Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern

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vertigo75
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Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern

Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

Derzeit habe ich folgendes Problem.

Habe wohl den größten Fehler gemacht, in dem ich meine Frau plus Familie plus Kinder nach Deutschland geholt habe und mit den Konsequenzen muss ich halt nun leben und diese sind der schlimmste Alptraum. Sie hat sich von mir getrennt, auf die Schlimmste Art und Weise (Anzeige mit absurden Vorwürfen) und die Konsequenzen die ich derzeit erlebe, könnte glatt auch einen Spielfilm füllen.

Am liebsten würde sie mir den letzten Penny nehmen und was mir derzeit eigentlich noch bleibt ist das Appartment in Kolumbien, dass ich mir vor der Ehe gekauft habe. Das Problem derzeit ist das ich nicht nach Kolumbien komme und die die meine Schlüssel zur Wohnung hat ist auch noch die Schwiegermutter.

Daher stellt sich für mich das folgende Problem. Ich traue der Frau und Familie alles zu und daher möchte ich mein Eigentum nun schützen. Dies würde eigentlich bedeuten, dass ich am liebsten die Schlösser tauschen würde und dazu hätte ich auch jemanden. Wie kann man das dann aber auch auf ganz legale Weise machen? Ich hatte schon an eine Vollmacht oder ähliches getan, aber das Problem ist ja das ich nicht vor Ort bin und das erstmal auch die nächsten Monate nicht sein werde. Wer sagt mir dass die Schwiergermutter, von der ja alle wissen dass es meine Schwiegermutter ist und es keiner als schlimm ansehen würde, wenn sie dann hingeht und die Schloss wiederum tauscht. Das Apartment ist in einer Großanlage mit Administration.

Was kann ich also tun um hier mein Eigentum zu schützen und der Schwiegermutter und der Familie die Möglichkeit geben damit irgendwas anzustellen. Dieser Familie ist alles zuzutrauen, denn nachdem ich alles für die Familie getan habe, werde ich gerade wie der letzte Dreck behandelt und das was ich alles getan habe interessiert nicht.

Ich musste nach der Anzeige die eigene teure Wohnung in Deutschland verlassen die ich weiterhin bezahlen muss, sehe meine Kinder einmal in die Woche und lebe selber in bescheidensten Verhältnissen weil ich derzeit finanziell kaum über die Runde komme. So kann man auch einen Mensch zermürben.


Ich hätte bezüglich der Wohnung nun aber den Überraschungsmoment auf der Seite, aber wie kann ich das hinbekommen?
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Eisbaer
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Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern

Beitrag von Eisbaer »

Da bist du wirklich in einer emotional und finanziell extrem belastenden Situation. Ich möchte hier keine juristische Beratung im klassischen Sinne geben, aber wenn ich in deiner Haut stecken würde, wäre mein Fahrplan folgender:

Zuerst würde ich mir ein ganz aktuelles Certificado de Tradición y Libertad ziehen. Damit lässt sich prüfen, ob bereits ein Embargo (Beschlagnahmung/Sperre) vorliegt oder ob die Wohnung als Patrimonio Familiar oder Afectación a Vivienda Familiar registriert ist. Letzteres würde einen Verkauf ohne Zustimmung der Partnerin unmöglich machen.

Wäre die Wohnung frei und mein uneingeschränktes Eigentum, würde ich über eine Eigentumsübertragung an eine absolute Vertrauensperson nachdenken. Mir wäre klar, dass dies Notar- und Registerkosten verursacht.

Ein wichtiger Hinweis dazu: In Kolumbien gibt es die sogenannte Acción de Simulación. Wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass kein echtes Geld geflossen ist und der Verkauf nur dem Entzug von Vermögenswerten diente, kann ein Richter das eventuell rückgängig machen.
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Holger78
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Eigentumsschutz in Kolumbien: Apartment vor Zugriff der (Ex-)Schwiegerfamilie sichern

Beitrag von Holger78 »

Ich kann Dir hier keine Tipps geben. Ich kenne die kolumbianische Gesetzgebung nicht. Kann aber deinen Ansatz voll und ganz verstehen.
Der Hinweis von @Eisbaer ist sehr gut.
Ich wünsche Dir daher, dass das Ganze bald zu einem positiven Ende für dich kommt und wünsche Dir bis dahin viel Kraft und Durchhaltevermögen

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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

ja es ist für mich wirklich eine sehr schwere Zeit.

@Eisbör: Das was du als Vorschläge gibst, setzt aber voraus, dass ich in Kolumbien bin oder?

Certificado de Tradicion y Libertad kann man meiner Erinnerung nach doch auch online abrufen oder? Wieso meinst du denn Wohnung als Patrimonio Familiar oder Afectación a Vivienda Familiar registriert ist?

Also verkaufen möchte ich die Wohnung eigentlch nicht. Wir leben ja in Deutschland und da möchte ich nicht dass ihr bei der Scheidung da ein eventueller Mehrwert zugeht.

