Rente im Ausland: Kürzungen für Rentner in Kolumbien wegen Steuerpflicht in Deutschland
Der Ruhezustand im Ausland:
Außerhalb der EU gelten Rentner bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb Deutschlands, zum Beispiel in Kolumbien als nur „beschränkt steuerpflichtig“. Das hat zur Folge, dass es weniger Rente gibt, weil der Freibetrag wegfällt.
Seit einiger Zeit lese ich fleißig bei euch mit, da ich mich mit dem Gedanken trage, nach Kolumbien zu ziehen.
Ich lebe schon seit längerer Zeit nicht mehr in Deutschland und bin in Deutschland auch nicht steuerpflichtig.
Demnächst erhalte ich meine Rente von der Deutschen Rentenversicherung und werde damit, wenn ich es richtig verstanden habe, trotz Wohnsitz in Kolumbien wieder in Deutschland steuerpflichtig.
Wer kann mir dazu Tipps aus erster Hand geben?
Soweit ich gelesen habe, informiert die Rentenversicherung automatisch das Finanzamt Neubrandenburg.
Was ich (noch) nicht weiß, wie geht es dann weiter?
Ich würde mich über Antworten freuen.
Es ist durchaus möglich, dass du als deutscher Staatsbürger, der viele Jahre im Ausland gelebt hat und nun erstmals eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erhältst, in Deutschland steuerpflichtig wirst. Ich würde in diesem Fall dazu raten, wenn du den Rentenbescheid in Händen hältst, eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die konkrete Situation zu klären.
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Bogota befindet sich ein Merkblatt: Renten aus Deutschland – Steuerrechtliche Fragen https://bogota.diplo.de/blob/2379668/118d3274dee722d47034f54867ee777a/merkblatt-zu-steuerrechtlichen-fragen-des-rentenbezugs-data.pdf
Leider kann ich nicht mit Tipps aus erster Hand dienen. Ich hoffe sehr, dass sich der eine oder andere früher oder später ausführlicher zu dem für deutsche Rentner in Kolumbien interessantem Thema melden wird.
Für uns deutsche Rentner, die in Kolumbien leben, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Dorthin habe ich zwei Formulare per E-Mail geschickt. Gott sei Dank ist es bei denen in Bezug Datenschutz nicht so kompliziert wie bei der Deutsche Rentenversicherung.
1. Antwortschreiben zum Veranlagungsverfahren
Dort habe ich das Häkchen beim ersten Kästchen gesetzt, in dem es heißt: Hiermit stimme ich - bis auf Widerruf - der Veranlagung von Amts wegen als
beschränkt Steuerpflichtiger für die Kalenderjahre ab 2023 ohne Berücksichtigung weiterer steuerlicher Vergünstigungen zu (§ 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz -EStG-).
2. Einverständniserklärung zur E-Mail-Kommunikation Ich stimme der Kommunikation per E-Mail zu. Diese umfasst den Informationsaustausch mit dem Finanzamt per E-Mail in meinen Steuerangelegenheiten. Das Finanzamt kann ebenfalls über die angeführte E-Mail-Adresse mit mir kommunizieren. Mir ist bekannt, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Das Risiko, dass dadurch meine steuerlichen Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden können, ist mir bewusst.
Hallo Benny,
Auch ich trage mich mit dem Gedanken meinen Ruhestand in Kolumbien zu verbringen. Ich bin kein Steuerberater oder Rentenexperte, habe mich aber mit dem Thema mal für eine Freundin befasst. Sie bekommt Witwenrente aus Deutschland und wie Du geschrieben hast ist das Finanzamt Neubrandenburg für die "Auslandsrentner" zuständig.
In diesem Zusammenhang ist der "Steuerstatus" schon wichtig. Wenn man "beschränkt steuerpflichtig" ist in DE, was normalerweise der Fall ist wenn man im Ausland lebt und Einkünfte in DE erzielt, fallen alle Steuervergünstigungen wie z.Bsp. Freibetrag, Ehegattensplitting, Werbekosten etc. weg. D.h. man bezahlt ab dem 1sten Euro Einkommenssteuer und zahlt damit mehr Steuern als ein "unbeschränkt" Steuerpflichtiger in Deutschland.
