Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Liebes Forum, ich möchte das Rentnervisum für Kolumbien beantragen. Dann möchte ich eine internationale Krankenversicherung abschließen, damit ich auch in Deutschland und anderen Ländern versichert bin. Gibt es da überhaupt noch Gründe für eine zusätzliche kolumbianische Krankenversicherung, und wenn ja, müsste ich dann 12,5% der Rente dafür berappen? Ich nehme eh an, dass eine kolumbianische Krankenversicherung eh nicht sehr leistungsstark ist. Besten Dank für Infos und Erfahrungen.
Bei internationaler Krankenversicherung noch CO-EPS erforderlich? Mitversichert bei Partnerin?
Bei internationaler Krankenversicherung noch CO-EPS erforderlich? Mitversichert bei Partnerin?
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Du kannst nicht auswählen, die Eps ist ein muss, wenn Du Einkommen hast. Es ist eine Solidarversicherung 12.5 Prozent bis Maximaleinkommen von 3 Salatio Minimo.
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
@BBColonia
Im Dekret 806 aus dem Jahr 1998 heisst es im Kapitel III, Artikel 25: Die Mitgliedschaft im allgemeinen System der sozialen Sicherheit im Gesundheitswesen ist obligatorisch [...]. Sollte jeder für sich entscheiden, ob er sich daran hält oder nicht.
Bist du kerngesund, könnte die normale EPS ausreichen. Ansonsten empfiehlt es sich zusätzlich "Medicina prepagada" oder einen "Plan Complementario" abzuschliessen. Die Preise und Leistungen sind nicht überall gleich wie bei der Grundversicherung (EPS), sondern unterscheiden sich nach Eintrittsalter und der gewählten Versicherung. Hier könnte eventuell die erwähnte internationale Versicherung angewendet werden.
Ein Beispiel:
Im Dekret 806 aus dem Jahr 1998 heisst es im Kapitel III, Artikel 25: Die Mitgliedschaft im allgemeinen System der sozialen Sicherheit im Gesundheitswesen ist obligatorisch [...]. Sollte jeder für sich entscheiden, ob er sich daran hält oder nicht.
Bist du kerngesund, könnte die normale EPS ausreichen. Ansonsten empfiehlt es sich zusätzlich "Medicina prepagada" oder einen "Plan Complementario" abzuschliessen. Die Preise und Leistungen sind nicht überall gleich wie bei der Grundversicherung (EPS), sondern unterscheiden sich nach Eintrittsalter und der gewählten Versicherung. Hier könnte eventuell die erwähnte internationale Versicherung angewendet werden.
Ein Beispiel:
https://www.mapfre.com.co/seguros-salud/
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Nach den Informationen, die ich vor einigen Tagen von einem Anwalt erhalten habe:
Wie bereits erwähnt, sind die Beiträge der Rentner an die EPS obligatorisch. Diese variieren ab diesem Jahr von 4 % für Renten bis zum Gegenwert eines Mindestlohns, 10 % für Renten zwischen 1 und 2 Mindestlöhnen und 12 % für Renten über dem Gegenwert von 3 Mindestlöhnen.
Er betonte, dass es im Falle von Renten aus dem Ausland in der Verantwortung des Empfängers liegt, die korrekte Deklaration vorzunehmen. Er riet dringend davon ab, die Einkünfte nicht korrekt zu deklarieren, da diese mit den Daten der Steuerbehörden abgeglichen werden (automatischer Datenaustausch, zumindest in unserem Fall, in Bezug auf die Schweiz).
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind seit diesem Monat auch die Höchstgrenzen für Beträge, die den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen, deutlich erhöht worden, diese seien jedoch onehin bereits höher gewesen als ich gedacht hatte. Aber hier habe ich mich vielleicht verhört. Falls nicht, dann wäre unsere gesamte Rente von den 12% betroffen.
