Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner


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LosAmantes/Nikolas
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

@gordito54 | (Betrifft Beitrag vom 25.01.24 zum Thema Krankenversicherung)

Ich vermute das Du diese seit Deiner Auswanderung nicht mehr bezahlst. Hast du eine Anwartschaft?
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gordito54
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von gordito54 »

@nikolas
Nein, ich habe keine Anwartschaft, da ich gesetzlich versichert war. Ergo zahle ich auch nichts mehr. Für den unwahrscheinlichen Fall meiner Rückkehr muß mich die GKV auch wieder aufnehmen.

Gruß
gordito54

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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

Die Anwartschaft ist auch bei zuvor gesetzlich versicherten der der jeweiligen GKV abschließbar.
Ggf ratsam bei Abmeldung aus der BRD im Vorrentenalter.
Jedoch auch möglich OHNE Abmeldung bei Abwesenheit.

Rentner werden bei Rückkehr i.d.R. problemlos wieder aufgenommen.
Bei akuten Unfällen / vorliegender Schwererkrankungen soll es wohl nicht so eindeutig mit der Wiederaufnahme sein, falls Rückkehr mit der ausschließlichen Absicht der Krankenbehandlung erfolgt...
Zu letzter Aussage liegen uns unterschiedliche Interpretationen vor.
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s-dedalus
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von s-dedalus »

Seltsam. Ich kenne die Anwartschaft nur aus der privaten KV. Eine solche Anwartschaft musste ich mal abschließen (das waren so etwa 40€ im Monat), um meine Tarifgruppe zu sichern und eine ärztliche Untersuchung bei Wiedereintritt in die PKV zu vermeiden. Ich dachte (wie offenbar gordito auch) bei der GKV herrscht eine Versicherungspflicht für zuvor gesetzlich Versicherte.
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gordito54
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von gordito54 »

@s-dedalus:
Das ist nach meiner Kenntnis auch der aktuelle Stand. Ich habe mich ordnungsgemäß aus Deutschland abgemeldet, damit endet die Pflicht-GKV der Rentner für mich und ich muß selber sehen, wo ich mich wie im Nicht-EU-Ausland versichere. Hier in Cartago ist das z.B. die Nueva EPS oder die SOS aus Cali. Beide bieten hier nur die Grundversorgung an und die kostet derzeit 90.000 COP im Monat, etwa 22 Euro. Das geht aber nur mit der Cedula. Hast du nur das Rentnervisum, mußt du eine internationale KV abschließen, wenn du eine findest, die dich noch nimmt.
Käme ich nach Deutschland zurück, würde ich wieder per Gesetz der Pflichtversicherung der GKV der Rentner unterliegen, d.h. eine gesetzliche Kasse muß mich aufnehmen. Wäre dem nicht so, hätte ich mich auch für eine Anwartschaft entschieden. Die greift aber in dieser Form nur für privat Versicherte und ist für diesen Personenkreis auch zu empfehlen.
LG aus Cartago/Valle
gordito54

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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

Da ich vor wenigen Tagen ein Schreiben mit der Beitragsanpassung für 2024 meiner GKV für meine > Anwartschaftsversicherung erhalten habe, gehe ich davon aus das es diese gibt ;)
Richtig ist das jeder GVK Rentner nach Rückkehr nach De wieder aufgenommen werden muss.
Bei noch-nicht Rentnern, (haben noch ein paar Dekaden) ist dies eigentlich auch so, das Sie nach Rückkehr in DE wieder den Weg in die GKV finden könnten, es ist jedoch nicht so sicher wie bei Rentnern denn es gilt stets die Klausel, das die Rückwanderung nicht in einer Erlangung einer Krankenbehandlung begründet ist. Ebenso bei schwerer Krankheit, hier stellt sich die Nachweisfrage.
Kurz wie schon gesagt: Wer einen Unfall hat und halbtod mit dem Learjet in FRA landet könnte ein Problem haben und das gilt sowohl für "freiwillig Versicherte mit Anwartschaftsversicherung" aber auch für Rentner.
Bisher wird es wohl kulant ausgelegt, schwindet das Geld in den Kassen verringert sich wohl wahrscheinlich auch die Kulanzbreitschaft.
Der Satz "eine gesetzlich Kasse MUß mich aufnehmen " stimmt bei den beiden Horrorszenarien die oben ausgeführt wurden definitiv NICHT dann dafür hat man eine > Anwartschaftsversicherung für alle Fälle ...
Zuletzt geändert von Anonymous am 29. Jan 2024, 00:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von s-dedalus »

