Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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Compadre
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von Compadre »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Es freut mich wirklich, das dieses für einen Ausländer in Kolumbien so wichtige Thema wieder auferlebt.
Meine Situation ist folgende: Vor vielen Jahren habe ich das Visum RESIDENTE in einem heute alten grünen Reisepass eingestempelt bekommen. Als es Anfang 2013 hieß, das neue Ausweise beantragt werden müssen, habe ich entsprechende Formulare ausgefüllt, Einzahlung bei der vorgegebenen Bank vorgenommen und bei Migración einen neuen Ausweis beantragt und erhalten. Dieser ist 5 Jahre gültig, bis Anfang 2018. Grundlage für diesen Ausweis ist mein RESIDENT Visum welches sich nach wie vor in einem alten grünen Reisepass befindet. Bei der Beantragung des neuen Ausweises machte mich ein Angestellter bei Migración darauf aufmerksam, das ich der Bequemlichkeit halber doch das Visum in meinen neuen Reisepass übertragen lassen könnte (Traspaso). Dies sei nicht unbedingt erforderlich! So habe ich mich verhalten. Das Visum befindet sich nach wie vor im alten Pass. Bei Migración bestätigte man mir, das es so ok sei.
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Wanderer
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Beitrag von Wanderer »

Gast schreibt, das das Traspaso des Visums von der Deutschen Botschaft vorgenommen wird. Das kann ich mir nicht vorstellen, da es sich um ein Visum des Landes Kolumbien handelt. Sehe ich das falsch?

Gast

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Beitrag von Gast »

Habe soeben bei der Deutschen Botschaft und der Migración Colombia angerufen, um die Sache zu klären.

Es stimmt leider, dass die neue 5-Jahres-Regelung auch für die Inhaber der unbefristeten Residenten-Visa gilt.

Bis zum 24. Juni 2015 muss jeder Residente bei Migración Colombia eine neue cédula de extranjería beantragen. Dies steht so explizit im Dekret 834 von 2013, wie von mir weiter oben im Thread schon erläutert.

Die Migración Colombia sagte mir, dass Voraussetzung für die Ausstellung einer neuen cédula die Ausstellung eines neuen Visums ist. Kurz gesagt: Ohne neues Visum gibt es keine neue cédula.

Das neue Visum wird dann im Einklang mit dem Dekret 834 von 2013 nur für 5 Jahre erteilt.

Der unbefristete Residenten-Status ist damit futsch.

@CaliChamp, Compadre und Wanderer:

Die Deutsche Botschaft hat mir Folgendes bestätigt.

1) Ein Visum ist passgebunden. Daher ist es nur gültig, wenn es in einen gültigen Reisepass eingeklebt ist.

Dies ("Visa estampada en pasaporte vigente")schreibt so auch explizit die Migración Colombia.

Von daher verwundert es mich etwas, dass die Migración im Falle von Compadre scheinbar ein Visum in einem abgelaufenen Reisepass akzeptiert hat. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

2) Läuft der deutsche Reisepass vor dem Verfallsdatum des Visums ab, so muss es in den neuen Reisepass übertragen werden. Für die Übertragung ist das kolumbianische Außenministerium (Cancillería) zuständig, nicht die Deutsche Botschaft, wie von CaliChamp und Wanderer richtig bemerkt.
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Compadre
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Beitrag von Compadre »

Nein du hast nichts falsch verstanden.
Jetzt wüsste ich gerne wo ich lesen kann, das das alte Visum, unabhängig vom Pass nicht mehr gültig ist. Über die Cédula wird im Dekret gesprochen über das Visum nicht. Wenn es stimmt, was du geschrieben hast: "Wie sich aus der Liste ergibt, wird im Rahmen der Neuausstellung der Cédula de Extranjería nicht überprüft, ob die Voraussetzungen, die zur Gewährung des unbefristeten Residenten-Visums geführt haben, noch gegeben sind.", bräuchte ich mir bei Ablauf der Cédula im Jahr 2018 keine Gedanken um den Statuts meines Visums zu machen.

Gast

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Beitrag von Gast »

Hallo Compadre,

Das Dekret 834 von 2013 (und damit auch die 5-Jahres-Regelung für Residenten) ist am 24. Juni 2013 in Kraft getreten.

