Durch einige Beiträge hier im Forum bin ich auf die Frage nach der Krankenversicherung (EPS) bei der Vergabe von Visen aufmerksam geworden.
Jeder, der einen Erstantrag stellt - wird damit nicht konfrontiert.
Läuft das Visum ab und es wird ein neues beantragt, sind für diesen Antrag generell die gleichen Unterlagen wie beim Erstantrag erforderlich.
Nach längeren Recherchen im Internet wurde ich auf einen Bericht aufmerksam, der sagt, dass es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters beim Ministerium liegt, weitere Unterlagen zu fordern.
Jeder, der einen Erstantrag stellt - wird damit nicht konfrontiert.
Läuft das Visum ab und es wird ein neues beantragt, sind für diesen Antrag generell die gleichen Unterlagen wie beim Erstantrag erforderlich.
Nach längeren Recherchen im Internet wurde ich auf einen Bericht aufmerksam, der sagt, dass es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters beim Ministerium liegt, weitere Unterlagen zu fordern.