Vielen Dank für die Klarstellung, Nikolas. Dann also als Noch-nicht-Rentner besser statt Auswandung den angemeldeten Wohnsitz in D beibehalten (pro forma bei Freunden/Verwandten) und nur regelmäßig eine ein- oder zweijährige "Weltreise" unternehmen! Andererseits ist die Anwartschaft bei Auswanderung vermutlich nicht so teuer.

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LosAmantes/Nikolas
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

Moin Dedalus,

die Kosten waren vor ein paar Jahren knapp 60 nun minimal über 70 EUR/Mon (incl. Famienversicherte Angehörige)
Mir liegt eine Erklärung vor, das wir damit egal in welchem Einlieferungszustand unverzüglich wieder als freiwillige Mitglieder aufgenommen werden würden.

Wohnsitz DE, ich würde jedem raten wenn es eben möglich ist einen Stützpunkt in der BRD vorzuhalten. Mindestens bei Verwandten, idealerweise die kleine Microimmobilie. Da kann man sich dann völlig frei an- und abmelden wie es beliebt. Selbstverständlich mit einem Auge auf den Meldegesetzen ;)

Ich weiß manche vertreten die Ansicht GKV Anwartschaft muss nicht sein. Wer Google fragt findet Beispiele das es sogar für den ein oder anderen Rentner keinen Automatismus gab bei vorliegen akuten Behandlungsbedarfs.
Auch auf YouTube wird man fündig. Wohl besonders unter den Freunden der thailändischen Wurzelmassage...
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bastians
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von bastians »

Wohnsitz in D behalten dürfte aber zu unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland führen. Für Leute mit größeren Kapitalerträgen könnte das zu einer Doppelbesteuerung führen, da Kolumbien kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat. Also auch im Auge behalten.
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s-dedalus
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Beitrag von s-dedalus »

Danke für die Info, Nikolas. Genau, Bastians, da muss man aufpassen! Es gibt zwar kein Doppelbesteuerungsabkommen, aber ich habe mal gehört, dass COL keine ausländischen Einkommensquellen besteuern soll. Ob das stimmen kann?
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von Fusagasugeno »

Nein dass stimmt sicher nicht. Falls Du mehr als 180 Tage in Kolumbien wohnst, sind die weltweiten Einkommen in Kolumbien Steuerpflichtig. Dass Steuerabkommen mit der Schweiz z.b. schliesst nur Vermoegen und Einkommen aus Liegenschaften und Anlagen davon aus. Sonstige Einkommen wie z.b. die Rente sind in Kolumbien steuerpflichtig. Dabei muss auch beruecksichtigt werden dass mit gewissen Laendern ein Auskunftsabkommen besteht. Der DIAN weiss genau welche Vermoegenswerte und welches Einkommen ich in der Schweiz habe.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
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Anwartschaftsversicherung bei Auswanderung als deutscher Rentner

Beitrag von Eisbaer »

Aus Gründen der Übersichtlichkeit bitte in diesem Thema nur die Anwartschaftsversicherung der Krankenversicherung bei Auswanderung als Rentner diskutieren.

Zur Besteuerung von Rentnern in Kolumbien gibt es ein eigenes Thema, ebenso: Besteuerung in Deutschland für deutsche Rentner in Kolumbien.

Vielen Dank. Eisbaer - Moderator
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s-dedalus
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Beitrag von s-dedalus »

Danke, Fusagasugeno!

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Beitrag von LosAmantes/Nikolas »

guter Einwand von Bastians
Unbeschränkte EKStpflicht in DE kann aber auch bei bestimmten DE Inländischen Einkünftsarten von Vorteil sein.
Sind stets weniger als 180 Tage in COL und trotz überwiegender Abmeldung beantrage ich stets die unbeschränkte EK Steuerpflicht in der BRD.


(gehört glaube ich noch hier in den Strang ;)
Zuletzt geändert von Anonymous am 30. Jan 2024, 05:26, insgesamt 1-mal geändert.

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