Ich gehe davon aus, dass Deine aktuelle cédula vor diesem Datum erstellt wurde. (Du sagtest Anfang 2013.)

Dass die Migración keine Übertragung Deines Visums aus dem alten Pass in Deinen gültigen Reisepass verlangt hat, wundert mich zwar etwas, ist aber egal, weil die es ja so zu akzeptieren scheinen (zumindest in Deinem Fall).

Jetzt die schlechte Nachricht: So wie sich mir die Lage darstellt, musst Du bis 24. Juni 2015 sowohl ein neues RE-Visum als auch eine neue cédula beantragt haben.

So wie es mir heute telefonisch von der Migración erklärt wurde (und die Deutsche Botschaft hat mir dies auch bestätigt) - ist die Neuausstellung der cédula für Residenten daran geknüpft, dass vorher ein neues Visum erteilt wurde.

Anders ausgedrückt: Es werden scheinbar ab sofort keine Residenten-Cédulas mehr ausgestellt, ohne dass unmittelbar zuvor auch das Visum erneuert wurde.

Es ist zwar richtig, dass die Migración die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung des Visums bei der Beantragung der cédula nicht prüft, weil dies ein rein formelles Verfahren ist.

Ob das Visum erneuert wurde, wird die Migración nach ihrer heutigen Auskunft aber sehr wohl prüfen.

Dies ergibt sich im Übrigen aus dem Paragraphen von Art. 75 des Dekrets 834, der Folgendes besagt:

Para la solicitud de renovación de la cédula de extranjería ante la Unidad Administrativa Especial Migración Colombia el extranjero deberá tener estampada la visa en el pasaporte vigente de conformidad con lo establecido en el presente decreto.

Darin ist ein Verweis zu sehen auf Art. 8 des Dekrets 834 über das Residenten-Visum, inklusive dessen 5-jähriger Gültigkeit.

Die Vorschrift ist etwas versteckt, aber die Migración scheint diese knallhart anzuwenden.

Wenn Du jetzt einfach gar nichts machst und bis 2018 wartest, wird die Migración Deinen Aufenthalt ab 24. Juni 2015 sehr wahrscheinlich als irregulär einstufen (mit Konsequenz Bußgeld etc).
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Richtig Bananenrepublik! Eine Behörde stellt einen Ausweis aus und von heute auf morgen kommt ein Dekret daher das diesen ungültig macht. Bei mir ist es so, das mein Visum länger gültig ist als mein Pass. Bananenrepublik!
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CaliChamp
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Beitrag von CaliChamp »

@donchrsml

Danke, das macht es etwas klarer. So etwas ähnliches habe ich nur mit dem US-Visum meiiner Frau erlebt, wo der Pass vor dem Visum abgelaufen ist. Da nimmt man eben beide Pässe mit und allles ist ok.

@Ernesto

Vergiss die Mangos und Papayas nicht.... wenn Deutschland bzw. Europa sowas auch machen würde, hätten die hier von einem Tag auf den anderen Tausende an Landsleuten vor der Tür.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@CaliChamp
besser COCO :wac:

Gut, durch die neuen Beiträge angeregt ist mir auf der Seite von Migración Colombia unter CÉDULA DE EXTRANJERÍA der Absatz 92 aufgefallen. Hier steht:
 ¿Qué vigencia tiene una Cédula de Extranjería?
La Vigencia de la Cédula de Extranjería será por un término igual al de la vigencia de la Visa del titular o beneficiario.
La Cédula de Extranjería expedida a quienes se les haya otorgado visa con término indefinido con anterioridad a la entrada en vigencia del Decreto 0834 del 24 de abril de 2013, deberá ser solicitada y expedida cada cinco (5) años.  
Der Ausweis wird dem Inhaber eines zeitmässig uneingeschränkt gültigem Visums welches vor dem Inkrafttreten des Dekret 0834 vom 24 April 2013 ausgestellt wurde jeweils mit 5 Jahren Gültigkeit ausgestellt.

Quelle: http://www.migracioncolombia.gov.co/ind ... xtranjeria

Laut dieser Aussage ist das Residentvisum, ausgestellt vor Inkrafttreten des Dekrets weiterhin gültig.

Absatz 94 sagt:
 Visa estampada en pasaporte vigente.  
Eingestempeltes Visum in gültigem Pass.

