Ausweispflicht in Kolumbien – zwischen Gesetz, Alltag und gesunder Vorsicht

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Eisbaer
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Ausweispflicht in Kolumbien – zwischen Gesetz, Alltag und gesunder Vorsicht

Beitrag von Eisbaer »

In Kolumbien besteht keine gesetzliche Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument ständig bei sich zu tragen. Weder Touristen noch dauerhaft hier lebende Personen müssen ihren Pass oder ihre „Cédula de Extranjería“ physisch mitführen – vorausgesetzt, sie können bei einer Kontrolle korrekte Angaben zur eigenen Identität und zum gültigen Dokument machen.

Das ist die rechtliche Seite. In der Praxis zeigt sich jedoch: Wer gar nichts vorzeigen kann, muss mit längeren Gesprächen oder einer Mitnahme zur Identitätsfeststellung rechnen. Behörden handeln oft pragmatisch, aber auch mit berechtigtem Misstrauen – besonders in Situationen, die von Routine abweichen.

Eine lesbare, klar als Kopie gekennzeichnete Farbkopie des Ausweisdokuments kann in solchen Momenten hilfreich sein. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Identifizierung, schützt das Original vor Verlust oder Beschädigung und signalisiert zugleich Umsicht im Umgang mit Behörden.

Ich selbst habe mir angewöhnt, bei regionalen Wegen eine beidseitige, in Plastik eingeschweißte Farbkopie meiner „Cédula de Extranjería“ mitzuführen. Diese habe ich selbst erstellt und vorsorglich mit dem Aufdruck „Copia“ versehen – nicht aus Misstrauen, sondern aus Respekt gegenüber den Beamten, die zwischen Original und Fälschung unterscheiden müssen.

Wer sich in Kolumbien bewegt – ob als Besucher oder als Resident – sollte die rechtliche Freiheit zur Nicht-Mitführung des Originals nicht mit praktischer Sorglosigkeit verwechseln. Eine gut vorbereitete Kopie ist kein Ersatz, aber ein Zeichen von Verantwortung. Sie kann helfen, unnötige Missverständnisse zu vermeiden und zeigt, dass man die lokalen Gepflogenheiten kennt und achtet.



Gesetzliche Grundlage zur Identifikation in Kolumbien:
Die relevante Vorschrift findet sich im kolumbianischen Gesetz Ley 39 de 1961, ergänzt durch spätere Regelungen, insbesondere durch das Decreto 169 de 2020, das die Funktionen der Registraduría Nacional del Estado Civil regelt. Dort heißt es sinngemäß:
„Jede Person ist verpflichtet, sich gegenüber den zuständigen Behörden auszuweisen, wenn sie dazu aufgefordert wird.“ Es wird jedoch nicht ausdrücklich verlangt, dass das physische Originaldokument ständig mitgeführt wird. Für Ausländer ist dies auch im Kontext der Migración Colombia relevant.

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