Wir als Ehepaar unterliegen beide der Einzelmitgliedschaft, da wir beide Renteneinkünfte haben. Die Aufnahme eines Ehegatten als Begünstigter in die Police des anderen ist nur möglich, wenn ersterer über keine Einkünfte verfügt und von dem anderen Ehegatten unterhaltspflichtig ist. Das Gleiche gilt, wenn ein Ehepartner eine Rente bezieht und der andere z. B. als Angestellter oder Selbständiger arbeitet.
Hier ein Link, der mir zugesandt wurde:
Wie bereits erwähnt, sind die Beiträge der Rentner an die EPS obligatorisch. Diese variieren ab diesem Jahr von 4 % für Renten bis zum Gegenwert eines Mindestlohns, 10 % für Renten zwischen 1 und 2 Mindestlöhnen und 12 % für Renten über dem Gegenwert von 3 Mindestlöhnen.
Er betonte, dass es im Falle von Renten aus dem Ausland in der Verantwortung des Empfängers liegt, die korrekte Deklaration vorzunehmen. Er riet dringend davon ab, die Einkünfte nicht korrekt zu deklarieren, da diese mit den Daten der Steuerbehörden abgeglichen werden (automatischer Datenaustausch, zumindest in unserem Fall, in Bezug auf die Schweiz).
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind seit diesem Monat auch die Höchstgrenzen für Beträge, die den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen, deutlich erhöht worden, diese seien jedoch onehin bereits höher gewesen als ich gedacht hatte. Aber hier habe ich mich vielleicht verhört. Falls nicht, dann wäre unsere gesamte Rente von den 12% betroffen.
Wir als Ehepaar unterliegen beide der Einzelmitgliedschaft, da wir beide Renteneinkünfte haben. Die Aufnahme eines Ehegatten als Begünstigter in die Police des anderen ist nur möglich, wenn ersterer über keine Einkünfte verfügt und von dem anderen Ehegatten unterhaltspflichtig ist. Das Gleiche gilt, wenn ein Ehepartner eine Rente bezieht und der andere z. B. als Angestellter oder Selbständiger arbeitet.
Hier ein Link, der mir zugesandt wurde:
https://www.gerencie.com/aportes-a-salud-de-los-pensionados.html
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Schön dass Dein Anwalt meine Aussagen bestätigt hat
Wo ich Probleme habe ist bei den genannten Prozentzahlen. Ich und meine Frau bezahlen zurzeit als Selbständigerwerbende aufgrund des Mindesgehalt s 125 T also 12,5 %.
Aber auch ohne Steuerabkommen geht es nicht ohne EPS. Spätestens bei der Visumsverlängerung wird er danach gefragt und ein Rentenvisum bedingt ja ein Einkommen von mindestens 3 SM.

Wo ich Probleme habe ist bei den genannten Prozentzahlen. Ich und meine Frau bezahlen zurzeit als Selbständigerwerbende aufgrund des Mindesgehalt s 125 T also 12,5 %.
Aber auch ohne Steuerabkommen geht es nicht ohne EPS. Spätestens bei der Visumsverlängerung wird er danach gefragt und ein Rentenvisum bedingt ja ein Einkommen von mindestens 3 SM.
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
@fusagasugeno
12,5 % sind richtig. Dieser Prozentsatz gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige. Bei Arbeitnehmern trägt der Lohnempfänger 4 % und der Arbeitgeber 8,5 %.
Der Anwalt wies mich auch darauf hin, dass Rentenabfindungen ebenfalls den 12 % unterliegen. Bisher war der Betrag, der einen entsprechenden SMMV von 25 überstieg, von der Abgabe befreit. Es sieht so aus, als ob diese Grenze auf 45 SMMV angehoben werden soll. (sozialversicherungspflichtige Mindest- und Höchstbeträge).
Eine gute Rente, auch wenn sie steuerfrei ist, kann daher für viele unerwartete Auswirkungen auf das monatliche Budget haben.
Wenn wir schon bei den Versicherungsbeiträgen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass je nach persönlicher Situation auch ein zusätzlicher Versicherungsschutz wie Haftpflicht und Rechtsschutz sinnvoll sein kann.