Hier handeln die Mitarbeiter von Migración Colombia anscheinend nach Ermessen.
Gast » 09 Jan 2015, 00:12 hat geschrieben:[...] de conformidad con lo establecido en el presente decreto [...]
Darin ist ein Verweis zu sehen auf Art. 8 des Dekrets 834 über das Residenten-Visum, inklusive dessen 5-jähriger Gültigkeit.
Das wüsste ich dann doch gerne etwas genauer!
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Keiner mehr da?

Gast

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Beitrag von Gast »

@ Ernesto,

Gebe Dir Recht, dass die Regelung im Dekret 834 nicht völlig eindeutig ist.

Zudem scheint nach dem von Dir verlinkten Hinweis auf der Homepage der Migración das visa de residente indefinida tatsächlich weiterzugelten.

Allerdings hat mir am Telefon die Migración das Gegenteil erzählt. Die meinten, dass die Ausstellung einer neuen cédula de residente zwangsläufig die Erneuerung des Visums voraussetzt.

Die Passabteilung der Deutschen Botschaft in Bogotá hat mir bestätigt, dass sie Anweisung von der Cancillería bekommen hat, die deutschen Residenten zu informieren, dass Residentenvisa zu erneuern und anschließend eine neue cédula zu beantragen sind (bis spätestens 24. Juni 2015).

Die Pflicht der Visumserneuerung ist meines Erachtens auch vom Wortlaut des Dekrets 834 gedeckt.

Der Paragraph von Art. 75 sagt, dass die neue cédula nur dann ausgestellt wird, wenn ein Residentenvisum im gültigen Reisepass eingeklebt ist, im Einklang mit den Bestimmungen des Dekrets.

"Im Einklang mit den Bestimmungen des Dekrets" - darunter kann man verstehen, dass das Residentenvisum den Anforderungen an Residentenvisa im Dekret 834 entsprechen muss. Nach Art. 8 des Dekrets beträgt die Gültigkeit von Residentenvisa 5 Jahre.

Als letzte Möglichkeit könnte man versuchen, sich "dumm zu stellen", mit dem alten unbefristeten Visum bei der Migración vorbeischauen und sagen, man habe gehört, dass die cédula erneuert werden müsse.

Wenn die Migración dann eine neue cédula austellt, kann sie später - in Anbetracht der unklaren Rechtslage - kaum einen Vorwurf machen, man habe das Visum nicht erneuert.

Gehe aber davon aus, dass die Migración alle ihre Mitarbeiter angewiesen hat, keine cédulas mehr für alta visa auszustellen.

Würde diesen Weg sowieso nur Residenten empfehlen, die ernsthaft daran zweifeln, ob sie die Voraussetzungen für ein neues Residentenvisum noch erfüllen (was eher die Ausnahme sein wird).

Ansonsten würde ich mir den Stress nicht geben und - um spätere Komplikationen mit der Migración zu vermeiden - einfach ein neues RE-Visum beantragen,
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Deinen Beitrag habe ich zum Anlass genommen, um beim hiesigen Honorarkonsulat anzurufen. Die Angestellte nahm sich Zeit und gab mir im Gespräch zu verstehen, dass die Deutsche Botschaft nichts mit Kolumbianischen Visumangelegenheiten zu tun hat. Von dort wird niemand benachrichtigt. Ausserdem könnte man nur Kontakt mit Personen aufnehmen, die ihre Daten hinterlegt haben und das seien eher wenig. Dafür seien die kolumbianischen Behörden zuständig.
Du schreibst, dass die Regelung im Dekret 834 nicht völlig eindeutig ist. Das kann nicht der Sinn eines Dekretes sein. Damit der eine es nicht so und der andere so sieht, sollten alle Punkte klar geklärt sein. Was nicht angesprochen wird, gibt es nicht!
Du schreibst weiterhin, ansonsten würde ich mir den Stress nicht geben und - um spätere Komplikationen mit der Migración zu vermeiden [...], das ist doch nicht der Sinn der Sache. Es geht darum, dass aus einem lebenslang gültigem Visum ein Visum wird, das nur noch 5 Jahr gültig ist.