Ich hatte die Idee, das ich die Wohnung solange an eine Vertrauensperson formal vermiete und wir dann auch Schloss etc. austauschen können. Aber auch ein Mietvertrag setzt doch eigentlich eine Zustimmung durch Notariat (wie so vieles in Kolumbien voraus). Oder könnte ich sowas legal dann ohne den ganzen Notariatskram vor Ort erledigen?
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Ich verstehe deine Sorgen absolut – die Distanz macht das Gefühl der Machtlosigkeit oft nur schlimmer. Aber du kannst von Deutschland aus wesentlich mehr tun, als du vielleicht denkst.

Der allererste und wichtigste Schritt: Bevor du irgendwelche anderen Maßnahmen ergreifst, solltest du dir ein ganz aktuelles „Certificado de Tradición y Libertad“ ziehen. Das geht zu 100 % online über die offizielle Seite der SNR (Superintendencia de Notariado y Registro) und kostet nicht viel (zahlbar per Kreditkarte oder PSE). Du brauchst dafür lediglich die Matrícula Inmobiliaria, die in deinem Kaufvertrag steht. Dieses Dokument ist deshalb die absolute Priorität, weil du schwarz auf weiß sehen musst, wie es aktuell rechtlich um die Wohnung steht. Nur so erfährst du, ob bereits ein „Embargo“ vorliegt oder ob die Wohnung als „Afectación a Vivienda Familiar“ registriert ist – was einen Verkauf oder eine Belastung ohne die Unterschrift deiner Frau unmöglich machen würde. Erst wenn du diesen Status Quo kennst, hast du eine solide Basis für dein weiteres Vorgehen.

Du musst für die weiteren Schritte übrigens nicht persönlich nach Kolumbien fliegen. Du kannst einer Vertrauensperson vor Ort einen „Poder Especial“ über ein kolumbianisches Konsulat in Deutschland (z. B. in Frankfurt oder Berlin) ausstellen. Diese Vollmacht wird direkt im System der Notare in Kolumbien hinterlegt und ist dort sofort gültig. Mit so einem Poder kann dein Bevollmächtigter in deinem Namen rechtssicher handeln: Er kann die Schlösser tauschen lassen, die Administration der Wohnanlage offiziell informieren oder sogar einen Mietvertrag unterzeichnen. Ein Mietvertrag, den dein Bevollmächtigter für dich abschließt, ist ein gutes Werkzeug, um gegenüber der Hausverwaltung (Administration) zu argumentieren. Sobald die Wohnung offiziell vermietet ist, kannst du (bzw. dein Mieter) der Schwiegermutter den Zutritt zur Anlage untersagen lassen. Wer die Schlösser getauscht hat und die Hausverwaltung auf seiner Seite weiß, hat erst einmal die faktische Kontrolle über die Immobilie zurückgewonnen.

Obwohl ich persönlich den Verkauf wie in meinem ersten Beitrag geschrieben vorziehen würde. Die Wohnung ist ja dann nicht weg, sie hat nur einen anderen Besitzer.

Ich wünsche dir viel Glück.
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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

Hallo Eisbar,

Ich hatte auch schon die Idee mit der Poder Especial und vielen lieben Dank für die Hinweise dazu.

Habe mir das mal angeschaut, aber mit dem Termin im Konsulat ist ja ein schlechter Scherz. Ich denke mal der Service wäre unter folgendem fallen
1 = FIRMA-RECONOCIMIENTO DE FIRMA EN DOCUMENTO PRIVADO

und in Berlin ist der einzige Termin im Juli und in Frankfurt Ende März, dann wieder ende April, es sei denn die schalten von Monat zu Monat frei.
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Holger78
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Beitrag von Holger78 »

@Vertigo75
Ich hatte kürzlich mit dem Konsulat in FFM telefoniert. Dort sagten sie mir, dass sie Termine auch ggf. noch am selben Tag haben, da sie die Absagen für diesen Tag erst am Morgen austragen. Vielleicht ist das eine Option für Dich um an einen früheren Termin zu kommen.
Ich habe einen Termin für Ende März und einen für Anfang August ausgemacht/gebucht.
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Beitrag von Tenere-wue »

Für eine Terminvereinbarung im Konsulat in FFM bitte jeden Tag online schauen. In der Regel bekommt man Wöchentlich, auch tägliche kurzfristige Termine. Selbst ohne Termin hingehen hat bei mir schon geklappt. Ich war im Januar und Februar öfters wegen meinem geplanten Visum da.
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Beitrag von vertigo75 »

Also ich habe mir jetzt die Certificado de Tradición y Libertad anschauen lassen und diese scheint sauber zu sein. Ich bin alleiniger Eigentümer und es gibt hierzu keine rechtliche Belastung hier drauf, das hat mir nochmal ein Anwalt bestätigt.