Ich kenne mehr als eine Person in Kolumbien, die in enorme finanzielle und rechtliche Schwierigkeiten geraten ist, die sie - wenn nicht vermeiden - so doch zumindest erheblich abmildern hätte können, wenn sie in diesem Sinne versichert gewesen wäre.
12,5 % sind richtig. Dieser Prozentsatz gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige. Bei Arbeitnehmern trägt der Lohnempfänger 4 % und der Arbeitgeber 8,5 %.
Der Anwalt wies mich auch darauf hin, dass Rentenabfindungen ebenfalls den 12 % unterliegen. Bisher war der Betrag, der einen entsprechenden SMMV von 25 überstieg, von der Abgabe befreit. Es sieht so aus, als ob diese Grenze auf 45 SMMV angehoben werden soll. (sozialversicherungspflichtige Mindest- und Höchstbeträge).
Eine gute Rente, auch wenn sie steuerfrei ist, kann daher für viele unerwartete Auswirkungen auf das monatliche Budget haben.
Wenn wir schon bei den Versicherungsbeiträgen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass je nach persönlicher Situation auch ein zusätzlicher Versicherungsschutz wie Haftpflicht und Rechtsschutz sinnvoll sein kann.
Ich kenne mehr als eine Person in Kolumbien, die in enorme finanzielle und rechtliche Schwierigkeiten geraten ist, die sie - wenn nicht vermeiden - so doch zumindest erheblich abmildern hätte können, wenn sie in diesem Sinne versichert gewesen wäre.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Tja, ist ja übel. Da ich auch die Möglichkeit haben möchte in Deutschland zum Arzt gehen zu können, außerdem möchte ich viel in südamerikanischen Ländern reisen, da brauche ich die internationale Krankenversicherung. Die ist schon ziemlich teuer. Und dann noch 12% der Rente für eine Krankenversicherung, die ich dann sowieso nicht brauche, übel.
Was bietet denn eine kolumbianische EPS? Ich nehme an, eine staatliche Grundversorgung, die keinem europäischen Standard entspricht. Wenn man eine gute ärztliche Versorgung will, muss man dann eh alles privat zahlen oder halt ne private Versicherung haben, oder?
Was bietet denn eine kolumbianische EPS? Ich nehme an, eine staatliche Grundversorgung, die keinem europäischen Standard entspricht. Wenn man eine gute ärztliche Versorgung will, muss man dann eh alles privat zahlen oder halt ne private Versicherung haben, oder?
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Es zwingt dich niemand, eine Versicherung abzuschliessen. Musst du allein für dich entscheiden.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Die EPS sind für die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten zuständig, wie z. B. für Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention. Allgemeine und spezialisierte medizinische Konsultationen. Krankenhausaufenthalt und Operation.
Bei den meisten Versicherungen enthält der von mir weiter oben erwähnte "Plan Complementario", der zusätzlich zur EPS erworben werden kann Versicherungsschutz im Ausland für eine gewisse Zeit.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

Die EPS sind für die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten zuständig, wie z. B. für Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention. Allgemeine und spezialisierte medizinische Konsultationen. Krankenhausaufenthalt und Operation.
- Acciones de promoción de la salud y prevención de la enfermedad relacionados, entre otros, con:
- Salud de la mujer.
- Salud para la infancia, con control de crecimiento y desarrollo.
- Planificación Familiar.
- Vacunación definida en el Plan Ampliado de Inmunizaciones (PAI). - Maternidad. Atención integral a las mujeres en embarazo, parto nacimiento y lactancia y a su bebé.
- Consulta. Medicina general y especializada, se incluye optometría y psicología.
- Diagnóstico. Laboratorio clínico, radiología, ecografías, medicina nuclear, resonancia electromagnética y escenografía.
- Medicamentos incluidos en el Plan de Beneficios en Salud (antiguo POS).