Gast

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Beitrag von Gast »

Danke für deinen Beitrag! Natürlich hat die Deutsche Botschaft in Bogotá nichts mit der Ausstellung kolumbianischer Visa zu tun. Das schließt aber nicht aus, dass die Botschaft im Sinne deutsch-kolumbianischer Kooperation über wesentliche Neuigkeiten und Änderungen vom kolumbianischen Außenministerium informiert wird.

Im Falle des Residentenvisums war dies der Fall. Jedenfalls hat mir dies die Deutsche Botschaft so mitgeteilt.

Das muss auch nicht heißen, dass die Deutsche Botschaft aktiv an die deutschen Residenten in Kolumbien herantritt und ihnen die Änderungen mitteilt. Das kann sie auch vielfach gar nicht, weil sie deren Adressen nicht kennt. Wenn allerdings ein Resident von sich aus bei der Botschaft anruft und fragt, wird sie ihm schon über ihren Kenntnisstand Auskunft geben, alledings unter dem Hinweis, dass die kolumbianischen Behörden für die Ausstellung kolumbianischer Visa zuständig sind und allein diese entscheiden.

In Bezug auf die Eindeutigkeit von Rechtsnormen stimme ich Dir zu, dass an sich alle Punkte klar geregelt sein sollten. Leider sieht die Praxis anders aus. Ich schreibe derzeit eine Doktorarbeit zum Thema "Transparenz in der staatlichen Auftragsvergabe in Kolumbien, Deutschland und der EU" und kann daher ein Lied davon singen. In Kolumbien sind teilweise Normen in Kraft, die zwar parallel gültig sind, sich aber diametral widersprechen. Abgeordnete und Regierungsvertreter haben vielfach andere Interessen als sich um die Feinheiten von Normen und Gesetzen zu kümmern.

Übrigens, um der Diskussion etwas die Dramatik zu nehmen: Art. 8 des Dekrets 834 sagt, dass ein 5-jähriges RE-Visum ausgestellt wird

cuando el extranjero mayor de edad haya sido beneficiario de visa RE por lo menos durante un término de cinco (5) años continuos e ininterrumpidos.

Solltest Du also seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines RE-Visums sein, kannst du jetzt problemlos wieder ein neues 5-jähriges RE-Visum beantragen.

Dasselbe gilt im Jahre 2020 (wenn sich die Rechtslage dann nicht wieder geändert hat).

Mit dieser Vorschrift wird das Vertrauen der Inhaber der alten unbefristeten RE-Visa geschützt.

Die Gruppe, die den "schwarzen Peter" gezogen hat, sind diejenigen, die seit weniger als 5 Jahren im Besitz eines RE-Visum sind.

Diese müssen sich auf einen anderen Tatbestand für die Erteilung eines neuen RE-Visums berufen, zum Beispiel Eigenschaft als Vater / Mutter eines Kindes mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit etc.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Was ich wieder nicht verstehe ist, dass angeblich die Botschaft im Sinne deutsch-kolumbianischer Kooperation über wesentliche Neuigkeiten und Änderungen vom kolumbianischen Außenministerium informiert wird. Warum kann man dies nicht auf den entsprechenden Webseiten der Kolumbianischen Behörden sowie der Deutschen Botschaft nachlesen? In diesem Fall geht es nicht nur um Deutsche, die Welt ist groß und andere Nationalitäten befinden sich in der gleichen Situation!
Ich kenne die Praxis der Rechtsnormen, obwohl ich kein Anwalt bin, habe ich mich mit einigen Sachen beschäftigt! Eine Rechtsnorm kann nur angewendet werden, wenn es sie auch gibt.
Bis heute ist es noch keinem gelungen ein Gesetz aufzuzeigen, das sagt, dass das Residentvisum, ausgestellt vor dem Dekret 834 an Gültigkeit verliert. Was wir bis jetzt haben, sind lediglich Spekulationen!
Auch leben in Kolumbien ältere Generationen, die keinen Zugang zum Internet haben. Was ist mit denen? Bei solch wichtigen Entscheidungen müsste, genau wie zu dem Zeitpunkt als die Kolumbianische Cédula erneuert werden musste, eine Aufklärungskampagne in der Presse, Radio und TV betrieben werden.

Gast

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Beitrag von Gast »

Gut, lassen wir mal die Deutsche Botschaft aus dem Spiel.

