@Axko, nein, du hast dich klar und verständlich ausgedrückt. Vielleicht habe ich mich selbst nicht verständlich oder unvollständig ausgedrückt. Ich gehe auf deine Frage ein und versuche, die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zwischen Petro und Espriella in der komplexen Frage der Loyalität im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Zweit- oder Drittstaatsangehörigkeiten – wie im Fall von Espriella – etwas präziser zu beleuchten.
Ich denke, alle sind sich einig, dass ein Präsident, wie jede andere Person auch, seinem Land gegenüber illoyal sein kann, ohne einen weiteren Pass besitzen zu müssen.
Ebenso muss die Tatsache, zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten zu besitzen, nicht zwangsläufig a priori die Loyalität gegenüber dem einen oder anderen Land im weiteren Sinne in Frage stellen.
Nun, Petro besitzt – neben dem kolumbianischen Pass – auch den italienischen. Die italienische Staatsangehörigkeit besitzt er aufgrund der Abstammung (iure sanguinis); die Staatsbürgerschaft durch Abstammung gilt als bereits bestehendes Recht (das von den italienischen Behörden lediglich geprüft wird). Da man aufgrund der Blutsverwandtschaft von Geburt an als italienischer Staatsbürger gilt, ist in diesem Anerkennungsprozess kein Willensakt und keine Treueerklärung erforderlich. Geschweige denn eine Erklärung, auf die Loyalität gegenüber Drittstaaten (in unserem Fall Kolumbien) zu verzichten.
Auch die in der italienischen Verfassung verankerte allgemeine Treuepflicht, die besagt, dass „alle Bürger die Pflicht haben, der Republik treu zu sein und ihre Verfassung und Gesetze zu beachten haben“, wird einheitlich nicht so ausgelegt, dass sie diesbezüglich einschränkend wäre.(Vor Jahren hatte der Schweizer Bundesrat Ignazio Cassis - damals noch im Besitz der doppelten italienisch-schweizerischen Staatsbürgerschaft - dennoch auf seine italienische Staatsbürgerschaft verzichtet, allerdings aus parteipolitischen und opportunistischen Gründen, um seine Wählbarkeit in rechten Kreisen zu verbessern. Eine Handlung, für die er letztlich mehr Kritik und Spott als Verständnis erntete).
Das Gleiche wie bei Petro gilt natürlich auch für de la Espriella, der ebenfalls aufgrund derselben Abstammungsanerkennung im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft ist.
Der italienische Reisepass stellt weder für Petro noch für de la Espriella einen Grund für einen Interessenkonflikt oder eine Anfechtung im Zusammenhang mit einem Präsidentenamt in Kolumbien.
Bis zum letzten Jahr war es besonders einfach, einen italienischen Reisepass aufgrund der Abstammung zu erhalten, und die Kriterien waren sehr großzügig. Vor Inkrafttreten der Reform von 2025 basierte die Staatsangehörigkeit iure sanguinis auf dem Prinzip der unbegrenzten Abstammung. Es gab keine Begrenzung hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades. Ein Antragsteller konnte die Anerkennung der Staatsangehörigkeit erlangen, indem er eine ununterbrochene Abstammungslinie nachwies, die bis zu einem Ururgroßvater, Ururgroßvater oder sogar noch weiter zurückreichenden Vorfahren zurückführte.
Die einzige grundlegende Voraussetzung war, dass der italienische Vorfahr nach dem 17. März 1861 (Datum der Ausrufung des Königreichs Italien) noch am Leben war und dass es keine Unterbrechungen in der Übertragungskette gegeben hatte (wie Einbürgerungen oder Verzichtserklärungen auf die italienische Staatsangehörigkeit vor der Geburt des nächsten Kindes).
Diese äußerst großzügige Regelung ermöglichte es Millionen von Menschen weltweit, darunter vielen Italo-Südamerikanern, auf der Grundlage familiärer Bindungen, die über ein Jahrhundert zurückreichten, mit äußerster Leichtigkeit den italienischen Reisepass zu beantragen, auch ohne jemals selbst eine effektive Bindung zu Italien gehabt zu haben.
