Wichtige Änderung für längere Auslandsaufenthalte – Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Aufrufe: 133
• Antworten: 3
•
Favoriten: 0
•
Beobachter: 2
-
Eisbaer
Themenstarter - Moderator(in)

- Beiträge: 10429
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Wichtige Änderung für längere Auslandsaufenthalte – Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Liebe Forumsmitglieder und alle, die deutsche Angehörige im Alter zwischen 17 und 45 Jahren haben, aufgepasst! Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Es bringt eine wichtige Neuerung mit sich, die auch viele von uns hier in Kolumbien betreffen könnte. Wer Deutschland für mehr als drei Monate verlassen möchte, muss dies vorab bei der Bundeswehr beim zuständigen Wehrdienstbereich genehmigen lassen. Das Wichtigste gleich vorweg: Diese Regelung gilt dauerhaft – also nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern immer.
Warum ist das für uns hier relevant? Viele von uns nutzen die Möglichkeit, ihren Aufenthalt in Kolumbien als Tourist auf insgesamt 180 Tage pro Kalenderjahr zu verlängern. Genau dann überschreitet man automatisch die neue Dreimonatsgrenze und die Genehmigung wird Pflicht. Keine Panik! In der Regel wird die Genehmigung problemlos erteilt – aktuell läuft das im Rahmen der Freiwilligkeit. Aber man muss sie eben beantragen, das ist der entscheidende Punkt. Die Pflicht gilt für alle männlichen Personen vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Ende des Jahres, in dem sie 45 Jahre alt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Erreichbarkeit für die staatliche Wehrerfassung sicherzustellen. Wer die Genehmigung versäumt, riskiert Bußgelder oder könnte später auf bürokratische Hürden stoßen, zum Beispiel bei anderen behördlichen Vorgängen in Deutschland.
Mein Tipp für euch: Plant ihr einen längeren Aufenthalt hier in Kolumbien, zum Beispiel die vollen sechs Monate? Dann kümmert euch vorab kurz um dieses Thema. Es ist schnell erledigt, und ihr könnt völlig entspannt und ohne Sorgen aus der Heimat hier bleiben. Also nicht vergessen, rechtzeitig im zuständigen Wehrdienstbereich nachfragen und die Genehmigung einholen. Dann steht einem unbeschwerten Aufenthalt in Kolumbien nichts mehr im Wege!
Warum ist das für uns hier relevant? Viele von uns nutzen die Möglichkeit, ihren Aufenthalt in Kolumbien als Tourist auf insgesamt 180 Tage pro Kalenderjahr zu verlängern. Genau dann überschreitet man automatisch die neue Dreimonatsgrenze und die Genehmigung wird Pflicht. Keine Panik! In der Regel wird die Genehmigung problemlos erteilt – aktuell läuft das im Rahmen der Freiwilligkeit. Aber man muss sie eben beantragen, das ist der entscheidende Punkt. Die Pflicht gilt für alle männlichen Personen vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Ende des Jahres, in dem sie 45 Jahre alt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Erreichbarkeit für die staatliche Wehrerfassung sicherzustellen. Wer die Genehmigung versäumt, riskiert Bußgelder oder könnte später auf bürokratische Hürden stoßen, zum Beispiel bei anderen behördlichen Vorgängen in Deutschland.
Mein Tipp für euch: Plant ihr einen längeren Aufenthalt hier in Kolumbien, zum Beispiel die vollen sechs Monate? Dann kümmert euch vorab kurz um dieses Thema. Es ist schnell erledigt, und ihr könnt völlig entspannt und ohne Sorgen aus der Heimat hier bleiben. Also nicht vergessen, rechtzeitig im zuständigen Wehrdienstbereich nachfragen und die Genehmigung einholen. Dann steht einem unbeschwerten Aufenthalt in Kolumbien nichts mehr im Wege!
Du bist mit unserer Hilfe zufrieden! Dann hilf bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt's Gott!
-
axko
- Kolumbienfan

- Beiträge: 405
- Registriert: 15. Oktober 2013, 08:53
Wichtige Änderung für längere Auslandsaufenthalte – Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
riskiert Bußgelder - momentan hat der DE-Gesetzgeber noch keine Sanktionen bei Nichtmeldung seines Auslandaufenhalt angekündigt.
-
Eisbaer
Themenstarter - Moderator(in)

- Beiträge: 10429
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Wichtige Änderung für längere Auslandsaufenthalte – Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Hallo axko,
danke für deine Ergänzung. Du hast in dem Punkt recht: Ein spezifischer Bußgeldkatalog wurde mit dem neuen Gesetz zum 1. Januar 2026 tatsächlich (noch) nicht direkt veröffentlicht.
Der entscheidende Punkt für meinen Hinweis ist jedoch ein anderer: Das Fehlen einer sofortigen "Knolle" ändert nichts an der gesetzlichen Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 WPflG. Wer darauf setzt, dass keine Sanktionen folgen, unterschätzt oft die deutsche Bürokratie. In der Wehrüberwachung werden diese Daten erfasst, und ein Verstoß gegen Meldepflichten kann – auch ohne sofortiges Bußgeld – später bei anderen behördlichen Vorgängen in Deutschland zu unnötigen Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Mein Ziel war es lediglich aufzuzeigen, dass man mit einer einfachen, formlosen Meldung auf der sicheren Seite ist und gar nicht erst in den Bereich einer Ordnungswidrigkeit rutscht. Gerade wenn man entspannt in Kolumbien bleiben möchte, ist es doch besser, solche formalen Dinge vorab sauber zu klären, statt sich auf das Fehlen von Sanktionen zu verlassen.
danke für deine Ergänzung. Du hast in dem Punkt recht: Ein spezifischer Bußgeldkatalog wurde mit dem neuen Gesetz zum 1. Januar 2026 tatsächlich (noch) nicht direkt veröffentlicht.
Der entscheidende Punkt für meinen Hinweis ist jedoch ein anderer: Das Fehlen einer sofortigen "Knolle" ändert nichts an der gesetzlichen Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 WPflG. Wer darauf setzt, dass keine Sanktionen folgen, unterschätzt oft die deutsche Bürokratie. In der Wehrüberwachung werden diese Daten erfasst, und ein Verstoß gegen Meldepflichten kann – auch ohne sofortiges Bußgeld – später bei anderen behördlichen Vorgängen in Deutschland zu unnötigen Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Mein Ziel war es lediglich aufzuzeigen, dass man mit einer einfachen, formlosen Meldung auf der sicheren Seite ist und gar nicht erst in den Bereich einer Ordnungswidrigkeit rutscht. Gerade wenn man entspannt in Kolumbien bleiben möchte, ist es doch besser, solche formalen Dinge vorab sauber zu klären, statt sich auf das Fehlen von Sanktionen zu verlassen.
Du bist mit unserer Hilfe zufrieden! Dann hilf bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt's Gott!
-
bastians
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 734
- Registriert: 7. März 2010, 18:30
Wichtige Änderung für längere Auslandsaufenthalte – Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Eine formlose Meldung an das Karrierecenter der Bundeswehr bedeutet (anscheinend zumindest nach gegenwärtigem Stand) aber eben auch keine Genehmigung der Abwesenheit durch selbiges.
War übrigens früher ähnlich. Ich brauchte sogar die Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes zum Umzug nach (West-)Berlin wg. Studiums.
War übrigens früher ähnlich. Ich brauchte sogar die Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes zum Umzug nach (West-)Berlin wg. Studiums.


