Rente im Ausland: Kürzungen für Rentner in Kolumbien wegen Steuerpflicht in Deutschland
Der Ruhezustand im Ausland:
Außerhalb der EU gelten Rentner bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb Deutschlands, zum Beispiel in Kolumbien als nur „beschränkt steuerpflichtig“. Das hat zur Folge, dass es weniger Rente gibt, weil der Freibetrag wegfällt.
Seit einiger Zeit lese ich fleißig bei euch mit, da ich mich mit dem Gedanken trage, nach Kolumbien zu ziehen.
Ich lebe schon seit längerer Zeit nicht mehr in Deutschland und bin in Deutschland auch nicht steuerpflichtig.
Demnächst erhalte ich meine Rente von der Deutschen Rentenversicherung und werde damit, wenn ich es richtig verstanden habe, trotz Wohnsitz in Kolumbien wieder in Deutschland steuerpflichtig.
Wer kann mir dazu Tipps aus erster Hand geben?
Soweit ich gelesen habe, informiert die Rentenversicherung automatisch das Finanzamt Neubrandenburg.
Was ich (noch) nicht weiß, wie geht es dann weiter?
Ich würde mich über Antworten freuen.
Es ist durchaus möglich, dass du als deutscher Staatsbürger, der viele Jahre im Ausland gelebt hat und nun erstmals eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erhältst, in Deutschland steuerpflichtig wirst. Ich würde in diesem Fall dazu raten, wenn du den Rentenbescheid in Händen hältst, eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die konkrete Situation zu klären.
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Bogota befindet sich ein Merkblatt: Renten aus Deutschland – Steuerrechtliche Fragen https://bogota.diplo.de/blob/2379668/118d3274dee722d47034f54867ee777a/merkblatt-zu-steuerrechtlichen-fragen-des-rentenbezugs-data.pdf
Leider kann ich nicht mit Tipps aus erster Hand dienen. Ich hoffe sehr, dass sich der eine oder andere früher oder später ausführlicher zu dem für deutsche Rentner in Kolumbien interessantem Thema melden wird.
Für uns deutsche Rentner, die in Kolumbien leben, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Dorthin habe ich zwei Formulare per E-Mail geschickt. Gott sei Dank ist es bei denen in Bezug Datenschutz nicht so kompliziert wie bei der wie die Deutsche Rentenversicherung.
1. Antwortschreiben zum Veranlagungsverfahren
Dort habe ich das Häkchen beim ersten Kästchen gesetzt, in dem es heißt: Hiermit stimme ich - bis auf Widerruf - der Veranlagung von Amts wegen als
beschränkt Steuerpflichtiger für die Kalenderjahre ab 2023 ohne Berücksichtigung weiterer steuerlicher Vergünstigungen zu (§ 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz -EStG-).
2. Einverständniserklärung zur E-Mail-Kommunikation
Ich stimme der Kommunikation per E-Mail zu. Diese umfasst den Informationsaustausch mit dem Finanzamt per E-Mail in meinen Steuerangelegenheiten. Das Finanzamt kann ebenfalls über die angeführte E-Mail-Adresse mit mir kommunizieren. Mir ist bekannt, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Das Risiko, dass dadurch meine steuerlichen Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden können, ist mir bewusst.