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass das Dekret 834 - wenn auch auf etwas missverständliche Weise - sehr wohl eine Pflicht statuiert, das RE-Visum zu erneuern. Weiter oben im Thread habe ich versucht zu erklären, warum ich das so sehe.

Ich habe heute eine im Migrationsrecht spezialisierte Kollegin gebeten, mir ein kurzes Gutachen zu dem Problem zu erstellen (auf völlig unvereingenommener Basis). Hier die Antwort meiner Kollegin:

1. El Decreto 834 de 2013 estableció que la visa de residente tiene una vigencia de 5 años.

2. Así mismo, dispuso que la cédula de extranjería debe renovarse cada 5 años (art. 34).

3. En el caso de los titulares de la visa de residente, tendrán plazo para renovar la cédula de extranjería hasta junio de 2015 (art. 75).

4. Para que se pueda renovar la cédula de extranjería, previamente el titular de la visa de residente indefinida debe solicitar su traspaso por una nueva visa de residente que cumpla con los requisitos del Decreto 834 de 2013 (5 años de vigencia).


Punkt 4 des Gutachtens bestätigt meine Meinung.

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Das unbefristete RE-Visum ist futsch.

Wer nicht bis 24. Juni 2015 ein 5-jähriges Visum beantragt (+neue cédula), wird früher oder später Stress mit der Migración bekommen.

Das würde ich nicht riskieren.

Denkbar wäre höchstens, eine acción de tutela (Verfassungsbeschwerde) gegen das Dekret 834 beim Verwaltungsgericht von Cundinamarca einzulegen, das in diesem Fall zuständig wäre.

Dazu müsste ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht des klagenden ausländischen Residenten verletzt sein.

Meiner Meinung nach untergräbt das Dekret 834 zwar die Rechtssicherheit, aber ein Grundrecht für Ausländer auf unbefristeten Aufenthalt in Kolumbien sieht die Verfassung nicht vor.

Stehe also den Erfolgsaussichten eines solchen Gerichtsverfahrens skeptisch gegenüber.

Du hast sicher Recht, dass viele Residenten die Änderung bezüglich der RE-Visa nicht mitbekommen haben. Allerdings wurde das Dekret 834 ordnungsgemäß im Amtsblatt veröffentlicht. Die Regierung ist nicht verpflichtet darüber hinaus Pressemeldungen herauszugeben oder gar Radiokampagnen zu starten.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

So kann man das Thema unheimlich in die Länge ziehen. Zu dem von dir erwähnten Punkt vier habe ich mich schon geäußert. Außerdem sollte es kein Problem sein, alle 10 Jahre (Laufzeit des Passes) eine Umschreibung des Visums vornehmen zulassen. Nach wie vor ist nicht geklärt ob eine Neuausstellung erforderlich ist! Belassen wir es im Moment, denn nun wandeln sich nur die Worte!

Gast

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Beitrag von Gast »

Ernesto, ich will nicht auf dem Thema herumreiten und mir geht es nicht um Rechthaberei, aber das Thema ist sehr wichtig für meine Mandanten und womöglich für Leute, die hier mitlesen.

Unter folgendem Link findest Du eine Entscheidung der Corte Suprema de Justicia vom 9. September 2014 (xxxxx xxxxx) vs. Ministerio de Relaciones Exteriores = STP 12341-2014).

--> 190.24.134.69/sentencias/Tutelas/2014/Penal/Dr.Eugenio%20Fern%C3%A1ndez%20Carlier/SENTENCIAS

Ein deutscher Staatsbürger hatte acción de tutela wegen des Verlustes des unbefristeten RE-Visums gegen das Dekret 834 eingelegt und in 2. Instanz bis vor die Corte Suprema de Justicia geklagt.

Die tutela hat er verloren.

Die Corte stützte sich zwar hauptsächlich auf formelle Gründe (ihrer Ansicht nach wäre nicht die acción de tutela, sondern die acción de nulidad die richtige Klageart gewesen).

Zwischen den Zeilen gibt die Corte aber zu erkennen, dass sie der Argumentation von Hr. xxxxxx sehr kritisch gegenübersteht.

Als "last resort" bliebe eine acción de nulidad por inconstitucionalidad vor dem Consejo de Estado.

Dies würde ich aber niemandem guten Gewissens empfehlen. Die Erfolgsaussichten sind meiner Meinung nach zu gering.



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