Die neue Regelung, die mit der Reform von 2025 in Kraft getreten ist, hat dem nun einen Riegel geschoben und ist nun wesentlich restriktiver.
Ganz anders verhält es sich – wie ich vielleicht nicht deutlich genug dargelegt habe – mit dem Erwerb der US-Staatsbürgerschaft durch de la Espriella. Warum, und worin besteht der wesentliche Unterschied? Was ist der entscheidende Punkt, der eine Unvereinbarkeit mit dem Amt des Präsidenten Kolumbiens oder eines anderen Landes darstellt?
Im Gegensatz zur italienischen Staatsangehörigkeit hat de la Espriella die US-Staatsangehörigkeit erst kürzlich (2023) durch Einbürgerung erworben.
Zwischen Anerkennung und Einbürgerung besteht ein wesentlicher Unterschied.
Die Unterscheidung liegt in der rechtlichen Natur der beiden Verfahren. Die Einbürgerung ist ein konzessorischer Akt: Ein Staat „gewährt“ einem Ausländer, der dies beantragt und nachweist, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (wie Aufenthaltsdauer, Ehe mit einem Staatsangehörigen usw.), die Staatsbürgerschaft. In diesem Fall ist die Ablegung eines Treueeids vor der zuständigen Behörde ein unverzichtbarer Akt, und der Eid selbst ist wiederum eine der unverzichtbaren Voraussetzungen.
Der Treueeid hat eine doppelte Bedeutung: Er ist in erster Linie eine ethisch-moralische Verpflichtung, die durch rechtliche Relevanz gestärkt wird, doch seine praktische Bedeutung und Wirksamkeit variieren erheblich in Zusammenhang mit offiziellen Ämtern oder politischen Funktionen.
Wie in den vorherigen Beiträgen erläutert, muss der Antragsteller den „Oath of Allegiance“ (Treueeid) ablegen. Und genau hier, das möchte ich betonen, liegt die Unvereinbarkeit und der Widerspruch zum Amt, zur Verpflichtung und zum Eid für das kolumbianische Präsidentenamt, da dieser Eid gegenüber den USA weit über einen Treueeid hinausgeht und sich auf eine ausdrückliche Erklärung des Verzichts auf jegliche Treue und Loyalität gegenüber ausländischen Herrschern, Staaten oder Regierungen erstreckt.
Hier nochmals die Passage:
"I hereby declare, on oath, that I absolutely and entirely renounce and abjure all allegiance and fidelity to any foreign prince, potentate, state, or sovereignty, of whom or which I have heretofore been a subject or citizen..."
Dieser Akt verpflichtet den neuen Staatsbürger, in diesem Fall de la Espriella, formell auf jegliche Treue gegenüber früheren ausländischen Herrschern, Staaten oder Regierungen zu verzichten, also auch gegenüber Kolumbien.
Ich denke, dieser Widerspruch bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Unter diesen Umständen müsste der kolumbianische Staat die Kandidatur eigentlich formell für unvereinbar erklären.
Es handelt sich schließlich um einen Treuebruch, den er zum Nachteil Kolumbiens begangen hat.
Natürlich kann man das herunterspielen, aber das würde bedeuten, zu erklären, dass der Eid eines Präsidentschaftskandidaten keinerlei Wert hat.
Was die angeblichen Immobilien von Petro in Italien betrifft: De la Espriella besitzt tatsächlich Luxusimmobilien in der Toskana, das se ihm auch gegönnt. Unter anderem ein Weingut. Gustavo Petro besitzt, soweit ich weiss, keine Immobilien in Italien. Zwar kursierten bereits vor Jahren verschiedene Gerüchte und politische Vorwürfe bezüglich eines möglichen Luxuswohnsitzes, allerdings nicht in der Toskana, sondern in Kalabrien (wo er familiäre Verbindungen zu haben scheint), die jedoch nie bewiesen und von Petro offiziell dementiert wurden.
Die Vorwürfe wurden kürzlich von politischen Vertretern der Opposition erneut vorgebracht, sind aber, soweit ich weiss, nach wie vor unbelegte Gerüchte.