In Bezug auf den Schlössertausch favorisiere ich nun eine andere Lösung. Derselbe Anwalt (Vertrauensperson) wird gemeinsam mit dem Schlosser das Schloss tauschen lassen. Laut seiner Aussage brauchen wir hier keine Poder Especial. Wir haben nun den Administrator kontaktiert, ich habe diesem als alleinigen Eigentümer angesprochen, die Tradicion zugeschickt zuzüglich meinem Reisepass zwecks meiner Identifizierung) und ihn darum gebeten sicherzustellen, dass anwalt (hier habe ich auch seine Cedula de Extranjeria, da deutscher) plus Schosser zu einem noch zu vereinbarenden Datum den Zugang zum Edifico erhalten. Ich warte nun auf die Antwort.

Vom Anwalt kam auch der Vorschlag, dass wir dann auch einen Makler zwecks Vermietung ansprechen könnten, aber ich habe nun keine Lust mir dann vielleicht auch hier ein Problem zu holen, weil man sich dann denn falschen Mieter in die Wohnung holt und ich denke schon das ich nach der Scheidung die Wohnung dann verkaufen werde...
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bastians
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Beitrag von bastians »

Du schreibst: [...]das ich nach der Scheidung die Wohnung dann verkaufen werde...

Dir ist aber schon klar, dass die Wertsteigerung der Wohnung (egal ob verkauft oder nicht), in die Berechnung des Zuggewinnausgleichs einfließt?

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Beitrag von vertigo75 »

warum sollte das in den Zugewinn reingehen, wenn ich es nicht verkaufe?

Nö, ist mir nicht klar. Ich bezweifle auch, dass es hier eine Wersteigerung zum Zeitpunkt der Ehe seit 2022 gab.

Wie sollte man das auch berechnen? Ich habe die damals zum deutlich schlechtern Kurs gekauft, als es heute der Fall wäre...
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@vertigo75

Es freut mich sehr zu hören, dass du einen hilfsbereiten Rechtsbeistand (Abogado) an deiner Seite hast. Das gibt dir hoffentlich ein Stück Sicherheit zurück. Bevor du jedoch den Austausch der Schlösser final durchziehst, wäre es vielleicht ratsam, dir von deinem Anwalt noch ein paar spezifische Fragen beantworten zu lassen – einfach, damit du später wirklich ruhig schlafen kannst und keine bösen Überraschungen erlebst:
  1. Wie verhält es sich mit dem Wertzuwachs (valorización) der Immobilie, der während eurer Ehe entstanden ist? Auch wenn der Titel dir allein gehört, fällt die Wertsteigerung oft in die Gütergemeinschaft (sociedad conyugal).
  2. Da du die Wohnung zeitweise vermietet hattest, könnte deine Frau rechtlich gesehen einen Anspruch auf die Hälfte dieser Mieteinnahmen geltend machen, die während der Ehejahre geflossen sind?
  3. Da ihr ein gemeinsames Kind habt besteht das Risiko, dass sie ein Nutzungsrecht (afectación a vivienda familiar) beansprucht, völlig ungeachtet dessen, wer im Grundbuch steht. Besonders wenn die Kinder dort gemeldet waren oder gelebt haben, sind kolumbianische Gerichte sehr schnell dabei, den Wohnraum dem Kindeswohl unterzuordnen.
  4. Und zu guter Letzt: Wie schätzt er das Risiko ein, falls sie versucht, die aktuellen Streitpunkte aus Deutschland auf die kolumbianische Gerichtsbarkeit zu übertragen, um z. B. einen Embargo (eine Sperre) auf die Wohnung als Unterhaltssicherung zu erwirken?
Lass dir diese Punkte einmal kurz klären, damit du deine Entscheidung auf einem absolut wasserdichten Fundament triffst. Viel Erfolg bei der Aktion!
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Beitrag von vertigo75 »

Hallo Eisbär,

Vielen Dank für die Punkte.

Punkt 1: Sie hat ja auch ne Wohnung, DAs würde ja dann auch für ihre Wohnung gelte. Rechnet sich wahrscheinlich auf.
Punkt 2 erledigt sich, da sie die Mieterlöse immer in ihre eigene Tasche gesteckt hat. Könnte höchstens ich hier die Tasche aufmachen:-)
Punkt 3: Die Kinder haben nie in dieser Wohnung gelebt.

Aber werde ich gerne einmal weitergeben.:-)
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bastians
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Beitrag von bastians »

@vertigo75
Ich rate Dir dringend einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit Familienrecht auskennt. Eine Anfangsberatung kostet vielleicht 150-200€, dürfte aber schmerzhafte spätere Erkenntnisse vermeiden helfen.

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Beitrag von vertigo75 »

Ich habe bereits tausende Euro ausgegeben für einen Familienrechtler ausgegeben, da ist die Zugewinngemeinschaft das klingste übel...

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