@Hamid
In der Theorie hast du vollkommen recht, das Merkblatt der Deutschen Botschaft nennt das Ehefähigkeitszeugnis als das maßgebliche Dokument. Das ist die rein rechtliche Sichtweise aus Deutschland.
Die Realität in den kolumbianischen Notariaten sieht jedoch anders aus. Da der Begriff „Ehefähigkeitszeugnis“ dort gänzlich unbekannt ist, suchen die Notare schlicht nach einem offiziellen Nachweis des aktuellen Familienstandes. Für ledige Personen erfüllt die erweiterte Meldebescheinigung, die den Stand „ledig“ ausweist genau diesen Zweck und wird in der Praxis flächendeckend akzeptiert. Wer geschieden ist, weist dies durch das apostillierte Scheidungsurteil nach.
Wie du richtig anmerkst, ist die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten die eigentliche Hürde. Ob ein Notar zusätzlich Zeugen oder eine eidesstattliche Erklärung akzeptiert, hängt vom Einzelfall ab, aber die Meldebescheinigung bleibt für den deutschen Partner der pragmatische „Standard“ vor Ort, auch wenn das Merkblatt der Botschaft den formelleren Weg über Berlin beschreibt.
Es gibt es viele Sachen, die irgendwo auf dem Papier stehen, in der Realität jedoch nicht angewandt werden.
Die Botschaft scheint ihre eigenen Richtlinien zu unterlaufen: Das Ehefähigkeitszeugnis wird zwar empfohlen, doch gleichzeitig wird eingestanden, dass Kolumbien dieses Dokument nicht herausgibt.
Genau hier liegt die Lösung: Da der kolumbianische Notar kein deutsches Ehefähigkeitszeugnis 'erwarten' kann, weil sein eigenes Rechtssystem es nicht kennt, ist er mit der apostillierten erweiterten Meldebescheinigung (die den Familienstand 'ledig' ausweist) vollkommen zufrieden. Das ist die Brücke zwischen der deutschen Theorie und der kolumbianischen Praxis.
Als ich noch bei einem Übersetzer in Medellín gearbeitet habe, hatte ich weitreichenden Einblick in die benötigten Unterlagen zu einer notariellen Eheschliessung. In Kolumbien ist für
ledige Personen eine Familienstandbescheinigung ausreichend. In Deutschland wird der Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister nachgewiesen. Diese erhält man im Bürgeramt.
Hier ⇨
eines von vielen Beispielen zu diesem Thema aus dem Forum. Und hier noch eins:
paul.wuertz hat geschrieben: 20. Dezember 2021, 00:26Davor habe ich in Deutschland meine Geburtsurkunde und erweiterte Meldebescheinigung (da steht drauf das ich aktuell ledig war) apostilieren und dann übersetzen lassen.