Man kann diesen Steuerstatus auf Antrag jedoch ändern, wenn man nachweisen kann, daß die Haupteinkünfte im Wohnland (hier Kolumbien) niedriger sind als der Freibetrag in DE. D.h. man muss nachweisen, daß die deutsche Rente die überwiegende Einkunftsquelle ist. Leider gibt es für den Freibetrag jedoch Ländergruppen, wo der Freibetrag an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird. (https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-02/III/inhalt.html) und dort ist Kolumbien nur dem 1/2 Freibetrag eingruppiert. Also "interpretiere" ich, dass Du bei Antrag auf "unbeschränkt steuerpflichtig" in DE nachweisen musst, dass Deine Einkünfte" in Kolumbien den 1/2 Freibetrag (z.Zeit: 11.604EUR) nicht übersteigen.
Damit wären wir bei der nächsten Herrausforderung: Wie willst Du Deine Einkünfte in Kolumbien gegenüber dem Finanzamt in Neubrandenburg nachweisen? I.d.R. benötigst Du dazu einen Einkommensteuerbescheid des DIAN aus Kolumbien. Dort müsstest Du dann die deutsche Rente als Einkünfte angeben und darauf Steuern in Kolumbien zahlen. Die aktuelle EkSt-Tabelle für 2024 findest Du hier: https://xperta.legis.co/visor/exprenta/exprenta_e6bdc63e4c48434980f88b22cb94d173.
Als Faustformel kannst Du davon ausgehen, dass Du als Privatperson auf alle Einkünfte über 12.000EUR (je nach Wechslekurs) Steuern zahlst mit einem Eingangssteuersatz von 19% der progressiv ansteigt. Das ist dann eine individuelle Rechenaufgabe ob es lohnt.
Falls jemand zu diesem interessanten Thema noch Tips hat, reihe ich mich in die Liste der interessierten Forenteilnehmer ein.
Heute habe ich meinen ersten Steuerbescheid für meine Rente aus Deutschland in Kolumbien erhalten.
Das Finanzamt Neubrandenburg hat mir den Bescheid 2023 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag als Kopie per E-Mail geschickt. Das Original wurde am 02.04. per Post abgeschickt. Da ich bis heute weder Post von der Rentenversicherung noch von der Deutschen Post erhalten habe, wird mich dieser Brief wohl auch nicht erreichen. Ich bin froh, dass mit dem Finanzamt die Korrespondenz per E-Mail kein Problem ist.
Jetzt will (muss) ich bezahlen. Bei Bancolombia sehe ich, dass man den Empfänger erst in eine Liste eintragen muss und auch nur einen Maximalbetrag von 250 US$ online überweisen kann. Um den Betrag zu erhöhen, muss man zur Filiale gehen und persönlich eine Erhöhung beantragen.
Wie bezahle ich meine Steuern aus Kolumbien? Gibt es eine andere Möglichkeit, das Geld sicher zu überweisen, ohne dass ich meine Bank einschalten muss?
Die gängigen Geldtransferunternehmen, WesternUnion, WorldRemit, Wise etc. pp. bieten doch alle auch die Möglichkeit auf ein Bankkonto zu transferieren. Auf die Art könntest Du ans FA überweisen. Ob man da irgendwie eine Referenz z.B. Steuernummer in die Überweisung einfügen kann, weiß ich aber auch nicht.
Man kann übrigens auch über das ELSTER-Portal seinen Steuerbescheid bekommen, wenn man darüber sein Erklärung abgibt.
Danke @Bastians. Western Union ist eine gute Idee, die haben hier eine Filiale. Ich werde da mal vorbeischauen.
Als deutscher Rentner im Ausland wird man vom Finanzamt bestraft, weil man keinen Freibetrag bekommt. Wenn ich in Deutschland leben würde, müsste ich mit meiner kleinen Rente keine Steuern zahlen und hätte sogar Anspruch auf Bürgergeld und andere staatliche Leistungen.
Ich will mich nicht beschweren, es gibt Menschen, denen es schlechter geht als mir.
Western Union ist so ziemlich das schlechteste das man machen kann..., die haben im Allgemeinen den schlechtesten Wechselkurs, dafür aber die höchsten Gebühren.