- Apoyo terapéutico. Terapia física, respiratoria, ocupacional y del lenguaje.
- Hospitalización.
- Tratamientos quirúrgicos, en servicios de baja, mediana y alta complejidad.
- Odontología, con excepción de ortodoncia y periodoncia.
- Atención de urgencias en todo el país.
Bei den meisten Versicherungen enthält der von mir weiter oben erwähnte "Plan Complementario", der zusätzlich zur EPS erworben werden kann Versicherungsschutz im Ausland für eine gewisse Zeit.
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ThemenstarterVerified - Kolumbienfan
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Hallo Ernesto, vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich werde mich mit "Medicina prepagada" oder einen "Plan Complementario" auseinandersetzten, mal schauen, ob das für meine Zwecke ausreicht. Neben einer mögl. Versicherung im Ausland hat man dadurch auch freie Arztwahl, was man sonst nicht hat.
Tja, im Prinzip bin ich (momentan) kerngesund von Kleinigkeiten abgesehen. Aber das kann sich ja schnell ändern. Im Prinzip geht es ja um die Absicherung für schwere Krankheitsfälle. Bei Krankheit kann ich ja jederzeit nach Deutschland zurück und ins dortige Gesundheitssystem. Ich sehe eher das Problem bei Unfällen (Stichwort Straßenverkehr). Aber ich habe bisher auch den Eindruck, dass in den Großstädten das Gesundheitssystem gut ist.
Tja, im Prinzip bin ich (momentan) kerngesund von Kleinigkeiten abgesehen. Aber das kann sich ja schnell ändern. Im Prinzip geht es ja um die Absicherung für schwere Krankheitsfälle. Bei Krankheit kann ich ja jederzeit nach Deutschland zurück und ins dortige Gesundheitssystem. Ich sehe eher das Problem bei Unfällen (Stichwort Straßenverkehr). Aber ich habe bisher auch den Eindruck, dass in den Großstädten das Gesundheitssystem gut ist.
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
In der Zwischenzeit hatte ich die Gelegenheit, mit dem befreundeten Anwalt meiner Frau zu sprechen, den ich in einem anderen Beitrag über die EPS-Beiträge erwähnt hatte. Leider auch dieses Mal in Eile, da er unterbrechen musste.
In einem anderen Beitrag hatte ich @fusagasugeno fälschlicherweise 12 % genannt (im Gegensatz zu den 12,5 %, die er erwähnt hatte)
Mit dieser Skala (zwischen 4% und 12%) bezog sich der Anwalt jedoch, wie ich in dem kurzen Gespräch per Messenger feststellen musste, auf die Beitragsordnung für kolumbianische Renten, genauer auf einen Rentenanspruch meiner Frau aus der Zeit, als sie noch in Kolumbien beschäftigt und vom Gesundheitsministerium angestellt war. Diese Vorsorge war jedoch vor vielen Jahren eingefroren worden (mit dem Zuzug in die Schweiz) und meine Frau würde, wenn überhaupt, eine Rente aus dieser Quelle in lächerlicher Höhe erhalten, die, wenn sie monatlich bezogen würde, von den Abgaben an die EPS befreit wäre.
Sie würde allenfalls ihren Anspruch in Form einer Einmalauszahlung umsetzen lassen, was dann allerdings einem Abzug unterliegen würde, eben im entsprechend anwendbaren Prozentsatz (Abzug der direkt an der Quelle von der Rentenkasse vorgenommen wird).
Für Renten ausländischer Herkunft (was ja uns Hier interessiert) korrigierte er mich und bestätigte den einheitlichen Satz von 12.5%, unabhängig von der Rentenhöhe (Renten unter dem Gleichwert eines Mindestlohns bleiben von der Beitragspflicht befreit und es ergibt sich die Möglichkeit, als Leistungsempfänger in die Versicherung des Ehepartners eingliedern zu lassen).
Soweit ich weiss, werden Renten aus dem Ausland anscheinend behandelt wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (was auch die Anwendung des festen Prozentsatzes von 12 % im Gegensatz zu der für inländische Renten geltenden Regel erklären würde).
