann ein Richter das eventuell rückgängig machen.
Zuerst würde ich mir ein ganz aktuelles Certificado de Tradición y Libertad ziehen. Damit lässt sich prüfen, ob bereits ein Embargo (Beschlagnahmung/Sperre) vorliegt oder ob die Wohnung als Patrimonio Familiar oder Afectación a Vivienda Familiar registriert ist. Letzteres würde einen Verkauf ohne Zustimmung der Partnerin unmöglich machen.
Wäre die Wohnung frei und mein uneingeschränktes Eigentum, würde ich über eine Eigentumsübertragung an eine absolute Vertrauensperson nachdenken. Mir wäre klar, dass dies Notar- und Registerkosten verursacht.
Ein wichtiger Hinweis dazu: In Kolumbien gibt es die sogenannte Acción de Simulación. Wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass kein echtes Geld geflossen ist und der Verkauf nur dem Entzug von Vermögenswerten diente, kann ein Richter das eventuell rückgängig machen.
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Holger78
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

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- Wohnort: Ismaning / Barranquilla
- Alter: 47
Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern
Ich kann Dir hier keine Tipps geben. Ich kenne die kolumbianische Gesetzgebung nicht. Kann aber deinen Ansatz voll und ganz verstehen.
Der Hinweis von @Eisbaer ist sehr gut.
Ich wünsche Dir daher, dass das Ganze bald zu einem positiven Ende für dich kommt und wünsche Dir bis dahin viel Kraft und Durchhaltevermögen
Der Hinweis von @Eisbaer ist sehr gut.
Ich wünsche Dir daher, dass das Ganze bald zu einem positiven Ende für dich kommt und wünsche Dir bis dahin viel Kraft und Durchhaltevermögen
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vertigo75
ThemenstarterVerified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 723
- Registriert: 21. Juni 2014, 00:12
Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern
Hallo,
ja es ist für mich wirklich eine sehr schwere Zeit.
@Eisbör: Das was du als Vorschläge gibst, setzt aber voraus, dass ich in Kolumbien bin oder?
Certificado de Tradicion y Libertad kann man meiner Erinnerung nach doch auch online abrufen oder? Wieso meinst du denn Wohnung als Patrimonio Familiar oder Afectación a Vivienda Familiar registriert ist?
Also verkaufen möchte ich die Wohnung eigentlch nicht. Wir leben ja in Deutschland und da möchte ich nicht dass ihr bei der Scheidung da ein eventueller Mehrwert zugeht.
Ich hatte die Idee, das ich die Wohnung solange an eine Vertrauensperson formal vermiete und wir dann auch Schloss etc. austauschen können. Aber auch ein Mietvertrag setzt doch eigentlich eine Zustimmung durch Notariat (wie so vieles in Kolumbien voraus). Oder könnte ich sowas legal dann ohne den ganzen Notariatskram vor Ort erledigen?
ja es ist für mich wirklich eine sehr schwere Zeit.
@Eisbör: Das was du als Vorschläge gibst, setzt aber voraus, dass ich in Kolumbien bin oder?
Certificado de Tradicion y Libertad kann man meiner Erinnerung nach doch auch online abrufen oder? Wieso meinst du denn Wohnung als Patrimonio Familiar oder Afectación a Vivienda Familiar registriert ist?
Also verkaufen möchte ich die Wohnung eigentlch nicht. Wir leben ja in Deutschland und da möchte ich nicht dass ihr bei der Scheidung da ein eventueller Mehrwert zugeht.
Ich hatte die Idee, das ich die Wohnung solange an eine Vertrauensperson formal vermiete und wir dann auch Schloss etc. austauschen können. Aber auch ein Mietvertrag setzt doch eigentlich eine Zustimmung durch Notariat (wie so vieles in Kolumbien voraus). Oder könnte ich sowas legal dann ohne den ganzen Notariatskram vor Ort erledigen?
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Eisbaer
- Moderator(in)

- Beiträge: 10379
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern
Ich verstehe deine Sorgen absolut – die Distanz macht das Gefühl der Machtlosigkeit oft nur schlimmer. Aber du kannst von Deutschland aus wesentlich mehr tun, als du vielleicht denkst.
