Die Visumsbestimmungen für Kolumbien haben sich zum 15. Dezember 2017 geändert. (siehe weiter unten im gleichen Thema)
Nachfolgende Aufstellung aus dem Jahr 2013 soll nur noch als Anhaltspunkt für die vielen verschiedenen Arten von Visen gelten.
Auf der Webpräsenz der Cancilleria findet Ihr die ständig aktuellen Informationen. » Zur Infoseite «
Auflistung aller Visa-Arten für Kolumbien & Neuerungen - Stand 2022
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Deutsche Staatsbürger, Schweizer und Österreicher benötigen kein Visum um als Touristen nach Kolumbien zu reisen.
Fragen hierzu bitte unter Visa & Cédula de extranjería stellen.
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Auflistung aller Visa-Arten für Kolumbien & Neuerungen - Stand 2022
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Auflistung aller Visa-Arten für Kolumbien - Stand 2017
Zu den genannten Visen gibt es noch die Form des Visums für Begünstigte. (Beneficiario)
Dies kann von Inhabern der folgenden Aufenthaltstitel NE-2 - NE-3 - NE-4 - TP-3 - TP-4 - TP-5 - TP-7 - TP-9 - TP-10 - TP-15 und RE für Familienangehörige beantragt werden.
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Änderung der Visumsbestimmungen zum 15.12.2017 sowie 01.12.2019

Zum 15 Dezember dieses Jahres ändern sich die Visumsbestimmungen.
Aus über zwanzig einzelnen Visen werden drei Gruppen.
Diese lauten:
- Visa de Residente (tipo R)
- Visa de Migrante (tipo M)
- Visa de Visitante (tipo V)
Alle vor dem 15. Dezember ausgestellten Visa behalten uneingeschränkte Gültigkeit und müssen erst bei Ablauf, wenn erforderlich durch ein neues ersetzt werden.
Mehr dazu findet Ihr in der RESOLUCIÓN 6045 DE 2017. →
Touristen aus Deutschland, Österreich der Schweiz und den meisten EU / Schengen Ländern brauchen nach wie vor kein Visum. Die maximale Aufenthaltsdauer im Kalenderjahr beträgt 180 Tage.
Bei der Ersteinreise wird ein Einreisetempel, im Normalfall für 90 Tage in den Pass gestempelt. Dieser Aufenthalt kann um weitere 90 Tage verlängert werden.
Seit dem 01.12.2019 gibt es einige kleine Neuerungen für Aufenthalte ohne Visum. Nachzulesen in der Resolución 3167 de 2019. →

El Permiso de Turismo (PT): ist die neue Touristenerlaubnis, die es Ausländern erlaubt, Aktivitäten wie medizinische Behandlungen, Teilnahme an kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen Veranstaltungen, Kongressen etc.
El Permiso de Integración y Desarrollo (PID): wird Ausländern erteilt, die in das Land einreisen wollen, um eine der folgenden Aktivitäten auszuüben: Entwicklung und Einhaltung von Konventionen, Abkommen oder Verträgen über Zusammenarbeit und internationale Hilfe. Darüber hinaus wird es unter anderem gewährt, um als Student bei der Entwicklung von nicht-formalen akademischen Programmen oder studentischen Praktiken oder im Rahmen eines akademischen Austauschabkommens zu helfen oder um in einem Handwerk ausgebildet zu werden, deren Dauer weniger als 180 Tage beträgt.
El Permiso para Otras Actividades (POA): wird Ausländern erteilt, die dringend in das Land einreisen müssen, um spezialisierte technische Hilfe zu leisten, die im Land nicht zu erhalten ist, um künstlerische Präsentationen u.a. bei Tourneen oder Großveranstaltungen durchzuführen.
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Geänderte Bestimmungen und neue Visen Stand 2022
Beim Einlesen in die RESOLUCIÓN 6045 DE 2017 ist mir aufgefallen, dass es nicht nur formelle Änderungen bei der Visumsvergabe ab dem 15. Dezember 2017 gibt.
1.) Beim Selbständigen-Visum, welches bis zum 15.12.2017 noch unter TP-7 Para el ejercicio de oficios o actividades independientes ausgestellt wird gibt es eine Verschärfung. Der Antragsteller braucht ab dem 15.12.2017 zusätzlich eine offizielle Anerkennung durch kolumbianische Behörden für diese Dienstleistung.
2.) Es gibt ein neues Visum für Angestellte eines nicht in Kolumbien ansässigen Unternehmens, welches Mitarbeiter nach Kolumbien entsendet.
Der Artikel 10 Abs. 14 der RESOLUCIÓN 6045 DE 2017 sagt: Ocupar cargo en una sede en Colombia de una compañía con presencia en el exterior, en virtud de transferencia intracorporativa de personal. Die Praxis wird zeigen, wie die kolumbianischen Behörden dieses Visum erteilen, denn ein ausländischer Arbeitnehmer sollte/darf im kolumbianischen Arbeitsmarkt nicht einem Einheimischen vorgezogen werden.
3.) Neu ist der Artikel 38 Consulta de antecedentes judiciales o penales. Vor Ausstellung eines Visums kann das Ministerium auf internationale Datenbanken, mit denen ein Abkommen besteht, zugreifen, um sicherzustellen, dass der Antragsteller in seinem Herkunftsland nicht polizeilich gesucht wird. Weiterhin kann die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
1.) Beim Selbständigen-Visum, welches bis zum 15.12.2017 noch unter TP-7 Para el ejercicio de oficios o actividades independientes ausgestellt wird gibt es eine Verschärfung. Der Antragsteller braucht ab dem 15.12.2017 zusätzlich eine offizielle Anerkennung durch kolumbianische Behörden für diese Dienstleistung.
2.) Es gibt ein neues Visum für Angestellte eines nicht in Kolumbien ansässigen Unternehmens, welches Mitarbeiter nach Kolumbien entsendet.
Der Artikel 10 Abs. 14 der RESOLUCIÓN 6045 DE 2017 sagt: Ocupar cargo en una sede en Colombia de una compañía con presencia en el exterior, en virtud de transferencia intracorporativa de personal. Die Praxis wird zeigen, wie die kolumbianischen Behörden dieses Visum erteilen, denn ein ausländischer Arbeitnehmer sollte/darf im kolumbianischen Arbeitsmarkt nicht einem Einheimischen vorgezogen werden.
3.) Neu ist der Artikel 38 Consulta de antecedentes judiciales o penales. Vor Ausstellung eines Visums kann das Ministerium auf internationale Datenbanken, mit denen ein Abkommen besteht, zugreifen, um sicherzustellen, dass der Antragsteller in seinem Herkunftsland nicht polizeilich gesucht wird. Weiterhin kann die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
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