Er erwähnte interessanterweise die Rechtmäßigkeit der Anwendung eines "Ingreso Base de Cotización" IBC als Referenzwert für die Berechnung der 12,5%.
Dieser Wert, wie er vage erwähnte, scheint für Auslandrenten rechtlich nicht klar und verbindlich geregelt zu sein, respektive wie er mente, nicht Abweichend gegenüber Einkünfte aus selbstständige Erwerbstätigkeit.
Anscheinend könne man somit 12,5 % dieses "Ingreso Base de Cotización" und nicht 12,5 % des tatsächlich erhaltenen Rentenbetrags geltend machen. Leider konnte ich nicht ins Detail gehen, da wir unterbrechen mussten. Aber wir haben einen Termin im Juli, ich bin gespannt, was er sagt. Danach werde ich hier berichten.
Ich habe versucht, im Internet nach Informationen zu suchen, wie er mir geraten hat, aber leider habe ich nicht viel gefunden. Einzig eine Website, die sich mit dieser Angelegenheit zu befassen scheint, und wenn ich es richtig interpretiere, wird dort dieser IBC-Wert in diesem Kontext mit 40% angesprochen.
In diesem Fall würde die tatsächliche Belastung durch die EPS-Versicherungsbeiträge nur 5 % der Rente betragen?!
IBC = 40% der Rente. Geschuldete Beiträge = 12,5% des IBC.
In einem anderen Beitrag hatte ich @fusagasugeno fälschlicherweise 12 % genannt (im Gegensatz zu den 12,5 %, die er erwähnt hatte)
Mit dieser Skala (zwischen 4% und 12%) bezog sich der Anwalt jedoch, wie ich in dem kurzen Gespräch per Messenger feststellen musste, auf die Beitragsordnung für kolumbianische Renten, genauer auf einen Rentenanspruch meiner Frau aus der Zeit, als sie noch in Kolumbien beschäftigt und vom Gesundheitsministerium angestellt war. Diese Vorsorge war jedoch vor vielen Jahren eingefroren worden (mit dem Zuzug in die Schweiz) und meine Frau würde, wenn überhaupt, eine Rente aus dieser Quelle in lächerlicher Höhe erhalten, die, wenn sie monatlich bezogen würde, von den Abgaben an die EPS befreit wäre.
Sie würde allenfalls ihren Anspruch in Form einer Einmalauszahlung umsetzen lassen, was dann allerdings einem Abzug unterliegen würde, eben im entsprechend anwendbaren Prozentsatz (Abzug der direkt an der Quelle von der Rentenkasse vorgenommen wird).
Für Renten ausländischer Herkunft (was ja uns Hier interessiert) korrigierte er mich und bestätigte den einheitlichen Satz von 12.5%, unabhängig von der Rentenhöhe (Renten unter dem Gleichwert eines Mindestlohns bleiben von der Beitragspflicht befreit und es ergibt sich die Möglichkeit, als Leistungsempfänger in die Versicherung des Ehepartners eingliedern zu lassen).
Soweit ich weiss, werden Renten aus dem Ausland anscheinend behandelt wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (was auch die Anwendung des festen Prozentsatzes von 12 % im Gegensatz zu der für inländische Renten geltenden Regel erklären würde).
Er erwähnte interessanterweise die Rechtmäßigkeit der Anwendung eines "Ingreso Base de Cotización" IBC als Referenzwert für die Berechnung der 12,5%.
Dieser Wert, wie er vage erwähnte, scheint für Auslandrenten rechtlich nicht klar und verbindlich geregelt zu sein, respektive wie er mente, nicht Abweichend gegenüber Einkünfte aus selbstständige Erwerbstätigkeit.