Der allererste und wichtigste Schritt: Bevor du irgendwelche anderen Maßnahmen ergreifst, solltest du dir ein ganz aktuelles „Certificado de Tradición y Libertad“ ziehen. Das geht zu 100 % online über die offizielle Seite der SNR (Superintendencia de Notariado y Registro) und kostet nicht viel (zahlbar per Kreditkarte oder PSE). Du brauchst dafür lediglich die Matrícula Inmobiliaria, die in deinem Kaufvertrag steht. Dieses Dokument ist deshalb die absolute Priorität, weil du schwarz auf weiß sehen musst, wie es aktuell rechtlich um die Wohnung steht. Nur so erfährst du, ob bereits ein „Embargo“ vorliegt oder ob die Wohnung als „Afectación a Vivienda Familiar“ registriert ist – was einen Verkauf oder eine Belastung ohne die Unterschrift deiner Frau unmöglich machen würde. Erst wenn du diesen Status Quo kennst, hast du eine solide Basis für dein weiteres Vorgehen.
Du musst für die weiteren Schritte übrigens nicht persönlich nach Kolumbien fliegen. Du kannst einer Vertrauensperson vor Ort einen „Poder Especial“ über ein kolumbianisches Konsulat in Deutschland (z. B. in Frankfurt oder Berlin) ausstellen. Diese Vollmacht wird direkt im System der Notare in Kolumbien hinterlegt und ist dort sofort gültig. Mit so einem Poder kann dein Bevollmächtigter in deinem Namen rechtssicher handeln: Er kann die Schlösser tauschen lassen, die Administration der Wohnanlage offiziell informieren oder sogar einen Mietvertrag unterzeichnen. Ein Mietvertrag, den dein Bevollmächtigter für dich abschließt, ist ein gutes Werkzeug, um gegenüber der Hausverwaltung (Administration) zu argumentieren. Sobald die Wohnung offiziell vermietet ist, kannst du (bzw. dein Mieter) der Schwiegermutter den Zutritt zur Anlage untersagen lassen. Wer die Schlösser getauscht hat und die Hausverwaltung auf seiner Seite weiß, hat erst einmal die faktische Kontrolle über die Immobilie zurückgewonnen.
Obwohl ich persönlich den Verkauf wie in meinem ersten Beitrag geschrieben vorziehen würde. Die Wohnung ist ja nicht weg, sie hat nur einen anderen Besitzer.
Ich wünsche dir viel Glück.
Der allererste und wichtigste Schritt: Bevor du irgendwelche anderen Maßnahmen ergreifst, solltest du dir ein ganz aktuelles „Certificado de Tradición y Libertad“ ziehen. Das geht zu 100 % online über die offizielle Seite der SNR (Superintendencia de Notariado y Registro) und kostet nicht viel (zahlbar per Kreditkarte oder PSE). Du brauchst dafür lediglich die Matrícula Inmobiliaria, die in deinem Kaufvertrag steht. Dieses Dokument ist deshalb die absolute Priorität, weil du schwarz auf weiß sehen musst, wie es aktuell rechtlich um die Wohnung steht. Nur so erfährst du, ob bereits ein „Embargo“ vorliegt oder ob die Wohnung als „Afectación a Vivienda Familiar“ registriert ist – was einen Verkauf oder eine Belastung ohne die Unterschrift deiner Frau unmöglich machen würde. Erst wenn du diesen Status Quo kennst, hast du eine solide Basis für dein weiteres Vorgehen.
Du musst für die weiteren Schritte übrigens nicht persönlich nach Kolumbien fliegen. Du kannst einer Vertrauensperson vor Ort einen „Poder Especial“ über ein kolumbianisches Konsulat in Deutschland (z. B. in Frankfurt oder Berlin) ausstellen. Diese Vollmacht wird direkt im System der Notare in Kolumbien hinterlegt und ist dort sofort gültig. Mit so einem Poder kann dein Bevollmächtigter in deinem Namen rechtssicher handeln: Er kann die Schlösser tauschen lassen, die Administration der Wohnanlage offiziell informieren oder sogar einen Mietvertrag unterzeichnen. Ein Mietvertrag, den dein Bevollmächtigter für dich abschließt, ist ein gutes Werkzeug, um gegenüber der Hausverwaltung (Administration) zu argumentieren. Sobald die Wohnung offiziell vermietet ist, kannst du (bzw. dein Mieter) der Schwiegermutter den Zutritt zur Anlage untersagen lassen. Wer die Schlösser getauscht hat und die Hausverwaltung auf seiner Seite weiß, hat erst einmal die faktische Kontrolle über die Immobilie zurückgewonnen.
Obwohl ich persönlich den Verkauf wie in meinem ersten Beitrag geschrieben vorziehen würde. Die Wohnung ist ja nicht weg, sie hat nur einen anderen Besitzer.
Ich wünsche dir viel Glück.
Du bist mit unserer Hilfe zufrieden! Dann hilf bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt's Gott!