Anscheinend könne man somit 12,5 % dieses "Ingreso Base de Cotización" und nicht 12,5 % des tatsächlich erhaltenen Rentenbetrags geltend machen. Leider konnte ich nicht ins Detail gehen, da wir unterbrechen mussten. Aber wir haben einen Termin im Juli, ich bin gespannt, was er sagt. Danach werde ich hier berichten.
Ich habe versucht, im Internet nach Informationen zu suchen, wie er mir geraten hat, aber leider habe ich nicht viel gefunden. Einzig eine Website, die sich mit dieser Angelegenheit zu befassen scheint, und wenn ich es richtig interpretiere, wird dort dieser IBC-Wert in diesem Kontext mit 40% angesprochen.
https://expatgroup.co/extranjeros-en-colombia/como-aportar-a-la-seguridad-social-en-colombia-siendo-extranjero/
In diesem Fall würde die tatsächliche Belastung durch die EPS-Versicherungsbeiträge nur 5 % der Rente betragen?!

IBC = 40% der Rente. Geschuldete Beiträge = 12,5% des IBC.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Liebes Forum,
nachdem ich nun das Rentnervisum habe und Ende November, Anfang Dezember nach Kolumbien einreisen werden, stellt sich noch die Frage, bei welcher kolumbianischen Krankenkasse ich mich anmelde.
Gibts hier Empfehlungen dafür?
Außerdem was brauche ich dafür an Unterlagen? Natürlich die Cedula de Extranjeria (ein Mitarbeiter einer EPS hat mir gesagt, nur die Cedula de Extranjeria, aber nach meinen Erfahrungen in den letzten Monaten informiere ich mich besser doppelt und dreifach. Außerdem hat mir dieser Mitarbeiter auch gesagt, ich müsste noch in die kolumbianische Rentenkasse einzahlen, was definitiv falsch ist).
Die Frage ist, da der Mitgliedsbeitrag sich ja nach der Rentenhöhe berechnet, ob ich da (wieder) eine Auskunft über meine Rentenhöhe vorlegen muss.
Und natürlich ob ich sonst noch was brauche.
Vielen Dank
nachdem ich nun das Rentnervisum habe und Ende November, Anfang Dezember nach Kolumbien einreisen werden, stellt sich noch die Frage, bei welcher kolumbianischen Krankenkasse ich mich anmelde.
Gibts hier Empfehlungen dafür?
Außerdem was brauche ich dafür an Unterlagen? Natürlich die Cedula de Extranjeria (ein Mitarbeiter einer EPS hat mir gesagt, nur die Cedula de Extranjeria, aber nach meinen Erfahrungen in den letzten Monaten informiere ich mich besser doppelt und dreifach. Außerdem hat mir dieser Mitarbeiter auch gesagt, ich müsste noch in die kolumbianische Rentenkasse einzahlen, was definitiv falsch ist).
Die Frage ist, da der Mitgliedsbeitrag sich ja nach der Rentenhöhe berechnet, ob ich da (wieder) eine Auskunft über meine Rentenhöhe vorlegen muss.
Und natürlich ob ich sonst noch was brauche.
Vielen Dank
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
BBColonia
Im Forum wurde schon mehrfach darüber gesprochen, dass ein Ausländer nicht zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet ist. Kannst du unter anderem auch dem Link von Don Maximo entnehmen: "[...] extranjero, no está obligado a aportar a pensión [...].
Um einer EPS beizutreten, verlangt man im Allgemeinen von dir:
Bei der Auswahl der EPS ist es wichtig, sich für eine zu entscheiden, die an deinem zukünftigen Wohnort vollumfänglich vertreten ist.
Zu den bekanntesten zählen unter anderem: Sanitas, Sura, Salud Total etc.
Anmelden kannst du dich online:
Zu beachten ist, dass Rentner, die das Visum nach dem 21.10.2022 erhalten, nicht mehr in eine kolumbianische Krankenversicherung = EPS eintreten dürfen. In der Resolution Nr. 544 vom 22. Juli 2022 heisst es: [...] Está visa no le permitirá a su titular afiliarse al sistema de seguridad social colombiano [...], auf Deutsch: [...] Dieses Visum berechtigt seinen Inhaber nicht zum Beitritt ins kolumbianische Sozialversicherungssystem [...].
Im Forum wurde schon mehrfach darüber gesprochen, dass ein Ausländer nicht zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet ist. Kannst du unter anderem auch dem Link von Don Maximo entnehmen: "[...] extranjero, no está obligado a aportar a pensión [...].
Um einer EPS beizutreten, verlangt man im Allgemeinen von dir:
- ausgefülltes Beitrittsformular
- Ausländerausweis
- eine Gesundheitserklärung
- Leistungsbescheid
https://actualicese.com/afiliacion-a-la-eps-pasos-a-seguir-para-realizarla/
Bei der Auswahl der EPS ist es wichtig, sich für eine zu entscheiden, die an deinem zukünftigen Wohnort vollumfänglich vertreten ist.
Zu den bekanntesten zählen unter anderem: Sanitas, Sura, Salud Total etc.
Anmelden kannst du dich online:
https://www.miseguridadsocial.gov.co/
Zu beachten ist, dass Rentner, die das Visum nach dem 21.10.2022 erhalten, nicht mehr in eine kolumbianische Krankenversicherung = EPS eintreten dürfen. In der Resolution Nr. 544 vom 22. Juli 2022 heisst es: [...] Está visa no le permitirá a su titular afiliarse al sistema de seguridad social colombiano [...], auf Deutsch: [...] Dieses Visum berechtigt seinen Inhaber nicht zum Beitritt ins kolumbianische Sozialversicherungssystem [...].
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ThemenstarterVerified - Kolumbienfan
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Hallo Ernesto, vielen Dank für die ausführlichen Infos
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Welche EPS für Rentnervisum / Mitversichert bei Partnerin oder internationale Versicherung?
Hallo ins Forum.
Wenn man sich also dort nicht mehrversichern kann, wie sehen dann die Vorschriften aus, wenn man die Altersgrenze überschritten hat. ?
Wenn man sich also dort nicht mehrversichern kann, wie sehen dann die Vorschriften aus, wenn man die Altersgrenze überschritten hat. ?
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Verified - Kolumbien-Veteran
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@grismo
Nach den aktuellen Bestimmungen zum Erhalt eines Rentnervisums musst du unter anderem den Nachweis erbringen, dass du über eine Krankenversicherung verfügst, die dich in Kolumbien gegen alle Risiken im Falle von Unfall, Krankheit, Invalidität, Krankenhausaufenthalt, Tod und/oder Rückführung für die vorgesehene Dauer deines Aufenthalts absichert.
Von welcher Altersgrenze sprichst du?
Auslandskrankenversicherungen gibt es auch für Senioren, nur wird die bei den meisten Versicherern mit zunehmendem Alter teurer.
Die Hanse-Merkur schreibt bei den Bedingungen zum Reiseschutz für Senioren ... Für alle Reisen unter 365 Tagen gibt es keine Altershöchstgrenze und Reisen ab 365 Tagen können nur bis zu einem Alter von 75 Jahren gebucht werden.
Nach den aktuellen Bestimmungen zum Erhalt eines Rentnervisums musst du unter anderem den Nachweis erbringen, dass du über eine Krankenversicherung verfügst, die dich in Kolumbien gegen alle Risiken im Falle von Unfall, Krankheit, Invalidität, Krankenhausaufenthalt, Tod und/oder Rückführung für die vorgesehene Dauer deines Aufenthalts absichert.
Von welcher Altersgrenze sprichst du?
Auslandskrankenversicherungen gibt es auch für Senioren, nur wird die bei den meisten Versicherern mit zunehmendem Alter teurer.
Die Hanse-Merkur schreibt bei den Bedingungen zum Reiseschutz für Senioren ... Für alle Reisen unter 365 Tagen gibt es keine Altershöchstgrenze und Reisen ab 365 Tagen können nur bis zu einem Alter von 75 Jahren gebucht werden.